Beiträge von Tha Masta

    Zitat

    Original geschrieben von Greyzoner
    Dies ist beim Fernabsatzgesetz zwar so, wenn eine Teillieferung allerdings als neuer Antrag zählt, ist der Rückweg der Ware zum Verkäufer dessen alleiniges Problem.


    Gerade das war ja mein Gedanke ;)


    Natürlich lohnen die paar € den Aufwand nicht, aber bei solchen Sachen geht es ja nie um Geld, sondern um das Prinzip!

    Hallo,


    ein spezieller Reiniger, den ich hier in örtlichen Drogerien nicht bekommen habe, wollte ich über den online shop von Rossmann beziehen.


    Da es einen gewissen Mindestbestellwert gibt (ca 20€) habe ich mit Standard Drogerieartikeln aufgefüllt.


    Nun kam die Liferung genau ohne den gewünschten Artikel an, Nachlieferungen sind lt. Rechnung nicht möglich, wenn man den Artikel haben möchte, soll man nochmal bestellen (... und hoffen, das er diesmal dabei ist)


    In den Rossmann AGB's steht dazu folgendes:


    Zitat

    Soweit Produkte aufgrund nicht vorhersehbarer Nachfrage oder weil sie im Angebot der Website als knapp ausgewiesen sind, nicht geliefert werden können, besteht auf seiten des Bestellers dann kein Anspruch auf Belieferung oder Nachlieferung.


    Ist diese AGB Klausel überhaupt zulässig?


    Rein rechtlich sehe ich das so:


    Ich habe durch meine Bestellung einen Antrag abgegeben.
    Rossmann kann diesen durch Versandbestätigung/Lieferung annehmen oder eben nicht.
    Für eine Annahme müssen aber Antrag und Annahme übereinstimmen.


    Durch die Nichtlieferung stimmen aber Antrag/Annahme nicht überein, ergo hat Rossmann mir ein neues Angebot gemacht...


    Ich weiß, das ich rein theoreitsch die Ware zurücksenden kann, aber a) ist mir der Aufwand zu groß und b) müßte ich den Versand zahlen.
    Ich finde es einfach nur ein dummes System, genau die Ware, um die es mir ging, wurde nicht geliefert.
    Können die nicht kurz eine email schicken und nochmal nachfragen oder wie amazon oder andere Anbieter einfach warten bis der Artikel wieder verfügbar ist?


    Wie sind Eure Meinungen?

    Eine Saughöhe von 12 Metern ist schon allein theoretisch nicht möglich, egal mit welcher Pumpe.


    Die von mir genannten 9 mtr. sind (soweit ich mir erinnern kann, ist schon eine Zeit her) das theoretische maximum, an welches fast keine handelsübliche Pumpe rankommt...


    Vielleicht hast du deine Pumpe ja im Keller verbuddelt oder sonstwo?

    Kleine Frage nebenbei:


    Gehe ich richtig in der Annahme, das die meisten der gekauften Aktien von Mannesmann stammen?


    Wenn ja, dann hat Mannesmann auf den erzielten Gewinn doch sicherlich auch Steuern zahlen müssen.
    Wie hoch sind diese Steuern und wiegen sie sich nicht vielleicht sogar mit den von Vodafone nun geltend gemachten Abschreibungen auf?