ZitatOriginal geschrieben von NoIdea
Hast du mal mit dem Ordnungsamt gesprochen?
Irgendwo hab ich mal gelesen dass man sogar eine Knolle riskiert wenn man seine eigene Ausfahrt "zuparkt". Hängt aber evtl. von den örtlichen gegebenheiten ab.
so eine hab ich tatsächlich auch schonmal gehabt ![]()
Grund dafür ist, das eine Garagenausfahrt natürlich kein Privateigentum ist.
Es gehört ganz normal der Stadt, allerdings muss natürlich der "Durchgang" gewährleistet sein, d.h. sie kann es nicht als Parkplatz vermieten.
Offiziell gilt es eben nur als Durchfahrt zur Garage, darauf parken darf man also nicht.
In meinem Fall nehme ich an, das die Ploitesse sich einfach vertan hat, da ich keinen Anwohnerausweis habe (den würde ich als Garagenbesitzer ja auch garnicht bekommen)
Ich habe dann bei der angegebenen Stelle angerufen, um mich zu Informieren.
Nach der Erklärung wollte die Dame zuerst die Knolle von "Parken ohne Parkausweis" in "Parken wo garnicht geparkt werden darf" umwandeln. Nach ein bisschen Disskussion hat sie's dann vergessen ![]()
Was soll denn Bitte an meinem Aftreten fehlen? :confused: An mangelnden Selbstbewusstsein hängt es jedenfalls nicht....
Ihn schriftlich Auffordern, es zu untelrassen meine Garage zuzuparken will ich auch nicht unbedingt... irgendwie will ich nicht, das er mitbekommt, das ich wegen ihm soviel Aufwand betreibe...
Wenn ich ihm schreibe, dann höchstens in dem Stil "Durch Gewohnheisrecht scheinen sie ja einen Untermietvertrag für meine Garagendurchfahrt erworben zu haben. Ich erlaube mir, ab nächsten ersten 300€ Miete für diesen Mietvertrag zu erheben
Leider bin ich mir sicher, das selbst das fruchtlos wäre ![]()
Ich habe mal übelregt, ihn gleichfalls zuzuparken, Mottorad hinter ihn, Auto davor. Problem dabei ist, das das wohl eindeutig Nötigung wäre :eek:
Gr.
Kai