Re: Re: Re: Sonderkündigungsrecht Fitnesstudio?
ZitatOriginal geschrieben von Elke2002
Aber ich sehe das doch richtig, dass sich die Vertragsbedingungen (zu meinen Ungunsten) geändert haben??!
Hi !
Das kommt auf den Vertrag drauf an. Wird der Vertrag genau so (oder besser für dich) weitergeführt, kannste gegen eine Fusion oder einen Aufkauf nix machen (siehe damals D2mo <-> Vodafone !!).
Sollten sich aber z.B. Preise, Verfügbarkeit (Öffnungszeiten) Anfahrtsweg für dich, oder sonst eine IM VERTRAG GEREGELTE Klausel zu Deinen ungunsten verändert haben, kannste fristlos kündigen. Isses allerdings zu lange her (oft wird man mal kurz angeschrieben, und wenn man binnen x Wochen sich nicht meldet, gelten die neuen Konditionen). Auch hast Du den Vertrag aufgrund der AGB's des alten Studios abgeschlossen. Die AGB's des neuen Studios dürfen natürlich ebenfalls keine Verschlechterung für Dich bedeuten.
Das mit von wegen "Dein Vertrag läuft weiter, auch wenn der Betrieb eingestellt ist", ist natürlich völliger Schwachfug. Auch hier wieder die Analogie aus dem Mobilfunk: QUAM. Auch die haben lediglich den Betrieb eingestellt, da das aber eine eindeutige Vertragsverletzung ihrerseits war, konnte man per sofort kündigen. D1 hat die Kunden zwar übernommen, aber eben nicht zu den Konditionen, somit auch wieder hier nochmal: Kündigungsgrund.
Gruesse
Charlie