Beiträge von Helmut

    Hallo und guten Morgen,


    ich nutze Stream on auf meinem iP8 und wollte mal wissen ob meine Tochter auf Ihrem iP Xr parallel auch Stream On nutzen kann, wenn ich Ihr eine eSim mit meiner Nr. auf ihrem Xr einrichte...


    Parallel meine ich wir schauen z.B. gleichzeitig Youtube oder Netflix aber an verschieden Orten.

    Hallo,… Im Augenblick habe ich einen Vertrag (Magenta mobil L)bei der Telekom den ich mit meiner Handy Nr. von Congstar nutzen möchte. Aber leider kann man bei der Telekom nicht nachträglich Rufnummern portieren.


    Wie sieht es aus, wenn ich dieses mit einem Dualsim Handy nutze… meine Wunschrufnummer (Congstar) mit er der Telekom Karte in ein Dualsimfähiges Handy und beide Nr. sind erreichbar.
    Wobei mir wichtig ist das Whatsapp, SMS und ankommende Anrufe über meine Wunschrufnummer (Congstar)realisiert werden und Daten (auch die von Whatsapp) über die Telekomkarte gesteuert werden. Jetzt meine Frage geht das? Den ganzen Datenverkehr über die Telekom Karte laufen lassen (auch von Whatsapp) und abgehende Gespräche auch und den Rest, also Whatsapp, SMS und ankommende Anrufe über meine Wunschrufnummer (Congstar)?


    Dann könnte ich nämlich für Congstar den kleinsten Tarif ohne Datenverkehr buchen und den Telekomvertrag voll nutzen.


    Wäre es mit allen Dualsim Handys möglich? (Pixel3 und iPhone xs). Wären alle nr. immer im Standby?

    Es geht unter anderem auch darum warum man erkrankt ist. Es gibt z.B. auch anrechenbare Erkrankungen die zusammengezählt werden für die 6 Wochen der Lohnfortzahlung... usw. Du hast ja nicht bei jeder Arbeitsunfähigkeit wieder Anspruch auf 6 Wochen sondern nur, wenn es sich um eine neue Erkrankung handelt. Ansonsten werden die Erkrankungen zusammengezählt, wenn nicht so und soviele Tage zwischen den gleichen Erkrankungen dazwischen liegen (genauen Abstand weiss ich nicht mehr). Und dann muß man die Arbeitsunfähigkeitstage auch später bei der Zahlung des Krankengeldes berücksichtigen da man hier Anspruch auf Krankengeld hat hat für die gleiche Erkrankung innerhalb von 78 Wochen für ...(§ 48 SGB V Dauer des Krankengeldes. (1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren)