- Müllgebühren EUR 5,46: Was für Müllgebühren fallen denn neben den Gebühren, die ich selbst für meine Tonne zahlen, an?
Da würden mir auf die schnelle die Reinigung des Gehweges/ der Straße einfallen. Ist auch umlagefähig nach der II BV
- Lohnnebenkosten Hauswart: Ist es normal, daß diese zusätzl. zu den o.g. Hausmeisterkosten (belaufen sich auf EUR 161,-) extra aufgelistet werden (sind immerhin nochmal EUR 64)?
hab ich zwar noch nie gesehen, wird wohl aber nicht verboten sein....
- Sonstige Betriebskosten EUR 3,54: Steht nix weiter dazu bei. Was kann das sein?
würd ich mal nachfragen...
- Anschaffungen EUR 0,81: Steht auch nix dazu. Dürfen die das?
Nein, zur Not nachfragen oder den §27 Anlage 3 zur II Berechnungsverordnung nachgucken, da sind alle gültigen BK-Positionen enthalten
- Bankgebühren u.a. EUR 5,32: Dürfen die das?
Nein, nur wenn es sich um die Abrechnung einer WEG-Verwaltung über deine Eigentumswohnung handelt.
- Sonstige Gebühren EUR 28,54: Dürfen die das?
nein
Es kann ja gut sein, das einzelne der mit "Nein" beantworteten Positionen anrechenbar sind.
Bitte einfach unter Hinweis darauf, das du die genannten Positionen nicht in der II BV finden kannst um nähere Aufschlüsselung der ominösen Positionen.
Tolle Hausverwaltung hast du da
Pfeifen!