hi,
jetzt liegt mir auch der genauere Text vor. Es handelt sich um eine Behördenbeurteilung.
Diese ist folgendermaßen aufgebaut:
1.Aufgabenstellung Arbeitgeber
2.Aufgabenstellung Arbeitnehmer
3.Beurteilung
Text der Beurteilung (der besseren Lesbarkeit halber in Abschnitte abgesetzt):
"1)Frau X besitzt überdurchschnittliche xxx Fachkenntnisse, die sie auch in der Praxis anwenden kann.
2)Ihre Bereitschaft, ihr Interesse und ihr Engagement, sich unabhängig von der Art der Aufgabe für ihre Erledigung einzusetzen, liegen ebenfalls über dem Durchschnitt.
3)Dabei kommen ihr schnelle Auffassungsgabe und kritische Denkfähigkeit zu Hilfe, um komplexe Sachverhalte zu durchdenken und zu sachgerechten Entscheidungen zu gelangen.
4)Ihr Arbeitsverhalten ist gewissenhaft, ihre Fähigkeit und Bereitschaft, auch ohne wiederholte Anstöße selbständig zu arbeiten, ist ausgeprägt.
5)Im Umgang mit anderen Menschen ist Frau X freundlich, hilfsbereit und natürlich.
6)Sie kann zuhören und auf andere Menschen eingehen."
Satz 1 ist in meinen Augen i.O., obwohl ich mir ein "erfolgreich in der Praxis anwenden kann" besser vorstellen könnte; Satz 2 ist soweit ok.
Satz 3?
Satz 4: sind die oben schon diskutierten Dinge.
Vielleicht könnt ihr jetzt ja noch mehr damit anfangen...
Vielen Dank nochmal!!!
greetz
cm