Beiträge von Tha Masta

    Quelle: onlinekosten.de


    Dürfte für viele Leute nun interessant werden.


    Dann erklär mir mal Muli, von welchen "zusätzlichen" bzw. doppelten Kosten du redest?


    Für die Zeit, wo gestreikt wird und der Müll daher nicht von der Stadt oder den Stadtbetrieben abgeholt wird, fallen natürlich dort auch keine Gebühren an.


    Unerwartet Hohe Kosten der Müllbeseitung nicht auf die Mieter umlegen zu dürfen wäre in etwa so wie die gestiegenen Heizkosten nicht an die Mieter weitergeben zu dürfen. Wenn du magst, können wir auch gerne darüber reden ;)

    Mich würde mal interessieren, wie die Leute, die in diesem Fall für "Miete reduzieren" plädieren raegieren, wenn der Vermieter während des Streiks eine privat Entsorgungsfirma (Hausmeisterfirma oder Containerdienst) beauftragt und diese Kosten - zurecht - über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergibt.


    Das sind dann übrigends die gleichen Leute die bei mir (Verwaltungsfirma) gerne anrufen und eine defekte Glübirne im Treppenhaus melden.
    Sicherlich haben die Recht; das wechseln der Glühbirnen im Treppenhaus ist Aufgabe des Vermieters - allerdings zählt es auch zu dem Umlagefähigen Posten "Kosten der Treppenhausbeleuchtung". Also theoretisch wäre dann nicht nur die 30 Cent für eine Glühbirne, sondern auch die An/Abfahrt des Hausmeisters von dem Mieter zu zahlen - in großen Wohnanlagen läuft es auch so, aber in kleinerer Häusern hab ich das noch nie verstanden, warum das so sein muss.


    Im Normalfall ist es ja auch kein Problem, wenn der Hausmeister vor Ort ist wrd mitgewechselt wenn Bedarf besteht, aber wenn die Dreistigkeit der Mieter dann so groß wird, das die Treppenhausbirnen als Ersatzleuchten für die eigenen Lampen in der Wohnung dienen hört der Spaß dann auf...

    Zitat

    Original geschrieben von m0nza
    Ich weiss und ich hab die Suche auch ganz lieb, nur hab ich ja schon alle noetigen Schritte eingeleitet. Frage bleibt ja ganz speziell und ueberhaupt nicht allgemein: an WEN wende ich mich wenn Staatsanwaltschaft und Schuldner nicht reagieren und kein Rechtsanwalt bekannt ist, der die Sache vertritt?


    Du wendest dich an deinen eigenen Rechtsawnalwat, der dann erstmal einen Mahnbescheid und anschließend dann Zahlungsklage einlegt oder bei erfolgreichem Mahnbescheid Vollstreckung betreiben lässt.

    Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Und Dich ohne Rücksprache zu einem Termin zwingen ist auch nicht gerade die feine englische...



    Es handelt sich ja niht um die Reparatur von irgendwelchen unbedeutenden Sachen.


    Bei Rohrbrüchen ist unter Umständen sogar Gefahr in Verzug, je nachdem wie stark es regnet.


    Die Alternative zu einer schnellen Reparatur ist da nur Wasser auszustellen, nur damit ist auch keinem geholfen.

    Die Wahrscheinlichkeit beträgt genau 32,14%. Außer wenn du in einem Haus mit ungerader Hausnummer wohnst, dann brträgt sie das 1,231 fache.


    Und dauern darf sowas NIE länger als 1,5 Tage! Und erst recht wenn die Fliesen kaputt machen müssen!




    Sorry, aber das ist wirklich zu gut...