Beiträge von Tha Masta

    blieswood:
    Ja, ein Anspruch wird ausgeschlossen, allerdings versteh ich nicht ganz, warum durch den Ausschluss eines Ansruches auch ausgeschlossen werden soll, das sich der Verkäufer sein Eigentum zurückholt.


    Nehmen wir mal folgende Situation an (nach deiner Rechtsauffassung):


    Ich bestelle telefonisch bei einem x-beliebigen Versanunternehmen Ware, bekomme diese auch und behaupte nacher einfach, ich habe diese zwar bekommen, da aber nie geordert einfach weggeschmissen.
    Wäre das nicht etwas zu einfach?
    Zu befürchten hat man ja nichts, denn der Telefonanruf kann nicht nachgewiesen werden.

    Das einzigste was dein Bruder machen muss ist das Zeugs aufheben und bei Verlangen zur Abholung bereithalten.


    Natürlich ist es nicht verkehrt, sich da mal zu melden und bescheid zu geben, aber wenn dort niemand erreichbar ist würde ich mir keine große Mühe damit machen, im Zeifelsfall bist du auf der rechtlich sicheren Seite.

    Martyn und Fantomas:


    So ganz richtig liegt ihr beide nicht ;)


    Es gibt 2 Systeme der Verbrauchserfassung bei Zentralheizungen, gemischt werden die aus Kostengründen eigentlich nirgends.


    a) das übliche Verdunstungsprinzip (oder auch neuerdings auf digitaler Basis) in Form der Messröhrchen an jeden Heizkörper einzeln


    b) die Heizungsleitungen jeder Wohnung laufen zentral und werden an dem Punkt, wo sie in die Hauptleitungen gehen, abgenommen. Das sieht dann so ähnlich aus wie eine Wasseruhr, nennt sich Wärmemengenmesser.
    Oft ist dieses System auch bei Neubauten allerdings nur mit einem sehr hohen Kostenaufwand verbunden, da mehr Leitungen verlegt werden müssen bzw. die Leitungsführung einfach komplizierter ist.


    NiceIce: An deiner Stelle würde ich der Ablesefirma einfach ein Fax mit den neuen Daten schicken (eigentlich brauchen die nur die KW Zahl des neuen Heizkörpers).
    Die Ablesegeräte sind zwar verblomt, man kann sie aber im ganzen vom Heizkörper trennen und auf den neuen aufkleben (da gibt es spezielle Hitzebeständiges Silikon für)

    Zitat

    Original geschrieben von dr zuzelbach
    Zu meiner "Schande" muß ich gestehen, dass es mir in der Vergangenheit klammheimliche Freude gemacht hat. Diesen Figuren, "faule Eier" in´s Nest zu legen. Schon damals hatte ich hier, nur andeutungsweise informiert, dass auch die O2-Rechtsabteilung durchaus Mittel u. Wege kennt, derartige Neunmalklugen, kräftig den Marsch zu blasen.
    Nicht einer, hat jemals wieder Monster-Loops verkümmelt !


    looooooollll :D :D



    Anruf von Agent Z. bei er o² Hotline (oder bei den geheinmen Quellen, die man als Agent so hat):


    "Ja, Hallo hier ist Z."
    "Wer ist da? Z.?
    "Psssstt. genau. Ich hätte da wieder einen illegalen Uplooper entlarvt. Schlimmes Bürchchen, hat 212€45Cent auf seine Karte gespielt. Kann man nur von Glück reden, das ich ihn stellen konnte"
    "ja, was wären wir wohl ohne Sie, lieber Z."

    die Schwankungen auf den Jahresrechnungen kommen auch oft davon, das die Bewesserungsbetriebe teilweise nur alle 2 Jahre ablesen.
    Treffen sie einen dann nicht an, werden auch schnell 4 oder 6 Jahre draus und wenn die Schätzung da auch nur minimal danebenlag potenziert sich das ganze über die Jahre auf einen erstmal astronomisch anmaßenden Betrag...

    Auch wenn du keinen Beleg hast und obendrein auch der Empfang quittiert wurde muss das Paket ja irgendwie zum Absender zurück und dementsprechend wird es ja auch bei der Post erfasst.


    Sprich im Zweifelsfalle kann dir die komische Firma zwar nachweisen, das du das Paket bekommen hast, auf diesem Nachweis müßte dann aber auch stehen, das das Paket zurückgegangen ist, bzw. wenn das nicht darauf steht kann man sich ja ein T&T mit der auf dem Nachweis stehenden Paketnummer besorgen, auf welchem die Rücksendung hervorgeht.

    Hi, wen's interssiert, folgender Artikel stand heute im Stadtanzeiger: