Beiträge von volleyballer

    Passt eigentlich ganz gut hierher:


    40-Megawatt-Projekt in Brandis als Meilenstein auf dem Weg zur 100%-Versorgung mit erneuerbaren Energien.


    Interessant daran scheint mir, dass die verwendeten Module im neuartigen Dünnschicht-Verfahren hergestellt werden, wobei kein Silizium mehr benötigt werden soll. Diese Module bestehen aus Kupfer, Indium, Gallium, Sulfid sowie Selen und versprechen höhere Erträge als die Silizium-basierte Variante. Wie ist das denn unter dem Gesichtspunkt gegenüber den sehr hohen Herstellungskosten bei Silizium-Modulen zu bewerten?

    Bei mir wars damals eine Leckage im Wärmetauscher der Heizung. Der hat leise vor sich hingetröpfelt und die Fußmatten durchnässt an einer Stelle, wo man nicht so ohne weiteres hinkam. Also einfach mal nach dem Kühlmittelstand schauen, ob sich was davonschleicht ;)

    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Hi,
    ... Mal angenommen dein Bruder bekommt 30 Tage Urlaub im Jahr und das Urlaubsjahr beginnt mit dem 01.01. . Dieses Jahr hat er ja "nur" 2-3 Monate gearbeitet, also steht ihm auch nur der Urlaub für diese Zeit zu. Und zwar nicht von den 30 Tagen gerechnet, sondern von den 20 Tagen (4 Wochen/5 Tage Woche) die ihm gesetzlich zustehen.
    bastian


    Nein, er hat für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
    Wenn per TV oder im Arbeitsvertrag 30 Tage Jahresurlaub vereinbart sind, dann werden auch die 30 Tage als Berchnungsgrundlage herangezogen, das wären dann beim Ausscheiden am Ende des ersten Quartals 3 volle Monate = 7,5 Tage. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Tage aufzurunden, d.h. 8 Urlaubstage.

    Re: Mein Bruder will kündigen, welche Rechten Pflichten etc. muß er beachten?


    Zitat

    Original geschrieben von SonniHH
    ... Er möchte nun kündigen und hat noch Gesamturlaubsanspruch von 31 Tagen (davon alter Urlaub von 2001 auf Zeitkonto)...


    Habt Ihr bei der Berechnung des Urlaubs bedacht, dass er nur anteiligen Urlaubsanspruch hat, wenn er in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet (§ 5, Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz)?
    Ansonsten ist es grundsätzlich so, dass der Urlaub zu gewähren ist, dabei sind die zeitlichen Wünsche des AN zu berücksichtigen, abgesehen von der Klausel mit den dringenden betrieblichen Belangen. Inwiefern nun die Einarbeitung eines Nachfolgers bzw. Übergabe an diesen "dringliche betriebliche Belange" sind, vermag ich hier nicht zu beurteilen. Abgeltung kommt an sich nur in Frage, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Krankheit nicht genommen werden kann (was ja in Deinem Fall nicht so ist).


    Zitat

    Original geschrieben von achim007
    ja ich kenne das gesetz, jedoch wird es wohl keine folgen für dich haben, wenn du die frist nicht einhälst.


    Der Gesetzgeber hat sich (meistens) was dabei gedacht, wenn er irgendwo irgendwelche Fristen eingebaut hat. Wenn man deinen Faden weiterspinnt, muss dann natürlich auch kein AG mehr die Fristen bei einer Kündigung einhalten, oder wie?
    Umgehen lassen sich solche Fristen z.B. durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, aber das kommt ja hier wohl nicht in Frage.

    Zitat

    Original geschrieben von SoniHH
    Naja er muss die Kündigungsfrist nicht einhalten, als Arbeitnehmer kannst Du eigentlichen Kündigen, so wie Du willst, kann Dich doch keiner zum arbeiten zwingen ;)


    :confused: Wie kommste denn auf das dünne Brett?
    Zitat BGB:


    § 622
    Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
    ....
    (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. ...