Wenn in Berlin oder auch auf dem flachen Land bei 2 Minuten leichten Regentropfen mit Sonne (oder auch gar kein Regen) statt Vollausschlag ploetzlich kein Netz mehr da ist, ist das keine zufaellige Ueberlastung, sondern es wurden offensichtlich vorsichtshalber per Hand Sendestationen runtergefahren, auch wenn es gar nicht so schlimm wurde. Anfaelligkeit ( Stoerungen wie bei den anderen Netzbetreibern bei Sturm auch selten Mal) und beabsichtigtes Abschalten (was eben auch erfolgt, wenn im Bereich sogar windstill die Sonne staendig scheint) sind verschiedene Dinge. Mir ist aber egal wie man das schreibt, dass o2 besorgter um seine Masten, dieser sehr schnell bereits bei Vorwarnungen abschaltet, als alle anderen Betreiber. Ich lese mir mal die Base-AGB zwecks IM und VOIP durch... (Base ist aber nicht das was man unter Original-Eplusvertrag versteht)
Beiträge von qwqw
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Bei T-Mobile IM nur bei IM-Flatrate moeglich, bei allen anderen verboten. Ebenso VOIP nur bei vistream moeglich. Vistream aendert sehr schnell die Tarife (alle drei meiner Karten verschiedener Anbieter wurden schon umgstellt). o2 schaltet auch mal bei starkem Regen das Netz ab - selbst in Großstaedten. (In letzter Zeit wird meist nur noch das UMTS-Netz abgeschaltet und das GSM bleibt, aber man sollte auf ploetzlichen Verlust der Telefoniemoeglichkeit bei Regen und Unwetter vorbereitet sein).
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http://www.telefon-treff.de/sh…ight=debitel+tarifwechsel
Die Tarifwechselmoeglichkeiten aus der Preisliste haben bereits bei deren Einfuehrung nicht mehr bestanden.
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Nun gibt es aber auch Verjährungen im deutschen Recht. Das ist bei dieser Bereicherung zwar nicht der Fall, aber es gibt doch Fälle, wo es heisst : Pech gehabt, zu spät gemeldet.
Das Amt hat zwar damals einen Fehler gemacht, aber die Einspruchsfrist ist eben abgelaufen. Deshalb sollte man schon zeitnah alle Zu- und Abgänge des Kontos prüfen und Bescheide und Verträge etc. und sich nicht in eine falsche Sicherheit wiegen (wenn es falsch ist komm ich ja immer raus, brauch ja nur zu einem Anwalt). Deshalb kommt es nicht darauf an, ob der Bestohlene schuld ist oder Pech hat, sondern ob Eplus sich falsch verhält, ob sie das Geld in dieser Sachlage zurückgeben müssten (d.h. es ist nur ein Meinungsstreit über die jetzige rechtliche Sachlage). Und selbst ein Richter kann eben entscheiden, dass pi eben 4 ist. Dann ist das Urteil eben (wenigstens eine Zeit lang gültig), aber das Verfahren hat keine höhere moralische Bedeutung. -
Da ist InstantMessaging erlaubt?
Edit: Zu spätAber sicherlich werden dadurch die Sms-Preise auf mittlere Sicht purzeln. Denn die Kiddies haben ja meist eh nur bestimmte Freundesgruppen und sind häufig auch am PC. Da werden sich die Vorteile gegenüber den Sms sicherlich durchsetzen, wenn es bei einer 5 Euroflat bleibt. Denn Instant-Messaging to-Go Programme gibt es heute schon reichlich und die meisten Handys haben mittlerweile kompatible Oberflächen.... Mitunter kann es sogar dazu führen, dass später von jedem erwartet wird, ja einen InstantMessaging Account zu haben. Aber ich vertraue mal den Kalkulatoren von t-mobile, InstantMessaging wenn es sein muss später schon unattraktiv genug zu machen (Der Amerikaimport PTT lässt grüssen).
