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:top: an Neo für's Uploaden und den Traffic!
Hat vielleicht noch jemand das CD-Cover für Volume 2? Dann wäre ich wirklich wunschlos glücklich.
Ansonsten, finde ich die beiden ersten auch noch besser als Volume 3. Insgesamt eine super Sache von Mercedes!
gruß,
altobelli
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Ich und wahrscheinlich 288 andere User die bislang ohne Antwort hier in den Thread reingeschaut haben wären dir dankbar, wenn du das nächste mal einen aussagekräftigeren Titel für deinen Thread wählen könntest.
Danke & Gruß,
altobelli
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Auch gut um ein paar wattierte gratis Briefumschläge zu bekommen für Ebay-Geschäfte :p 
Gruß,
altobelli
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Und das hier ist das Resultat: LOOOOL!! 
Gruß,
altobelli
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Nimm das Sony Ericsson, das hat in der Gesamtschau mehr Vorteile als das Nokia. Und die Bedienung finde ich eigentlich noch besser als bei den Nokias.
Gruß,
altobelli
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booner: LOL zu deiner Signatur!

"Fernhandelsgesetz.."
gruß,
altobelli
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Godfather: Verwerflich ist es aber einen offensichtlichen Fehler des Händlers zu eigenem Vorteil auszunutzen. Sich also quasi auf Kosten des Händlers zu bereichern.
Niemand kann das Gerät zu einem solchen Preis auf legale Weise anbieten. Wäre der Händler wirklich verpflichtet (was er natürlich aufgrund der AGB und der geltenden Rechtslage nicht ist, vgl. oben) die bestellten Geräte zu dem falsch ausgezeichneten Preis auszuliefern kann er mit Sicherheit Insolvenz anmelden und alle Mitarbeiter auf die Straße setzen.
Ganz toll! Da gibt es nichts schönzureden mit "Schnäppchen machen . . ."
Gruß,
altobelli
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Abverkauf Ericsson, Sony Ericsson?
[EDIT] war zu langsam.. :p [/EDIT]
gruß,
altobelli
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Zitat
Original geschrieben von t610user2004
Ich denke auch dass es das Handy für den Preis nicht gibt, aber probieren darf man ja mal. (...)
Zitat
Man kann es ja mal probieren ! Kostet ja nix.....
Peinlich, peinlich . . . 
Gruß,
altobelli
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Es ist immer wieder das gleiche Spielchen. Kaum hat mal ein Onlinehändler einen Fehler bei der Preisauszeichnung gemacht, stürzen sich alle wie die Aasgeier auf das vermeintliche Schnäppchen.
Der Händler wird natürlich aufgrund der massiven Anfrage sofort merken, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist und alle Kunden freundlich auf diesen Umstand hinweisen. Für diese Fälle haben (fast) alle Händler entsprechende AGB in denen - wie auch hier - geregelt ist, dass a) Preisauszeichnungen unverbindlich sind und b) dass der Händler den Vertrag erst mit Beginn der Vertragsausführung zu diesen Konditionen annimmt.
Danach wird es hier wieder einen Aufschrei geben. Es werden §§ hin- und hergewirbelt. Der eine oder andere wird vom angeblich schon damit betrauten Anwalt berichten und am Ende gilt: Ausser Spesen, nichts gewesen...

Ich versteh euch nicht.
Gruß,
altobelli