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Original geschrieben von jungmario
volleyballer:
Nach deiner Aussage heißt das, deine Freundin hat monatlich etwa 20 Euro gezahlt und ging davon aus, damit wäre die Heizung der gesamten Wohnung ausgeglichen?
Nein, ein bißchen mehr als 20 € waren es schon
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Original geschrieben von jungmario
Sorry, aber in dem Fall die Schuld bitte nicht nur auf das EVU schieben.
Hab ich ja auch nicht gemacht. Wer im Vertrag Selbstablesung hat, sollte sich halt drum kümmern. Heute, wo wor inzwischen eine gemeinsame Wohnung haben, lese ich zu meiner eigenen Kontrolle den Zähler monatlich ab, um vor Überraschungen (Nachbar zapft D: ) sicher zu sein.
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Original geschrieben von jungmario
Woher hatten die den Jahresverbrauch?
Es wurde wohl der Durchschnittsverbrauch eines 2-Personen-Haushalts (ohne Heizung) angenommen.
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Original geschrieben von jungmario
Wieso hat deine Freundin nicht abgelesen bzw. mal irgendwann die Rechnung auf grobe Richtigkeit überprüft?
Das frage ich mich bis heute...
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Original geschrieben von jungmario
Woher sollte das Unternehmen wissen, dass dort eine Nachtspeicherheizung ist? Der einzige der das wissen könnte ist der Netzbetreiber ... alle anderen haben keine Ahnung was dort montiert ist und was der Vormieter genutzt hat! Wer ist/war denn der Stromanbieter?
Der Netzbetreiber und Stromanbieter waren in diesem Fall identisch, demzufolge war es schon bekannt. Und wie gesagt, es gab zwei Zähler, für den normalen Haushaltstrom und einen für die Nachtspeicheröfen. Die beiden Zähler wurden ja auch jedes Mal abgefragt, aber wie gesagt... Es war auch z.T. noch aus der Zeit, als sie noch nicht meine Freundin war, sonst hätte ich schon viel eher auf eine korrekte Ablesung gedrängt. Bei dem Rechtsstreit ging es auch nicht darum, die Kosten überhaupt nicht zu tragen, sondern ob wenigstens die Verjährung von 2 Jahren greift. Aber darauf hat sich das EVU nicht eingelassen. Sie haben darauf bestanden, meine Freundin hätte in einem einzigen Jahr über 70.000 kWh verbraucht, weil sie der Meinung waren, ihre Schätzungen seien immer korrekt gewesen. Das einzige, was der Anwalt erreichen konnte, war eine "großzügige" Ratenzahlung (war ein nicht kleiner vierstelliger Betrag). Die EVU sitzen halt auf einem ziemlich hohen Roß...Von Kulanz oder wenigstens ein kleines Entgegenkommen keine Spur. Das war damals übrigens die ESAG, heißt heute ENSO.