Beiträge von Tha Masta

    Ich habe zwar auch vom diesem Urteil gehört, denke aber, das es nicht pauschalisiert werden sollte. Meinen Zusteller z.B. sehe ich häufig dabei, das er ein Formular abzeichnet, wenn er ein EinwurfEinschreiben zustellt.


    Die Produktbeschreibung der DPAG sagt dazu:




    Letztendlich dürfte die Post sich regresspflichtig machen, wenn die Zustellungen pauschal in der Zustellbasis quittiert werden. Inwieweit das dann wieder über AGB's gegenüber Privatkunden eingeschränkt werden kann, ist eine andere Disskussion.


    Letztlich ist die sinnvolle Anwendung der Zustellung immer abhängig vom Empfänger. Wenn dieser Seriös ist, gibt es keinerlei Bedarf an bestätigten Zustellungen.
    In Halbzweifelsfällen benutze ich das EinwurfEinschreiben, da wesentlich günstiger und einfacher zu handeln (der Vorgang ist mit dem abschicken und abheften des Eingangsbelegs abgeschlossen).
    Wenn es sich um sehr zweifelhafte Empfänger handelt nehme ich immer eine Kombination des selben Schreibens aus Einwurft Einschreiben und Einschreiben Rückschein.
    In der Kombination der beiden Formen kann ich mir nicht vorstellen, dass sich ein Gericht wagt, die Zustellung in Frage zu stellen (es sei denn, die Empfägeradfesse ist tatsächlich falsch)

    Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Demnach haben also 57,9% - 67,6%% aller Beschäftigten für den Streik gestimmt.


    Gruß, Öle


    Kann man doch so garnicht genau sagen! Immerhin wurden die nicht gewerkschaftlich organisierten Mitglieder garnicht gefragt, ob sie streiken wollen oder nicht... theoretisch könnten die ja auch alle streiken, bekommen halt nur kein Streikgeld von der Gewerkschaft.

    Wenn Obermann lange genug durchhält könnte ich mir vorstellen, das irgendwann Verdi das Kriegsgeld ausgeht.


    Heute haben ja rd. 20.000 Mitarbeiter für Streik votiert und wenn man davon ausgeht, das diese dann auch alle geschlossen streiken macht das ein Haufen Schotter, wenn man von mir aus 3.000€ Durchschnittsggehalt zugrundelegt (20.000 * 3.000 = 60.000.000 € p.M.)


    Die nicht gewerkschaftlichen Mitarbeiter werden wohl größtenteils weiterarbeiten, Aussperrmaßnahmen sind von der Telekom wohl eher nicht zu erwarten.

    Wieso hat deine Bekannte denn eine Einzelrichtering gehabt, wenn die 1. Instandz aufgrund des Streitwerts beim Landgericht stattgefunden haben muss??


    Ich bin zwar kein Jurist, aber bis jetzt hatte ich noch keinen Fall, wo beim Landgericht nicht ein Team aus Beisitzern und Richtern den Fall behandelt haben...



    Edit: Alles klar, ich sehe gerade das sich das schon zum 01.01.2002 geändert hat :D

    Re: Wohnungsauszug: Muss beim Einzug vorhandene Küche entfernt werden?


    [Abgesehen davon würde ja ohnehin der Grundsatz gelten, dass die Wohnung beim Auszug so zu übergeben ist, wie sie übernommen wurde, und da sie schon beim Einzug nicht renoviert war, kann der Vermieter schlechterdings zum Auszug eine Renovierung verlangen, auch wenn die Wohnung natürlich in den letzten 3 Jahren nicht besser geworden ist.
    [/QUOTE]


    Wenn die Renovierungsregelungen im Mietvertrag nicht wirksam sein sollten, dann ist der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig!


    Das Abdunkeln der Tapete, Verschleiß des Teppich usw. gehört ja zum normalen Mietgebrauch. Im Endeffekt stellt es irgendwann einen Mangel an der Mietsache dar für den Theoretisch sogar die Miete gemindert werden könnte.


    Aus diesem Grund wirst du ja auch in jedem Mietvertrag die zum Gesetz hin abweichende Regelung der Schönheitsreparturen finden ;)


    Allerdings habe ich auch noch nie von einem Gerichtsurteil gehört, welches den Vermieter aufgrund von ungültigen Renovierungsklauseln selbst zur Renovierung einer Wohnung im laufendem Mietverhältniss verdonnert....

    Das Thema Küche ist mittlerweile ja nun schon ausgiebig genug besprochen.


    Zum Thema Schönheitsreparaturen kann man sagen, das die Fristenreglung starr ist (..."mindestens aber nach.... Jahren...) und damit nach aktueller Rechtsprechung ungültig ist.
    Zur Folge hat das, das auch die Quotenreglung bei Auszug, welche sich ja auf die Fristenreglung bezieht, ungültig ist.


    Keine Gewähr, keine Rechtsberatung...