Beiträge von Tha Masta

    Ich glaube Kontis Einwand ging eher in eine andere Richtung, die ich auch verstehen kann:


    Wie Jochen ja geschrieben hat, ging es bei der Karte um ein Weihnachtsgeschenk, die dementsprechend ja auch vor Weihnachten noch storniert wurde (wenn ich falsch liebe berichtigt mich)


    Weihnachten ist mittlerweile seit über 2 Wochen her, zur Klärung also genug Zeit.


    Das gerade in dem moment, wo die Sache hier publik wird fonez.de mit einer Wiedergutmachung daherkommt hat einen faden Beigeschmack, zumindestens für mich.

    ich würde es so machen:


    Den Stecker des einen Telefons aufmachen und die richtigen Adern raussuchen (gubt auch irgendwo hier im Forum eine Skizze welche das sind)


    Das Kabel vom zweiten Telefon nehmen, Stecker abschneiden, Adern suchen und an den anderen Stecker löten - fertig.


    Cya,
    Kai

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    Dann warte noch ein Weilchen. Die haben mir automatisch nach etwas über einem Jahr einen Dispo eingerichtet, obwohl ich überhaupt keinen angefragt hatte.


    Nein, bei Geschäftskunden ist das wirklich anders, die wollen sich wohl eine langwierige Unternehmensprüfung ersparen und geben erstmal grundsätzlich keinen Dispo.


    Man kann das einfach umgehen, indem sich der Firmenchef ein Privatkonto bei der Postbank holt, dann gibts Dispo ;)

    magenta:


    Ist ja ein Ding, das es die Dosen mittlerweile für lau gibt....


    Ist bei uns immer ein lustiges Spiel: In eine neu sanierte Altbauwohnung baut de rAlektriker immer die ganz normalen TEA's rein, die man im Handel bekommt.


    Irgendwann kommt dann der DTAG-ler und schraubt die wieder raus, weil in den nicht Monopoldosen kein Widerstand drinnen ist (durch den wohl die Leitstelle u.a. messen kann, ob die Verbindung bis zur Dose okay ist oder nicht)


    Ich hab schon öfters gefragt, aber nie wollte mir einer der DTAG-ler Dosen für die nächste Wohnungen da lassen. Anscheinend fahren die gerne raus für sowas :D


    C ya,
    Kai

    Da du ja anscheinend sowieso ein neues Telefon kaufen musst:


    Wäre es nicht die einfachste möglichkeit, einen A/B Wandler + blliges analoges oder alternativ ein billiges ISDN Telefon zu kaufen und das als Klingel zu verwenden?


    Wenn das Telefon für das TIptel klingelt kannst du den Gong (und das Mithören) standardmäßig deaktivieren.


    Das Telefon muss ja nicht unbedingt auf dem Tisch stehen, man kanns ja auch verstecken ;)

    Re: Re: Re: VV bei Upgrade



    Wer lasen kann ist wiedermal klar im Vorteil ;)


    Bestimmunge, was in AGB's stehen darf und was nicht werden im AGBG geregelt.


    Dort heißt es (ich glaube §9 oder §10) auch, das Verträge, die unter das AGBG fallen keine höhere Festschreibung als 24 Monate haben dürfen.


    Wie oben schon geschrieben, ist halt nur die Frage, ob ein Upgradevertrag auch unter das AGBG fällt oder nicht.
    Zumindesten der Formulierung des AGBG's selber (§1 imho) fällt es darunter, deswegen dürften es max. 24 Monate sein.

    Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn


    Also ,es geht jedes Jahr ! Habe das jetzt schon ein paar mal gemacht !
    Könnte das Notfalls anhand der Rechnungen sogar Belegen !


    Mann kann bei E + sogar den Preis Drücken ! Die hatten mir einen zu Hohen Preis für das 8310 genannt ,ich habe denen geschrieben ,das ich es bei der Firma XY in XY für den Preis neu ohne Vertrag bekomme (was auch stimmte) und das ich dann den Vertrag lieber Kündigen würde !
    Und siehe da ,ein paar Tage später kam ein neues Angebot ,erheblich Günstiger :top:


    Kommt halt alles auf den Umsatz an.


    Mit einem 0815 Kunde mit monatlich 20€ Umsatz wird E+ es aber sicherlich nicht machen!

    Re: VV bei Upgrade


    Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Desweitern ist es so, das die Gesamtlaufzeit 36 Monate nicht überschreiten darf, d.h. ich kann nicht beliebig upgraden und auf einen baldigen Tot hoffen .


    Beziehst du dich auf das AGBG?? Wenn ja, dann dürften es max. 24 Monate sein.


    Fraglich ist nur, ob das Upgrade unter das AGBG fällt oder nicht.... meiner Meinung nach ja.... aber wo kein Kläger, da auch kein Richte :)