Kannst du das noch näher erklären? Nach meinem Verständnis kann ich mit einem Trennschalter/Fensterkontakt auch nur den Tuer-Status (auf/zu) abgreifen. Nicht jedoch den Status des Tueroeffners
Beiträge von Tha Masta
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Hallo Bastelfreunde

Weihnachten und damit ein paar freie Tage zum Basteln nahen. Dieses Jahr habe ich mir vorgenommen, einen Paketkasten zu bauen.
Ich habe mich bereits gegen eine Klappen-Funktion entschieden (wo man die Klappe ähnlich wie in einem Altkleidercontainer öffnet).
Lieber möchte ich eine Türe mit elektrischem Türöffner nutzen. Die Türöffner gibt es auch mit einer Arretierfunktion, d.h. man bestromt den Türöffner einmalig und dieser bleibt dann solange offen, bis die Türe einmal aus der Falle gezogen wird. Der Vorteil liegt hier in der Erweiterungsmöglichkeit, da man einen Türöffner letztlich über alles bestromen kann, vom Schlüsselschalter über die Telefonanlage letztlich hin zum Smartphone.Mein aktuelles Problem, und hier brauche ich Bastlerbrainstorming:
Wie bekomme ich bei dieser Lösung eine Statusanzeige hin?
Ich habe lange gesucht, aber es gibt wohl keine (bezahlbaren Türöffner), bei denen ich potentialfrei den Status des Türöffners selber (geschlossen/offen) abgreifen kann. Einzig ein sogenannter "Rückmeldekontakt" gibt es, der Auskunft darüber gibt, ob die Türfalle im Schließer liegt oder nicht.
Ich brauche jedoch einfach eine Anzeige, die mir sagt, ob die Türe nach bestromen des Türöffners geöffnet wurde oder nicht. Und am allerliebsten ohne zusätzliche Technik, die man beim "Scharfschalten" der Paketbox aktivieren muss...Hat da jemand von Euch eine Idee?
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Interessanter Aspekt!
Aber warum kann denn ein chinesischer Unternehmer nicht selber nach Deutschland importieren? Was spricht dagegen? Und wie bekommt er ansonsten seine Waren durch den Zoll?
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Mumpel,
Einkäufe bei amazon.de sind mit Sicherheit nicht irgendwo. Wenn ich bei Aliexpress kaufe, weiß ich, worauf ich mich einlasse. Bei Amazon.de erwarte(te) ich als Kunde die Einhaltung einiger Bestimmungen.
Ich habe mir jetzt nochmal diverse Angebote auf Amazon (FBA) angesehen. Die seriösen Händler geben in Ihrem Impressum die Umastzsteuer-ID an. Damit kann man vermutlich bereits die gröbste Spreu vom Weizen trenne.
Interessanterweise tauchen dort aber auch öfters nicht deutsche ID-Nummern auf, z.B. schwedische oder englische. Das ist schon alles sehr interessant. Solange der Verkäufer aus bsps. Schweden seine Produkte in einem schwedischen Lager von Amazon einlagert, ist alles OK. Er kann die Produkte europaweit mit seiner schwedischen Umsatzsteuer versenden.
Lagert der schwedische Unternehmer aber bei Amazon in Deutschland ein, dürfte er nach meinem Verständnis nach aber nur mit deutscher Umsatzsteuer verkaufen, weil diese Lieferung in Deutschland steuerbar ist.
Nur wie bekomme ich als Kunde von Amazon jetzt raus, wo das jeweilige Produkt gelagert wird respektive, ob der Unternehmer eine korrekte Abrechnung vornimmt oder nicht? -
Zitat
Original geschrieben von kaputer
Hier gibts etwas mehr Hintergrund dazu:Das ist doch der gleiche Link wie im 2. Posting :confused: :confused:
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@ Frank:
Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
In meinen Augen gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Die Ware lagert im regulären Lager von Amazon. In diesem Fall dürfte es wohl klar sein, dass ganz normale Umsatzsteuer anfällt, da die Ware von dem (chinesichen) bereits importiert wurde und beim Import entsprechende Einfuhrumsatzsteuer vom Importeur gezahlt wurde (hoffentlich). Da auf Amazon Endkundenpreise gelistet sind, verstehen sich also alle Preise von gewerblichen Verkäufern (Kleinunternehmer mal ausgenommen) inkl. 19% Ust., egal wo diese Verkäufer Ihren Firmensitz haben. Wie du dem Bericht entnehmen kannst, nehmen die ausländischen Unternehmer genau das jedoch nicht so ernst, verzichten lieber auf die Einfuhrsteuer als Vorsteuer zu ziehen als dass Sie auch noch die eigentlich im Verkaufspreis enthaltene Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt ableiten.
2.) Amazon unterhält Zollfreiläger. In diesem Fall wäre tatsächlich der Endkunde Importeur und (ggfs., je nach Warenwert usw...) einfuhrumsatzsteuerpflichtig.
