ZitatOriginal geschrieben von visioneer
Gibt genügend Stellen, wo man die Plakette kostenlos bekommt!
siehe GTÜ
Die finden noch nicht mal mein Auto in ihrer Datenbank, und ich fahre nun bestimmt keinen Exoten...
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ZitatOriginal geschrieben von visioneer
Gibt genügend Stellen, wo man die Plakette kostenlos bekommt!
siehe GTÜ
Die finden noch nicht mal mein Auto in ihrer Datenbank, und ich fahre nun bestimmt keinen Exoten...
Bei mir wars damals eine Leckage im Wärmetauscher der Heizung. Der hat leise vor sich hingetröpfelt und die Fußmatten durchnässt an einer Stelle, wo man nicht so ohne weiteres hinkam. Also einfach mal nach dem Kühlmittelstand schauen, ob sich was davonschleicht ![]()
ZitatOriginal geschrieben von bastian_S
Hi,
... Mal angenommen dein Bruder bekommt 30 Tage Urlaub im Jahr und das Urlaubsjahr beginnt mit dem 01.01. . Dieses Jahr hat er ja "nur" 2-3 Monate gearbeitet, also steht ihm auch nur der Urlaub für diese Zeit zu. Und zwar nicht von den 30 Tagen gerechnet, sondern von den 20 Tagen (4 Wochen/5 Tage Woche) die ihm gesetzlich zustehen.
bastian
Nein, er hat für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Wenn per TV oder im Arbeitsvertrag 30 Tage Jahresurlaub vereinbart sind, dann werden auch die 30 Tage als Berchnungsgrundlage herangezogen, das wären dann beim Ausscheiden am Ende des ersten Quartals 3 volle Monate = 7,5 Tage. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Tage aufzurunden, d.h. 8 Urlaubstage.
Re: Mein Bruder will kündigen, welche Rechten Pflichten etc. muß er beachten?
ZitatOriginal geschrieben von SonniHH
... Er möchte nun kündigen und hat noch Gesamturlaubsanspruch von 31 Tagen (davon alter Urlaub von 2001 auf Zeitkonto)...
Habt Ihr bei der Berechnung des Urlaubs bedacht, dass er nur anteiligen Urlaubsanspruch hat, wenn er in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet (§ 5, Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz)?
Ansonsten ist es grundsätzlich so, dass der Urlaub zu gewähren ist, dabei sind die zeitlichen Wünsche des AN zu berücksichtigen, abgesehen von der Klausel mit den dringenden betrieblichen Belangen. Inwiefern nun die Einarbeitung eines Nachfolgers bzw. Übergabe an diesen "dringliche betriebliche Belange" sind, vermag ich hier nicht zu beurteilen. Abgeltung kommt an sich nur in Frage, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Krankheit nicht genommen werden kann (was ja in Deinem Fall nicht so ist).
ZitatOriginal geschrieben von achim007
ja ich kenne das gesetz, jedoch wird es wohl keine folgen für dich haben, wenn du die frist nicht einhälst.
Der Gesetzgeber hat sich (meistens) was dabei gedacht, wenn er irgendwo irgendwelche Fristen eingebaut hat. Wenn man deinen Faden weiterspinnt, muss dann natürlich auch kein AG mehr die Fristen bei einer Kündigung einhalten, oder wie?
Umgehen lassen sich solche Fristen z.B. durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, aber das kommt ja hier wohl nicht in Frage.
ZitatOriginal geschrieben von SoniHH
Naja er muss die Kündigungsfrist nicht einhalten, als Arbeitnehmer kannst Du eigentlichen Kündigen, so wie Du willst, kann Dich doch keiner zum arbeiten zwingen
:confused: Wie kommste denn auf das dünne Brett?
Zitat BGB:
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
....
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. ...
ZitatOriginal geschrieben von Cyber-Shadow
Doch, zumindest meine.
Tatsächlich, die 610 kann eine SIM schlucken. Sorry, da hatte ich wohl :gpaul:
Stimmt, die 610 von Nokia hat keinen SIM-Slot.
Die Radiophones kann ich aus eigener Erfahrung nicht empfehlen, sowohl vom Bedienkomfort wie von der Akustik eigentlich unbrauchbar.
Sicher, die 616 hat ihren Preis, aber Du kannst sie als reines Autotelefon nutzen und sie hat eine externe Antenne. Ich habe eine im Auto und möchte es nicht mehr missen.
Alternativ gäbe es da noch das LT9100 von Bury, das brauchst Du aber noch ein Basis-Set UNI 8 dazu und dann wird´s preislich schon wieder sehr unattraktiv... Hatte sowas dieser tage zum Testen und finde, es kommt vom Bedienkomfort her niemals an eine 616/610 heran.
ZitatOriginal geschrieben von the_Jo
Zitat:Wieso legen die eigentlich 75-Ohm-Antennenkabel bei
zum Anschluss der Yagi vermutlich
Im Mobilfunk kennt man aber eigentlich ausschließlich 50 Ohm Wellenwiderstand...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Cyber-Shadow
http://www.computerpartner.de/index.cfm?pid=53&pk=224898
Vielleicht hat sich seit 2005 ja was geändert, aber dort steht also scheint da doch auch legal was zu gehen?
EDIT:
Oder auch etwas neuer:
http://openpr.de/news/80709/ba…ebot-an-GSM-Repeater.html
http://www.ba-nachrichtentechnik.de/html/gsm_repeater.html
Okay, dann bin ich wohl nicht auf dem neusten Stand
Wobei das Teil von BA einen guten Eindruck macht mit 70 dB Gewinn und +19 dBm Ausgangsleistung gegenüber dem ebay-Angebot (hat kaum die Hälfte).
Aber wenn man solch einen Repeater aufbaut, sollte man (grade bei dieser Verstärkung) auf eine ordentliche Koppeldämpfung von Anbinde- und Versorgungsantenne achten. Wenn das Ding anfängt zu schwingen, bringt das echt Stress mit´m Netzbetreiber :p
ZitatOriginal geschrieben von Bullson
Weiß nicht, ob sich das für dich rechnet, aber dies hier verspricht etwas solches zu können.
Ist natürlich so eine Sache, einen solchen Repeater illegal zu betreiben. Wieso legen die eigentlich 75-Ohm-Antennenkabel bei :confused:
ZitatOriginal geschrieben von Bullson
Wie war das doch gleich: Richtantenne aufs Dach, Verstärker ins Kabel, und am anderen Ende eine Rundstrahlantenne in den Raum der Funkschwach ist.
Das wird nicht gehen, denn der Verstärker sollte dann schon in beide Richtungen verstärken.
Und um einen Repeater aufzubauen, bracht es einen ordentlichen Anbinde-Pegel. Und wenn ich lese, "...Ausserhalb des gebäudes hat man so 2 Balken...", könnte das schon knapp werden.