Betreff: Kündigung Mobilfunkvertrag mit Rufnummer x, z. Hd. Frau H. persönlich
Von:
Datum: Freitag, 5. Februar 2010 17:56:19
Anhänge: Fwd Kündigung Mobilfunkvertrag mit Rufnummer x, Korrigierte Kündigungsbestätigung vom 09.02.2009.pdf
An: kundenbetreuung@telco.de, kundenbetreuung@drillisch-telecom.de
Sehr geehrte Frau H.,
ich habe heute per Post eine Kündigungsbestätigung zu o. g. Vertrag von Ihnen erhalten mit Enddatum des Vertrags 31.08.2010.
Mir ist völlig schleierhaft, warum Sie mir nach fast einem Jahr eine weitere Kündigungsbestätigung zusenden, die wiederum ein falsches Enddatum trägt. Auf meine untenstehende Mail vom 06.02.2009, in der ich Sie darauf hingewiesen habe, dass Sie mit dem falschen Enddatum gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, haben Sie mir bereits mit Datum 09.02.2009 eine korrigierte Kündigungsbestätigung zugesandt. Bitte senden Sie mir nun nochmals eine solche korrigierte Kündigungsbestätigung zu, in der Sie mir das korrekte Vertragsenddatum
25.08.2010
nochmals bestätigen.
Da dies bereits das zweite Mal ist, dass Sie mir eine zuvor von Ihnen korrigierte Kündigungsbestätigung nochmals mit falschem Enddatum zusenden, siehe anhängende Mails, würde ich gerne von Ihnen als Abteilungsleiterin der Kundenbetreuung wissen, ob Sie a) die Gesetzeslage nicht kennen und/oder b) Ihre Mitarbeiter nicht im Griff haben. Ich erwarte von Ihnen diesbezüglich eine schriftliche Stellungnahme. Darüberhinaus werde ich die Verbraucherzentrale über Ihr gesetzeswidriges Vorgehen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
X
Kunden-Nr. x
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Kündigung Mobilfunkvertrag mit Rufnummer xxx
Datum: Fri, 06 Feb 2009 15:07:45 +0100
Von: X
An: kundenbetreuung@telco.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum 28.01.2009 habe ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer X fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit am 25.08.2010 gekündigt. Der von Ihnen mit der Kündigungsbestätigung vom 29.01.2009 vorgenommenen Vertragslaufzeitverlängerung über die zweijährige Mindestlaufzeit hinaus bis zum 31.08.2010 widerspreche ich unter Bezug auf BGB § 188 (Fristende) in Verbindung mit BGB § 309 Ziffer 9 a (Laufzeit) hiermit ausdrücklich. Eine von o. g. gesetzlichen Vorschriften abweichende Regelung in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Der Vertrag endet nicht wie von Ihnen angegeben am 31.08.2010, sondern bereits nach 24 Monaten am 25.08.2010.
Bitte bestätigen Sie mir das korrekte Kündigungsdatum.
Mit freundlichen Grüßen
X
Fwd Kündigung Mobilfunkvertrag mit Rufnummer x
Betreff:
Fwd: Kündigung Mobilfunkvertrag mit Rufnummer x
Von: x
Datum:
08.01.2010 12:31
An:
kundenbetreuung@telco.de, kundenbetreuung@drillisch-telecom.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute per Post eine Kündigungsbestätigung zu o. g. Vertrag von Ihnen erhalten mit Enddatum des Vertrags 31.07.2010.
Mir ist völlig schleierhaft, warum Sie mir nach fast einem Jahr eine weitere Kündigungsbestätigung zusenden, die wiederum ein falsches Enddatum trägt. Auf meine untenstehende Mail vom 06.02.2009, in der ich Sie darauf hingewiesen habe, dass Sie mit dem falschen Enddatum gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, haben Sie mir bereits mit Datum 09.02.2009 eine korrigierte Kündigungsbestätigung zugesandt, siehe Anhang anbei. Bitte senden Sie mir nun nochmals eine solche korrigierte Kündigungsbestätigung zu, in der Sie mir das korrekte Vertragsenddatum
30.07.2010
nochmals bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
X
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Kündigung Mobilfunkvertrag mit Rufnummer x
Datum: Fri, 06 Feb 2009 15:10:49 +0100
Von:
An: kundenbetreuung@telco.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum 28.01.2009 habe ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer
x fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit am
30.07.2010 gekündigt. Der von Ihnen mit der Kündigungsbestätigung vom
29.01.2009 vorgenommenen Vertragslaufzeitverlängerung über die
zweijährige Mindestlaufzeit hinaus bis zum 31.07.2010 widerspreche ich
unter Bezug auf BGB § 188 (Fristende) in Verbindung mit BGB § 309 Ziffer
9 a (Laufzeit) hiermit ausdrücklich. Eine von o. g. gesetzlichen
Vorschriften abweichende Regelung in Ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Der Vertrag endet nicht wie von
Ihnen angegeben am 31.07.2010, sondern bereits nach 24 Monaten am
30.07.2010.
Bitte bestätigen Sie mir das korrekte Kündigungsdatum.
Mit freundlichen Grüßen
X