Beiträge von Tha Masta

    Wenn man nicht in den Heizraum kommt zum Nachfüllen und die Vermieterin auch nicht zum Auffüllen zu bewegen ist kann man (ein bisschen Sachverständniss vorausgesetzt) auch einen exbeliebigen Heizkörper absperren, Die Entlüftung rausdrehen, eine Redu + Manometer einbauen und dann den Druck so erhöhren, das auf dem höchstgelegensten Heizkörper noch ca. 0,3 - 0,5 Bar sind.

    Hallo,


    ich habe seit ca. 2 Monaten einen Cellway e+ Vertrag.


    Im Vertrag wurde lesbar der Lastschrifteinzug vereinbart.


    Auf den bisherigen 2 Rechnungen stand vermerkt, das der Betrag binnen 2 Wochen bitte auf eine angegebene Bankverbindung zu begleichen ist.


    Da cellway wohl keine E-mailadressen hat und sich der online Kundenservice mit Schweigen auszeichnet wollte ich kurz nach ähnlichen Erfahrungen fragen.


    Eigentlich habe keine keine Lust, 15 Min in der kostenpflichtigen Hotline zu verbringen und bin mir eigentlich auch keiner Schuld bewusst.


    Macht Cellway sowas öfters oder bin ich ein Einzelbeispiel?


    Gr.
    Masta

    Merlin: Was hat seine priv. Haftpflicht damit zu tun?


    Hier geht es ja nicht um einen geplazten Wasserschlauch der Spülmaschine, den er vergessen hat abzudrehen, sondern um einen Rohrbruch an einem Rohr, welches im Eigentum des Vermieters steht.


    Wo das betreffende Rohr sitzt (unter der Spüle oder in der Wand) ist doch erstmal egal.


    Für Schäden durch das Eigentum des Vermieters haftet die Wohngebäudeversicherung des Vermieters (für Schäden am Gebäude) und die jeweilige Hausratsversicherungen der betroffenen Mieter.

    Wie das Abholen funktioniert steht doch auf der Webseite ;)
    Ich habe den Courier zwar noch nicht allzuoft benutzt, aber die gleiche Erfahrung bzgl. der Abholung gemacht wie Martin. Extr zuhause bleiben wegen einer Sendung macht keinen Sinn, wenn man eh zuhause arbeitet ist es weniger dramatisch.
    Besonders praktisch ist eigentlich nur, das (Preise die bis 31.10 gelten) für 9,20 bis 31,5kg alles von Haustüre zu Haustüre geht.
    Auch mit Freeway spezial bleibt einem der Weg zur Poststelle ja nicht erspart (oder gibts die auch als rote Version mit Abholung?) und bei anderen Anbieter, die auch Abholen wie UPS o.ä. muss man sich umständlich anmelden....


    DerCourier fährt aber imho über regionale Tochterausfahrer aus und nicht überall über DPD.

    Butterfly, ja, DIESE Klausel wäre nichtig, zumindestens in Formularmietverträgen, die unter das AGBG fallen. Was evtl. gehen könnte ist, das dem Mieter auf dessen Wunsch hin ein Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel eingeräumt wird. (Obwohl das keinen allzugroßen Sinn macht...aber rein theoretisch halt.) Um es kurz zu sagen: Im Mietvertrag kann immer nur zu Ungunsten des VM vom Gesetzestext abgewichen werden, andersrum geht es -bis auf manche Ausnahmen nicht bzw. würde es kein Amtsrichter durchgehen lassen.


    Stefan: Mit deiner zweiten Aussgage hast du dargelegt, das du von der Materie nicht allzuviel Ahnung hast.
    Ein Wohnrecht, genauso wie alle anderen tatsächlich relevanten Wertminderungen eines Grundstücks, wird in Abt. 2 eingetragen und ist somit für den Käufer im Grundbuch ersichtlich.


    Wenn der Käufer sich nicht die Mietverträge zeigen lässt hat er eben einfach Pech gehabt. Im Immbolienkauf gilt noch immer der Grundsatz "gekauft wie gesehen" der sich nicht nur auf den Zustand der Immobilie selber, sondern auch auf deren rechtlichen Gegebenheiten bezieht.

    Eigentlich hast du es schon selber gesagt: Kauf bricht nicht Miete bzieht sich natürlich auf alle Regelungen des Mietvertrages - auch auf einen Kündigungsverzicht.


    Um dich und auch den Käufer vor etwaiigen Überraschungen und Ärger zu ersparen würde ich raten, den potentiellen Käufer (den du ja mitgeteilt bekommst - da du als Mieter ja automatisch ein Vorkaufsrecht hast) über die Vertragspassage zu informieren.