Beiträge von Tha Masta

    Klingt prinzipiell gut, aber dann hast du pro Parkplatz eben einen Bedarf von rechnerisch 3m Breite, also bleiben dann "nur" noch 12-13 Parkplaetze.


    Wenn man die Parkplaetze in der 60° Anordnung und schmaeler, z.B. 2,40m laesst, dann bekomm man 13 Parkplaetze auf ca. 32m unter, dann wuerde noch genug Platz fuer eine Wendeflaeche bleiben. Finde ich fast noch bequemer. Und durch die 60° Anordnung koennen auch die Fahrgasse breiter bleiben.


    Die mehr wie 2,50m breite Fahrgasse bei 60° Andordnung empfinde ich eher als Platzverschwendung als als Vorteil. Wenn auf der Autobahn 2,50m reichen in der Baustelle wird es fuer eine Parkplatzfahrgasse auch ok sein. Den zusätzlichen Platz kann man lueber zum Parken nehmen. Bei 60° Anordnung hat man zusätzlich auch Dreiecke die verschenkt werden beim Ersten ubd letzten Stellplatz.


    Ich probiere das mal aus mit den 2,50 + 1,00 + 2,50 System. Rein theoretisch hat ja jeder Stellplatz zum Einparken dann 3,50 Rangierplatz, also sogar nochmal 0,30 mehr wie es in dem Parkhaus von Sailing2 Platz gibt...

    Wendekreis am Ende kommt leider nicht in Frage. WS hälst du denn von der Idee, die Parkplätze 90° anzuordnen, 2,50m breit und dann jeweils zwischen Zwei Parplätze eine Sperrfläche von 1,0m. Der Parkplatz links neben der Sperrfläche könnte mit Hilfe der Sperrfläche rückwärts einparken und vorwärts rausziehen (180°Wende) der rechte Parplatz neben der Serrfläche fährt vorwärts rein und rückwärts raus (ebenfalls dann 180°). Parkdisziplin setzte ich mal einfach voraus (Privatparkplatz, kein Publikumsvekehr).

    Hallo Leute! Ich brauche mal etwas Denkhilfe...


    Folgende Situation:


    Ich habe ein langgezogenes Grundstücksteil, ca. 40m lang und 7,80m breit. Auf beiden Seiten steht ein Zaun (links/rechts).
    Momentan wird davon rechts ca. 2,50m als Fahrgasse verwendet und die linken 5,30m als Parkplatz, wobei die Stellplätze in ca. 60° angeordnet sind.


    Das hat den Vorteil, dass man in einem Zug einfach einparken kann, aber natürlich ist es bei der Anordnung nicht möglich, beim Ausparken direkt einen Richtungswechsel zu vollziehen. D. h. man muss so ausparken wie man eingeparkt hat und dann rückwärts vom Parkplatz runter.


    Jetzt ist die Überlegung, die Parkplätzze in 90° Winkel zur Fahrgasse anzuordnen. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass man beim Ausparken wenden kann,.
    Die Parkplätze müssen entsprechend breiter sein, weil die Fahrgasse natürlich viel zu schmal ist.


    Wie rechne ich die notwendige Breite aus? Normale Parkplatzbreite ist ja 2,50-2,60.... Klar kann ich das ausprobieren, aber ich würde gerne Literatur zu diesem Thema lesen und mich informieren. Nur Google hilft (mir) nicht weiter...

    Um ehrlich zu sein ist mir das Produkt / Tarifkonzept der Telekom einfach zu undurchsichtig. Wer das nicht so darstellen kann, dass ich als Kunde aus einer verständlichen Übersicht das für mich richtige Produkt auswählen kann und mir dabei auch die Kosten anzeigt, wird mich nicht als Kunden gewinnen können.

    Hallo zusammen!


    Wann ist von der Telekom ein ip-basierter Anlagenanschluss, am besten in Kombination (Magenta-Eins) zu erwarten?


    Hintergrund ist, dass derzeit bei mir im Büro ein Durchwahlanschluss von Sipgate läuft. Soweit problemfrei. Allerdings wurde die Integration von Sipgate was mobiles Telefonieren angeht nicht so toll integriert (O2-Netz, Sprachqualität unter üblicher O2-Qualität). Ein Wechsel auf ein Rundum-Sorglos-Ip-basierten-Dienst der T. ist daher eine Alternative, nur gibt es den in 10/2018 überraschenderweise noch nicht.


    Nummernwechsel scheidet aus, der Anschluss muss durchwahfähig bleiben.

    Meine Meinung: Dass der Fragesteller früher umzieht als TEF den Anschluss umziehen kann muss TEF nicht interessieren, und bringt auch keine Nachteile für TEF.


    Der Nachteil für TEF ist, dass ein Monat Kohle wegfallen wird (so m.M, keine Leistung, keine Gegenleistung).


