Beiträge von Tha Masta

    Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast


    Sicherlich sind acuh andere nicht schlechter, aber der betriebswirtschaftliche Hintergrund ist bei o.g. IMHO am größten und nicht zu detailliert wie beispielsweise Immobilienkaufmann.


    **besserwissermodusan**


    Den gibts aber garnicht :D
    Was du meinst ist der Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft.


    **besserwissermodusaus**

    dauert manchmal ien bisschen,bis die Hotline die Preise kennt :)


    Die Giraffe hat bis jetzt eigentlich immer :TOP: Infos gepostet, wird wohl diesmal auch stimmen.

    bei mir war mal ein 3035ISDN kaputt.


    Am Telefon wurde mir auch erzählt, es wird wie bei Mobilfunk geswapt; der Postbote wollte aber mein defektes Phone nicht mitnehmen :)


    Im Paket war dann ein Zettel mit der Bitte, das defekte Phone an Siemens zu senden.
    Ob das die Regel oder die Ausnahme war, weiß ich leider auch nicht....

    Zitat

    Original geschrieben von handyjaner
    Hallo,


    kann ich mir nicht vorstellen wenn man vom Festnetz anruft. Vom Handy könnte es möglich sein. Halte aber davon nicht viel. Mir ist ein guter Kundenservice wichtiger als eine freundliche Begrüßung die nichts über die Qualität des Service aussagt.


    Wo steht denn, das er nicht vom Handy aus telefoniert hat? :confused:

    nur mal so eine dumme Frage:


    Warum parkst du nicht einfach auf der rechten Außenseite, dann hast du mindestens 30 Zemntimeter Platz zum Aussteigen.


    Dürfte doch wesentlich einfacher sein, als Knis mit dem Vermieter, oder?

    Hier sollte man erstmal untergliedern:


    Ist die Garage zusammen (also in einer Vertragseinheit mit der Wohnung) oder eigenständig angemietet worden.


    Ersteres würde eine Abrechnung nach IIBV Anlage 3 zu §27 nach sich ziehen.
    Nach dieser wäre die Wartung des Parksystemens nur umlagefähig, wenn man dei Hebeanlage als Personen/Lastenaufzug ansehen kann (ist Sie ja eigentlich...)


    Wenn ein seperater Garagenmietvertrag vorhanden ist, ist die Umlegung nur zulässig, insofern Sie im MV vermerkt ist (die meisten Garagenmietverträge, die ich kenne, sind meist ohne Umlage der BK, da die Abrechnung kaum lohnt... )


    Insofern der Hauswart die Wartung durchführt, müßte die eigentlich über Position "Hauwart" abgerechnet werden (Primärkostenausweisprinzip) siehe dazu auch II BV Anlage 3 zu §27 Punkt 14.

    stand imho sogar in dem BGH Urteil drinnen (habs gestern gelesen)


    Bei der IHK Frankfurt (link nicht gemerkt) gibt es auch gleichlautenden Infos vom 1.5.03 - die dürften wohl aktuell sein