VF liefert die Geräte anfangs wieder mit Netlock aus. Ab 01.02.16 werden dann alle bereits ausgelieferten und Neulieferungen freigeschaltet. Quelle: VF
Beiträge von FraDi
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Original geschrieben von Mindforce
Guckst du hier: http://gigaset.me/de_DE/#features-leistung
Scrollst du bis: FÜR ZWEI SMARTPHONES IN EINEM
Schaust du dir das Bild an.
Freust du dich über Schublade für 2 SIMs UND 1 Micro-SD.:top:
EDIT: So wie es verstehe kann man den zweiten Slot - sollte er nicht mit einer SIM bestückt werden - für eine zweite 64GB Micro-SD nutzen um so (SIM + Micro-SD 64GB + MicroSD 64GB) auf 128 GB Speicher zu kommen. Aber das ist nicht wirklich klar beschrieben. Falls es jedoch so sein sollte: wow - da hat Gigaset noch einen dicken Pluspunkt gesammelt.
Ich seh das anders. Entweder zwei SIM und keine Micro-SD oder 1 SIM und 1 Micro-SD (die gibts ja auch mit 128 GB). Auf dem Einschub sieht man ja auch ein kleines Bild mit einem "OR" dazwischen. Die Micro-SD liegt dann quer in dem Einschub und nicht hochkant wie die SIM. -
Gibt doch einen Motorola-Bereich
http://www.telefon-treff.de/forumdisplay.php?s=&forumid=9
Einfach rein damit.
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Es gibt ja einige Webseiten auf denen sowas angekauft wird. Da einfach mal nachfragen. Wir haben das mal mit Tonerkartuschen für Laserdrucker gemacht, da kam schon einiges bei rum (war aber auch ne ganze Palette voll).
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Und jetzt die 2.12.122.0
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Das heißt dein Guthaben wird dann auf null gesetzt. Das Geld ist aber nicht weg sondern kann entweder ausgezahlt werden oder wird bei einer neuen Aufladung dazugerechnet.
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Man könnte auch den ursprünglichen Namen stehen lassen und da wo jetzt "Profi", "Inventar" etc. steht, steht dann einfach "Gast" oder "N/A". Alles schon gesehen.
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Original geschrieben von edamer
Gibt es eigentlich auch mal massenhafte Abrechnungsfehler, die ZUGUNSTEN des Kunden gemacht werden?
Gab's vor kurzem bei Ergo z.B.: http://www.focus.de/finanzen/v…errechnet_id_4834615.html -
Hier gibts was:
http://www.mobiflip.de/blackbe…ndroid-slider-zeigt-sich/
Sieht gar nicht so schlecht aus. Wenn der wirklich so kommen sollte...
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Original geschrieben von lasse-88
Kurz zusammengefasst greift dieses nur, wenn der Vertragspartner:- verstorben ist
In dem Fall wird zwar in der Regel von den Anbietern der Vertrag beendet aber ein Recht darauf hat man nicht soweit ich weiß. Das ist eine Kulanzsache ansonsten geht das ganze auf die Erben über.Zitat- Insolvenz anmeldet oder Arbeitslos ist ( und in diesem Fall ist es im Interesse des Anbieters den Vertrag früher zu beenden)
Ich wüsste auch nicht wieso man hier ein SoKü-Recht hätte bzw. wieso es im Interesse des Anbieters sein sollte das der Vertrag beendet wird ? Der Anbieter kommt schon an sein Geld und wenn es auf dem Gerichtsweg ist.