Beiträge von lart

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    ...
    imho gibt es auch Nachrichtensender ohne Werbung...


    echt, welche?


    aber egal: hat auch hier für erheiterung gesorgt ;)

    afair ist das ein tv, auf dem irgendwelche nachrichtensender laufen.
    da hat jemand halt zufällig auf den auslöser gedrückt, als dort die werbung von simyo lief ;)

    Deutsche Schecks sind idR nach ca. 5 Banktagen "sicher".
    Internat. Schecks brauchen "etwas" länger. Je nach Land würde ich da erst ab 5-6 Wochen wieder ruhig schlafen...
    Wenn es allerdings ein gefälschter Scheck ist, (also gefälschte Unterschrift) aber evtl. auch noch später, sobald der Kto-Inhaber es dann halt merkt...

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Was haltet ihr vom aktuellen Conrad Angebot?


    MEDITEC 22" TFT-MONITOR SHB-22S6TWA für 169,- €


    was ist denn von dem angebot unter folgenden voraussetzungen zu halten:
    brauchen "nur" vga-anschluß,
    nur für office/web
    22" wg. 2 word/excel-dateien nebeneinander


    hatte vorher einen samsung 223, mit diesem aber erhebliche probs, sobald der drucker (lexmark C500n) am strom/am rechner angeschloßen war. dieses prob trat nur bei diesem monitor auf (und beim 226, den wir als leihgerät wärend einer überprüfung hatten).


    brauchen also keinen high-end, eher einen etwas "robusteren"... ;)

    wenn du allerdinsg wie ich am anfang des posts geschrieben habe der absender der zahlung bist und alles richtig ausgefüllt hast, gibt es keine chance das geld zurückzuholen...


    du hast einen auftrag erteilt, der richtig ausgeführt wurde.
    daran gibbet dann nichts mehr zu rütteln...


    bleibt dann nur die frage: hast du die aussage, daß er das teil gar nicht hatte schriftlich?
    anzeige wg. betruges, da kann er sich auch nicht mehr rausreden. bringt zwar auch kein geld zurück, aber er bekommt (hoffentl.) ein paar auf den s...
    für die kohle mußt du dann halt zivilrechtlich vorgehen. in wie weit das erfolgreich sein wird ist immer so ne sache. wenn du pech hast schmeißt du gutes geld dem schlechten hinterher... :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Snooooop
    ....
    Ich hatte vor einem Monat einen Betrugsfall bei Ebay ... der Kollege hat sogar 125 positive Bewertungen ... aber naja.


    Auf jeden Fall hat der bei Ebay hinterlassene Name mit dem Namen vom Kontoinhaber übereingestimmt, aber das alles hat nichts gebracht. Das Geld konnte nicht zurückgebucht werden.
    ...


    die beispiele oben gelten als zahlungsempfänger, wenn man also der verkäufer ist.


    wenn ich dich richtig verstehe bist du der käufer gewesen & hast ja brav/korrekt die richtigen daten eingetragen?! deshalb ließ sich auch nichts mehr machen.
    die ableitung darauf überlasse ich nun deiner kreativität... ;)


    btw: manchmal muß man dabei etwas nachdruck bei den banken ausüben, da die empfängerbank hier den fehler macht & im zweifel natürlich nicht dafür grade stehen will, sondern das problem lieber an die kunden (sender & empfänger) abwälzt.

    ihr mischt hier imho 2 sachen:


    - das geld kommt von d. konto der person a. person a ist aber gar nicht der auftraggeber der überweisung (und käufer/empfänger der ware), sondern opfer eine phishing falles.
    in diesem fall bucht die bank die überweisung zurück wegen d. betrügerischen überweisung.


    - das geld wird schon vom richtigen kontoinhaber überwiesen, allerdings gibt er nicht den namen des verkäufers/kontoinhabers b an, sondern einen anderen namen c. (bei den meisten banken wird diese übereinstimmung bei einer gutschrift erst ab einer bestimmten summe geprüft!) nun macht er nach erhalt der ware eine reklamation bei seiner bank (fehler gemacht, falsche nummer angegeben...) und das geld wird zurückgebucht, da ja person b nicht der empfänger ist, sondern c und das geld eigentl. an wen anders gehen sollte...


    in beiden fällen geht der verkäufer u.u. leer aus, bzw. muß zusehen wie er zu recht & geld kommt.


    daher am besten immer prüfen, ob käufer = inhaber des absendenden kontos = empfänger der ware, und ob man selbst als begünstigter bei der überweisung genannt ist...