    Dass man einen Umzug mehr als acht Wochen vorher anzukündigen hat um als Kunde keine Nachteile in Form von Gegenleistung (Geldzahlung ohne Leistung des Anbieters) sehe ich nämlich als nicht gegeben. Dass TEF selber oder die Kooperationspartner (Dtag) sich so schlecht absprechen können ist schlich nicht das Problem des Kunden, da dieser lediglich einen Vertragspartner (TEF) hat.

    Hallo Leute!


    Wie versteht sich eigentlich die Rechtslage bei einem DSL Umzug (O2)?


    Ich habe den Umzug mit 8 Wochen Vorlauf zum 15.10. beauftragt. O2 bestätigt abweichend zum 14.11.


    Interimslösung Surf-Stick ist natürlich so la la - aber was soll's- ist nur für (hoffentlich) einen Monat.


    Aber wie sieht es mit dem Monat hinsichtlich des Vertrags aus? Der Umzug war frühzeitig mitgeteilt, also denke ich, das aktuell keine Leistung seitens O2 erbracht wird, also auch keine Zahlungspflicht besteht. Sollte sich die Schaltung, was anhand des Zusammenspiels mit Telekom nicht abwegig ist, noch weiter ziehen, verlängert sich der Zeitraum, wo keine Leistung erbracht wird.


    Ist das so richtig? Berechnet O2 für den Zeitraum automatisch nichts oder muss man das über Hotline "erkämpfen"?
    Und was geschieht mit dem Vertragsende? Wird dies um die leistungsfreie Zeit nach hinten verschoben oder bleibt es bei dem ursprünglichen Vertragsende?

    Hallo Leute,


    ich habe ein paar Fragen zum Telekom Nahbereichsausbau.
    Ich wohne in diesem Gebiet hier:



    In dem nicht markierten Bereich ist aktuell VDSL50 möglich.
    Die Vermittlungsstelle liegt genau mittig des nicht markierten Bereichs.
    Im lila markierten Bereich, der weiter von der Vermittlungsstelle entfernt liegt, ist bereits VDSL100 möglich, d.h. ich vermute, dieser Berich ist bereits über MFG/MSAM überbaut.


    Nun meine Frage:


    Der nicht markierte Bereich wird der Nahbereich sein, der - wann auch immer - überbaut werden wird.
    Die im Nahbereich vorhandenen Kvz werden durch MFG ersetzt, diese dann via LWL an die Vermittlungsstelle angebunden.


    Aber was passiert mit den sogenannten A0-Anschlüssen, also die Anschlüsse, die so nah an der Vermittlungsstelle liegen, dass kein KVZ zwischen Anschlüssel und Vermittlungsstelle mehr sitzt? Werden diese zwingend weiter bis zur Vermittlungsstelle in Kupfer geführt?
    Ist es geplant, die Kupfer-Hauptverteiler aus der Vermittlungsstelle herauszubekommen oder werden die A0-Anschlüsse, soweit technisch möglich nicht angefasst?


    Gibt es irgendwo öffentlich zugängliche Informationen, was mit meinem Nahbereich genau gemacht wird?


    Hintergrund meiner Frage ist, dass ich vermute, im A0-Anschlussbereich zu liegen. Das wäre natürlich in Sachen Bandbreitenzuwachs schlecht, weil die Entfernung zur Vermittlungsstelle für den Fall, dass ich nicht an einen MFG angeschlossen werden beschränkt sein wird (reine Zugewinne durch Vectoring, aber nicht durch eine Verringerung der Entfernung).


    Gibt es weitergehend öffentlich zugängliche Informationen, ob möglicherweise geplant ist, meine Vermittlungsstelle aufzugeben? Dadurch wäre ein KVZ zwingend nötig ;D

    Eure Kritikpunkte sind nicht ganz von der Hand zu weisen... ich sehe die einzelnen Punkte jedoch als durchaus lösbar:


    - Hardware: Ich teste Unifi von Ubiquiti. Erscheint mir durchaus für solche Projekte handelbar und bezahlbar zu sein. Je nach Gebäude denke ich an 2-3 Wohnungen pro Access-Point. Hardware-Kosten (Switch/AP'S und bei unifi das Gateway) ca. 200€/Wohnung) Zzgl. Installationskosten. Bei grösseren Häusern ca. 400€ gesamt pro Wohnung. Stemmbar.
    - Support hält sich nach meiner Erfahrung in Grenzen, da ein wlan Zugang mittlerweile nichts exotisches ist.
    -Es geht in der Tat zuerst um Häuser mit überwiegend kleinteiligen wohnen, also Appartements. Für die Mieter ist es ein Komfortfaktor, wenn bereits alles bei Einzug läuft... kein Preisvergleich, keine Wartezeit, kein Technikertermin. Mehrerlöse dürften sich tatsächlich nur geeinge ergeben, die Atraktivität des Gesamtangebots steigt jedoch.


    Schade dass es keine Tarife für diese s Einsatzszenario gibt...