ZitatOriginal geschrieben von Elefant
@ The Masta: :flop:
Junge junge, das trifft mich aber hart
Gibts dich auch in freundlich?
Zugegebenermaßen muss ich gestehen, das es 2001 wohl ein Urteil gab, das der GbR rechts- & parteifähigkeit und damit auch gerichtsfähigkeit eingeräumt hat.
Trotzdem gibt es noch immer das Problem, das eine auf Dauer angelgte GbR mach 250.000€ (oder waren das das damals DM?) Umsatz/Jahr machen kann. Wer drüber kommt, wird in eine Personengesellschaft umgewandelt
Zudem handelt eine GbR grundsätzlich nach BGB und nicht nach HGB.
Dazu kommt noch, das die GbR keine Firma hat.
Wie schon gesagt: Ich rate bei Gründung einer eigenen Unternehmung im kleinen Rahmen zur Kg oder wenn keine stillen Teilhaber zur OHG - auch wenns was teurer ist, hat man rechtlich gesehen größere Klarheit.