Soeben hat es der Meister selber bekanntgegeben:
Ab Montag, 30.06.03 gibt es die HSS 5x die Woche, also Mo-Fr.
Was sagt man dazu? Natürlich :top:
Bleibt nur die Frage, warum das jahre gedauert hat...
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Soeben hat es der Meister selber bekanntgegeben:
Ab Montag, 30.06.03 gibt es die HSS 5x die Woche, also Mo-Fr.
Was sagt man dazu? Natürlich :top:
Bleibt nur die Frage, warum das jahre gedauert hat...
ZitatOriginal geschrieben von Andreas Böhm
Si Sancho! Bei Gewerbe handelt es sich ja eh meist um Pacht- und nicht um Mietverträge :).
Was man als angehender Banker in der Berufsschule alles lernt...
-Andi-
Lernt ihr da auch warum und weshalb?
Die eigentliche "Pacht" gibt es nur bei der sog. Landpacht, also wenn der Bauer Erwin dem Bauer Fred 2 Ha Weide verpachtet.
Das was du meinst ist zwar auch Pacht (weil der Verpächter dem Pächter nach 581BGB die "Früchte" die sich aus der Pachtsache ergeben abzutreten hat), es sind aber die Vorschriften des normalen Mietrechtes anzuwenden.
Was Andreas hier mit Sicherheit meint ist die "Kleinreparaturenpauschale" die vereinbart werden kann.
diese bezieht sich aber nur auf Gegenstände des täglichen Gebrauches und darf 75€ nicht übersteigen, +ber 75€ ist der Vermieter für die Reparatur vollständig zuständig.
Da für 75€ heutzutage schon fast kein Handwerker mehr rauskommt, wird diese Regelung wirklich nur bei den kleinsten Mängel anwendbar sein, z.B. Defekter Wasserhahn, defekter Duschschlauch o.ä., es soll einfach verhindert werden, das mit solchen - nun wirklich von jedermann selbst zu reparierdenden - Schäden die Verwaltung unnötig geblockt wird.
Eine Regelung, die über diese 75€ Regelung hinaus geht ist bei Wohnhäusern unzulässig; bei Gewerbe gibt es keinen Mieterschutz, daher kann man auch sämtliche Reparaturen auf den mieter vertraglich abwälzen.
c ya,
Masta
oder ihr nehmt Trockeneis, das dürfte sich vollständig auflösen im Getränk.... nur dann jammer nicht, wenns auf einmal ein bisschen sehr kalt ist!
Hi ![]()
Der Titel sagt eigentlich schon alles.
Habe vor, mir Eigentumsflaschen zuzulegen, da mieten auf Dauer doch etwas teuer wird ![]()
Die Dinger sind leider verdammt teuer 10 Liter Flaschen im Duo so ca. 360€ :eek:
Ebay lohnt sich hier nicht, da man die Dinger als Einzelkunde nicht kostengünstig transportieren kann.
Gibt es denn nicht eine Firma, die im großen Stiel Handel mit Flaschen betreibt und vielleicht auch kostenfrei liefert (ich meine jetzt nicht die normalen Gashersteller wie Linde/Knauber etc...)
Greetz,
Masta
was handy28.de wohl meint ist, das man die Sprachaufzeichnung auch direkt als Telefonnummer im Telefonbuch abspeichern kann.
Sieht dann (ungefähr) so aus im Telefonbuch
9911,2<Rufnummer>##
den genauen Code hab ich schonmal vor 1-2 Monaten gepostet....
versteh jetzt dein Problem nicht, stand doch genau drinnen, da du innerhalb der nächsten 14 Tage ein SOKÜRE hast....
0221 -> Köln
Wie heißt nochmal das Lied, was die da anspielen?
schon wieder Chat hier?!?!
Ich denke schon....
Das Problem ist ja hier, das das BGB im Normalfall vorgibt:
Gefahrenübergang beim Verkäufer.
Diese Regelung wird einfach gestrichen für den einseitigen Handelskauf - sie findet keine Anwendung.
Und was man eigentlich in der 1. BWL Stunde lernt ist doch, das man alles frei vereinabren kann, was nicht eindeutig im BGB geregelt ist, oder?
martin.
Interessante Sache; habe ich selber auch nicht gewusst.
Allerdings bin ich noch nicht vollends überzeugt:
474 sagt aus, das 447 beim Verbauchsgüterkauf keine Anwendung findet.
Das ist aber nur der Standard.
Es wird nichts darüber ausgesagt, wie genau die Gefahrenrechte beim einseitigen Handelskauf (Verbrauchsgüterkauf - was für ein Wort - pfui!) nun stanardmäßig bestehen. Auch ist nicht angegeben, ob die Gefahrenverteilung vertraglich abdingbar ist oder nicht....