Beiträge von FraDi

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    Original geschrieben von ganymed
    Seit wann gibt es beim Partysanvertrag eine 5 EUR GG Reduzierung?


    Normal gibts weder die, noch AP-frei bei Partysan. Wäre interessant zu wissen wo der Vertrag abgeschlossen wurde, evtl. über die Hotline ?

    Re: Portierung O² zu O²



    Portierung auf Prepaid zu VF oder T-Mobile und von da wieder zurückportieren auf deine Genion-Verträge. Kostet doppelt aber es ging ja nur um Tips... :D;)

    Zitat

    Original geschrieben von Neikon
    afaik gibts bei keinem Anbieter eine TC im Prepaid Bereich.


    Zumindest nicht auf herkömmlihchem Weg. Wenn man einen VF-Vertrag mit Twincard kündigt und auf CallYa umstellen läßt hätte man Prepaid mit TwinCard.


    Ansonsten müssten aber alle anderen Anbieter auch Twin- oder TriCards mittlerweile im Programm haben. o2 und VF auf jeden Fall neben T-Mobile auch.

    Nein, ein Wechsel von einer Vertragsnummer auf Loop geht ebensowenig. Wenn der laufende Vertrag nicht verlängert werden soll kann man die o2-Nummer nur durch Zwischenportierung zu einem anderen Anbieter beibehalten. Die Portierungsgebühren dürften insofern etwas gesenkt werden da es ja die 60-Euro-Guthabenaktion noch gibt wenn man eine Nummer mit rübernimmt.

    100 Frei-SMS gibts nur bei Online-Verträgen, d.h. ja das du den Vertrag selbst online bei o2 abschließt. Da sitzt kein anderer Händler dazwischen.
    Oder 150 Frei-SMS über Rahmenverträge a la Partysan, Schüler, Azubi oder Student. Diese RV können aber meines Wissens nach die TT-Händler nicht schalten (wenn es doch einer kann wird er sich bestimmt noch melden ;) ).

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    Original geschrieben von Benz-Driver
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal... frei nach Dieter Nuhr. ;)


    Die Polizei kann zu 99% nichts ausrichten bzw. ist sie gar nicht zuständig, sondern verweist in solchen Fällen auf ein Zivilgericht. Und da wird unter einer bestimmten Summer das Ganze fallen gelassen. Zumindest ist es in A so. Das heißt, bei Internet-Betrügereien, die nicht gerade mehrere tausend Euro ausmachen, hast Du in A kaum eine Chance zu Deinem Recht zu kommen. Alles was Du kannst, ist bluffen. Und da muß man gut sein, damit es funktioniert. Auch wenn das einige hier nicht verstehen wollen, aber es ist so. Die Polizei ist für diese Dinge gar nicht zuständig! Zumindest ide österreichische Polizei nicht. Das heißt, man kann in A wegen sowas gar keine Anzeige machen! Das einzige wäre, wie erwähnt, eine Zivilklage. Und die wird oft fallen gelassen. Hilft also alles nix. Ist so, leider. Darum das nächste Mal lieber bißchen zurückhalten mit den Meldungen, wenn man nur aus der Theorie mitreden kann. ;)


    Das fällt mir jetzt schon zum wiederholten Male auf das du scheinbar von den Gegebenheiten in A auf die in D schließst... ;)