Meine Argumentation ist jedoch, dass ich nirgendwo im Bestellprozess darüber informiert werde, dass die Lieferung aus einem Freilager, respektive steuerrechtlich damit aus einem Nicht-EU-Land erfolgt. Ergo, ich nicht anders als davon ausgehen kann, dass die Waren, welche ja aus dem Inland versendet werden, bereits auch steuerrechtlich importiert wurden. Ich denke, wir können auch aufgrund der gesetzlichen Komplexität von Zollagern davon ausgehen, dass keines der über FBA angebotenen Produkte aus einem Freilager zum Endekunde gesendet wird. -
@ Frank:
Bei 1. ist es eben genau so, dass die Umsatzsteuer nicht abgeführt und ausgewiesen wird. Vielleicht liest du nochmal den Artikel.
Zu deiner anderen Vermutung mit dem Zollfreilager: Auf Amazon werden ausdrücklich nur Produkte zum Endpreis verkauft, also inkl. aller Zölle, Umsatzsteuern usw. von daher kommt da nichts obendrauf. Außerdem habe ich bis dato nicht feststellen können, dass auch nur eines der Amazon-Center ein Zollfreilager ist oder Teile davon eins sind. Entsprechend muss man davon ausgehen, dass die Waren, die von dort versendet sind, schon importiert wurden, sofern Sie denn nicht in BRD produziert wurden.
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Ich denke, das ginge auch einfacher. Sobald für diese dubiosen Verkäufer klar ist, dass soetwas nicht geht, hört das auch auf.
Die Steuerfahndung könnte den Anfangsverdacht schon durch einen reinen Abgleich des Verkäufer-Impressums auf Amazon schaffen. Fehlt dort die Umsatzsteuer-ID, liegt für diese Unternehmung auch keine entsprechende ID vor, ist die Sache doch klar. Auch liegen andere Daten vor, welche Verdachtsmomente ergeben könnten (Importdaten; möglicherweise wäre Amazon auch verpflichtet, versendete Stückzahlen anzugeben usw.)
Und war dann bei einem solchen Verdacht der Steuerhinterziehung keine Beschlagnahmungen bei eine Logistiker vorgenommen werden können, ist mir unerklärlich - hierzu lässt sich der ansonsten gut recherchierte Artikel leider aus.
Auch wird ja nicht nur gegen Steuerrechte, sondern auch gegen andere geltende Rechte verstoßen, wie man dem Artikel entnehmen kann.
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Äußerst interessanter Artikel, der meine Vermutungen leider bestätigt.
Was ich nicht verstehe ist, warum bei Amazon als Logistik-Gehilfe keine Kontrollen durchgeführt werden koennen. Das wäre in der Tat eine Riesenrechtslücke. Kann ich mir kaum vorstellen.
Edit: Völlig verrückt! Allein aufgrund der Masche können diese dubiosen chinesischen Buden 10% güenstiger agieren, wenn man mal davon ausgeht, dass die bei der Einfuhr ca. den halben Wert angeben, welcher am Ende dann tatsächlich beim Endverbraucherkauf erzielt wird (die zahlen die 19% Einfuhrumsatzsteuer; verzichten auf die Vorsteuer, brauchen dafür aber eben auch nicht die 19% auf den Verkaufspreis zahle. Verrück!
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Hallo Leute!
Seit langem ein neuer Thread von mir. Gleiche Frage habe ich bereits im Amazon-Forum gestellt, dort kann mir das jedoch niemand glaubhaft erklären:
In letzter Zeit passiert mir immer mehr, dass ich Marketplace Artikel erwerbe, die direkt von Amazon versendet werden.
Ich gehe davon aus, dass diese in den meisten fällen aus einen Distri-Center aus Deutschland kommen.
Und ich gehe davon aus, dass meine Vertragspartner in den meisten fällen nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen.Entsprechend müsste also deutsche Umsatzsteuer abgeführt werden und auch (gegenüber Unternehmern) entsprechende Rechnung gestellt werden.
Ein Beispiel zum Verständnis:
http://www.amazon.de/gp/produc…psc=1&smid=A3UDMZXC15EGEA
Dies ist ein Angebot eines Händlers, der in seinem Impressum selber angibt, ein "globaler Online Händler" zu sein, also fällt er mit Sicherheit nicht unter die Kleinunternehmerregelung. Er hat seinen Sitz in Texas, USA. Der Versand erfolgt laut Tracking aus Bruchsal, DE.
Der Händler stellt Rechnung ohne Umsatzsteuer aus mit Rechnungsabsenderadresse Shenzhen, China. Die Rechnung an sich sieht schon relativ dubios aus.
Meiner Meinung nach gibt es umsatzsteuerrechtlich zwei Möglichkeiten:
1. ) Die Ware lagert im Zollfreilager, wird also beim Versand zu mir steuerrechtlich importiert, dann fällt Einfuhr-Umsatzsteuer an, welche mir (als Unternehmer) ausgewiesen werden muss.
2.) Die Ware wurde bereits importiert und verzollt, dann fällt normale Umsatzsteuer an.Ich denke, da wird das deutsche Finanzamt keinen Cent gesehen haben... und da es nicht um eine einzelne Armatur geht, dürfte sich ein ganzes Sümmchen ergeben...
In letzter Zeit sehe ich immer mehr, dass chinesische Firmen bei Amazon einlagern. Ist ja auch relativ praktisch. Nur wer kontrolliert die umsatzrechtliche korrekte Besteuerung? Amazon ist als reiner Dienstleister ja raus...
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen!