Beiträge von bitboy0

    IMHO ist das dann nur noch Sache zwischen mir und NOKIA wenn ich am Händler vorbei einen SWAP im SP durchführe. Die GARANTIE bleibt mir natürlich erhalten, aber bist du sicher das der Händler dann auf ein "fremdes" Gerät noch GEWÄHRLEISTUNG erbringen muss?


    Immerhin bietet eplus ja an das Gerät innerhalb von 24h vor Ort zu tauschen (jedenfalls bei vielen Geräten) oder einen Karton bereit zu stellen in dem man das Gerät an das "Eplus-Reparaturcenter" schicken kann.


    gruß

    Also ich hab NUR von der Gewährleistung gesprochen...


    Die bringt mir als Kunden in der Regel auch mehr! Allerdings kann ich die im Regelfall nur bei dem Händler einfordern bei dem ich das gerät erworben habe..


    ICH hab mein N95 bei eplus im Ramen einer Vertragsverlängerung erworben und deshalb kann ich NICHT in einen SP gehen und dort Gewährleistungsansprüche geltend machen. DORT greift FÜR MICH die NOKIA-Garantie ... und was NOKIA als Garantie anbietet ist alleine die Sache von NOKIA. DA kann NOKIA alleine die Bedingungen diktieren!


    Problematisch ist auch das mein Händler eine Abwicklung auf Gewährleistungsbasis ablehnen kann wenn ich z.B. beim SP einen Gerätetausch durchgeführt habe!!! Dann handelt es sich ja nicht mehr um das Gerät welches er mir verkauft hat. Auch wenn der SP das Gerät geöffnet hat wird es im Zweifel schwer die Gewährleistung von meinem Händler zu fordern. Deshalb ist es wichtig sich das SCHRIFTLICH geben zu lassen das der Händler mich an einen SP verwiesen hat um SEINE Nachbesserung auf diesem Wege auszuführen... DANN kann ich auch nach einem Gerätetausch immer noch weitere Ansprüche aus der Gewährleistung in Anspruch nehmen.


    Das Durcheinander von Garantie und Gewährleistung ist manchmal eine Falle für den Kunden! Auch beim Online-Kauf ist man so schnell auf dem falschen Weg wenn man auf Gewährleistung aus ist.


    gruß

    Sorry wenn ich da noch mal nachlegen muss.


    Es ist im Zweifel EGAL ob ich recht habe. Die tatsächlichen Verfahrensweisen bestimmt der Händler mit dem - zumeist leidenswilligen - Kunden.


    Natürlich kann der Händler in die AGB's schreiben was er will, aber in regelmäßigen Tests durch Verbraucherschützer - die sich besser damit auskennen als die meisten hier - stellen die fest das oft große Teile der AGB's unwirksam sind.


    Halt! Unwirksam sein sollten! Denn dadurch das weder der durchschnittliche Kunde, noch der durchschnittliche Verkäufer im Zweitberuf Jurist ist werden meist auch die eigentlich unwirksamen AGB-Teile von beiden Seiten brav befolgt!.


    Ich selber hatte einige Jahre einen Onlineshop ... ich hab gut 2000 Euro bezahlen müssen weil ich wegen einer solchen Passage vom Mitbewerber eine Abmahnung bekommen habe... dabei ist das in den meisten AGB's genau wie es damals bei mir war weil alle denken das es so normal ist. Konkret hatte ich meinen Kunden vorgeschrieben mir nur ausreichend frankierte Rücksendungen zu schicken ... und ich hatte auch klar gestellt das ich die Versandkosten für eine solche Rücksendung erstatte... das reichte aber nicht um den Verbraucher nicht zu benachteiligen!


    Das AGB-Recht ist inzwischen so schwierig das selbst die meisten Rechtsanwälte mir keine Garantie dafür geben wollten das ich von ihnen eine nicht anfechtbare AGB erhalten kann... selbiges gilt auch für die Formulierung des "Rücktritt im Fernabsatz"- Textes... dazu gibt es inzwischen ja auch schon Urteile... der Beispieltext aus dem Ministerium erfüllt NICHT die gesetzlichen Vorgaben :confused: :confused: :confused:


    Das was deshalb oft gängige Praxis in den Läden ist darf man deshalb NICHT für richtig halten... aber wenn man versucht "das richtige" herauszufinden oder durchzusetzen ist es eben auch sehr schwer!


    Ich bin sicher das ich als Kunde NICHT akzeptieren muss das mir der Händler ein Gerät für MONATE in der Gegend herum schickt wenn es nachweislich nicht durch mich selber beschädigt wurde. Das ich im Falle eine Handy's im Regelfall aber genau sowas erwarten muss - weil es sich eben so eingebürgert hat - weis ich auch.


    Selbst WENN ich damit recht habe nützt es mir nichts ... ich brauche dann evtl JAHRE um das vor Gericht auszutragen und dann evtl. auch Recht zu bekommen... also werde ich mich wohl meistens fügen.


    gruß


    So, das sind die Daten von Deinem Bild ... Digital-Zoom ist 1.0 also ohne Zoom... Ansonsten kann ich nur empfehlen die Schärfe auf GERING einzustellen und ansonsten die Bildqualität auf MAXIMAL ... dann im PC das Bild vorsichtig nachbearbeiten und evtl. erst mal die Auflösung halbieren... Dann sieht es auf jeden Fall besser aus. Die Schärfefunktion in der HandyCam ist für die BildQualität wirklich eher schlecht.


    gruß

    Bei einem Neugerät muss man - soweit ich weis - nicht akzeptieren das es Zur Reparatur eingeschickt wird! Zwar behalten sich viele Händler das in den AGB's vor aber das ist in der Regel im Geschäft mit einem Verbraucher (privater Endkunde) ungültig.


    ALSO: Eigentlich kannst du innerhalb der GEWÄHRLEISTUNG selber entscheiden ob du ein Neugerät möchtest ODER ob du in einer angemessenen Frist die Reparatur haben möchtest. Wobei die "angemessene" Frist nicht näher angegeben ist... also wieder Ansichtssache!


    Allerdings wird das ohne Anwalt in vielen Fällen nicht gehen weil die Händler - respektive das Verkaufspersonal - keine Ahnung von den tatsächlich geltenden Rechtsvorschriften haben und meist nur auf die AGB's verweisen. Ist halt die Frage ob du im Zweifel wirklich jedesmal zum Anwalt rennst um das dir zustehende Recht einzuklagen.


    gruß

    NOKIA sammelt schon solche Daten... aber wegen eines kleineren Händlers alleine machen die erst mal nichts. Die versuchen natürlich herauszufinden wer hinter solchen Fälschungen steht... irgendwo in China oder so wird ja eine Firma die Dinger so herstellen.


    Was mich mehr ärgern würde: Mit so einem Gerät wird KEIN SP irgendetwas an dem Gerät machen! Wenn nicht mal die IMEI auf dem Code und in der Anzeige des Gerätes übereinstimmen hat man Pech sobald was defekt ist. Der Händler ist zwar dem Gesetz nach zu Gewährleistung gezwungen, aber da sehe ich auch noch keinen perfekten Service...


    gruß