Beiträge von Tha Masta

    Am Flughaven selber gibt es eigentlich nur Stände der großen Vermieter, am meisten zu empfehlen ist das wohl:
    Angebot von Hasso einholen und damit zu Sixt gehen, zumindestens in Deutschland unterbieten die das dann.


    Ansonsten kommt es schon drauf an, wo ihr residiert; quer durch die Insel zu gurcken, um ein Auto abzuholen macht wohl kein Sinn, oder?
    Wobei natürlich die kleineren Vermietungen, evtl. nicht gerade in den Tourizentren gelegen, wesentlich günstiger sind, als die am Flughaven....

    Re: Re: GEZ - Vermutung zur Adressenbeschaffung


    Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Die Deutsche Telekom gibt zu 100% keine Adressdaten an die Gebühreneinzugszentrale weiter! Gleiches gilt für Premiere und ish, die in der Vergangenheit auch öfter in Verdacht standen - immer jedoch zu unrecht! Das ist ein Fakt :)


    100% ??


    Kewl.... dann kennst du also jeden Mitarbeiter der DTAG, der auf die Adressbestände Zugriff hat persönlich und guckst ihnen jederzeit über die Schulter?


    Das solche Aktionen nicht ofiziell laufen, sondern einzelne Mietarbeiter das "Loch" darstellen, sollte doch klar sein, oder ?


    Bei mir kommen die GEZ Schreiben immer mit 100% den gleichen Tippfehler wie die Telekom Rechnung... bestimmt nur ein Zufall :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster
    Ein klassischer Fall von "urban legend". Da passiert rein gar nichts ;). Vorausgesetzt, das Auto ist jünger als 30 Jahre.


    Mit solchen Aussagen würde ich wirklich vorsichtig sein!
    Ich kann nicht für alle Modelle sprechen, aber bei den T4's gibt es einen Luftraum im Tank, der beim normalen Tanken nicht volläuft und dazu dient, aben diese Ausdehnungen im Sommer aufzufangen.


    Mein Tank hat nach Fahrzeugunterlagen ca. 75l Volumen; nach 30 Minuten tanken habe ich aber 101l reinbekommen (nach und nach läuft das Benzin in die Luftblase und man kann weitertanken)


    Kann mir doch keiner erzählen, das die Hersteller den Tank nicht bewusst so bauen, das ca. 1/4 des Inhaltes normalerweise nicht nutzbar ist.

    Zitat

    Original geschrieben von NOBBSE
    es gilt die verjährung nach bgb, d.h. forderungen dürfen 2 jahre nach dem zustandekommen der forderung nachberechnet werden. ein beispiel: forderungen aus 2003 (dabei ist egal ob 01.01.2003 oder 31.12.2003) dürfen bis 31.12.2005 nachberechnet werden... dies trifft auch auf verbindungen zu, denn die calldaten-speicherung darf 180 tage NACH rechnungsversand betragen


    Dann bitte mal den entsprechenden aktuellen BGB Paragraphen nennen.

    Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Is ja guuuutt :)


    Warst Du das nicht, wo wir genau bis zu diesem Punkt in anderen Threads gekommen sind? :rolleyes: :)


    Bd,C


    hier zumindestens nicht - ob du auch in meinem Lieblingsrechtforum recht.de (Mietrecht meistens) unterwegs bist, weiß ich nicht ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Es gibt eine gesetzliche Verjährungsfrist von afaik 2 Jahren - natürlich nicht auf die DTAG beschränkt.


    Bd,C


    Möööp :D


    Nach der Schuldrechtsreform sollte die Frist eigentlich 3 Jahre betrageb (§195BGB), außer die Telekom verzichtet freiwillig auf ein jahr ;)

    Würde mich aber stark wundern, wenn Kerosin für einen Diesel Motor so gut wäre..... Es soll ja wohl irgendwas zwischen Benzin und Diesel sein.


    Zitat

    Die niedrigsiedenden Benzine (Siedebereich 80-130 °C) treiben Ottomotoren von Kraftfahrzeugen und einfache Propellermotoren von Flugzeugen an. Dieselmotoren benötigen Dieselöl mit dem Siedebereich 200-350 °C. Der Treibstoff für mit Turbinen angetriebenen Flugzeugen (Jets) ist Kerosin, also Öl ("Petroleum") mit dem mittleren Siedebereich 175-280 °C. Nehmen Sie also die Siedediagramme auf.


    Quelle Frage 27