Dass sehe ich schon sehr gefährlich an, dann lernen die Kinder in der Schule gar nichts mehr, wenn alles schneller und flat geht (denn zu einem anderen zu schreiben ist schon mit weniger Antworten behaftet als zu 20 anderen zu schreiben)......A: Mir gehts gut
B: Mir gehts besser
C: Mir gehts noch besser
D: Mir gehts am besten
E: Mir geht es noch besser wie D ... etc.Und man muss immer auf den laufenden sein, sonst verpasst man was F interessantes sagt und wie es ihm geht

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Vielleicht ein Bug des Handys. Bei Netzsuche kann man ja auch alle Netze sehen. Und den Notruf kann man auch beim Fehlen des o2-und t-mobile-Netzes absenden (nämlich über eines der anderen vorhandenen Netze). Vielleicht zeigt das Handy eben das Netz an, mit dem der Notruf gesendet werden kann, in dem es halt gerade eingeloggt ist.
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Original geschrieben von zwuncki
Ohne Rückschein bzw. Empfangsbestätigung und Unterschrift bekommen sie das Einschreiben ja nicht, oder?Danke für eure Hilfe.
Und eben weil ich so faul bin, habe ich nun alle Verträge (einer läuft bis Anfang 2010) gekündigt. Besser früh als zu spät. Man lernt aus Fehlern.
Wie gesagt, Einwurfeinschreiben bekommen sie am Tage nach Einwurf bzw. Abgabe im Postfach (weil sie verpflichtet sind es dann anzunehmen). Und das hätte die Post auch schon am 7.8. angezeigt. Ich beobachte öfter, dass es bei Rückscheineinschreiben, sei es Versicherung, Krankenkasse etc. immer länger dauert und bei einigen auch Probleme gibt (einige Händler unterschreiben nicht, d.h. sie haben nur ein Postbriefkasten aufgestellt und die Post kann dann einwerfen oder nicht. Das machen sie bei Rückschein aber nicht, ergo kommt der Brief rechtlich erst dann an, wenn er in der Filiale abgeholt wird, oder eben auch nie !)
Das kann bei Einwurfeinschreiben nicht passieren. Nur wenn man sich unsicher ist, ob man die Adresse korrekt abgeschrieben hat (PLZ, Hausnummer) und es wirklich Verwechslungsmöglichkeiten des Namens gibt, wäre der teure Rückschein zu empfehlen.
Gerade Mobilfunkanbieter meinten ja früher, sie hätten die Einschreiben ja erst dann und dann vom Postfach oder ihrer Sammeladresse, Poststation etc. abgeholt und empfangen (wie ja die Einschreiben mit Rückschein auch). Nichts da, sagten die Richter, nach Benachrichtigung durch die Post ist das Einwurfeinschreiben am nächsten Tag rechtlich zugestellt und damit war die Kündigung (um die es damals ebenfalls ging) gültig. Hier gab es halt keine probleme, weil VV eben ein grösseres Unternehmen ist und deshalb jeden Tag einer die Post abholt und quittiert.Aber ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen, man kann den Anbietern ja vieles vorwerfen, aber nicht dass die Kunden immer auf den letzten Drücker kündigen müssem. Man sollte vielmehr gleich nachdem alles geprüft ist (Handyqualität, korrekte Rechnung, erfolgreiche Auszahlung etc.) bereits in den ersten Monaten kündigen. Erstens hat man dann keine Probleme, die Kündigung zu vergessen oder fast zu verpassen und zweitens bekommt man auch stets besseren Angebote, wenn man dann doch beim Anbieter verlängern will mit neuem Handy etc.
Nur wer auch die VVL vergessen hätte und die Telefoniemöglichkeit durchgehend braucht, sollte nicht gleich kündigen, da er sonst plötzlich ohne Netz dasteht und dann ihm einfällt, 'ach ja ich hätte ja ein vor einem halben jahr bereits neues Handy bestellen können und sollen'
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Deshalb schickt man ja auch nie Einschreiben mit Rückschein, Einwurfeinschreiben genügen immer. Diese kommen immer schneller an und sind auch rechtlich zugestellt, einen Tag nachdem eingeworfen wurde. Bei Rückschein, muss erst einer annehmen und unterschreiben. Gerade, wenn das nur einer einmal wöchentlich macht ist's schon kritisch. Einige Einschreiben werden auch gar nicht zugestellt, weil keiner unterschreibt oder ein Empfangberechtigter gerade nicht da ist etc.. Dann gehen die Einschreiben wieder zurück mit Vermerk. Ich weiss nicht ob es ein Fax ausreicht, in einigen AGB ist allerdings auch eine email-Adresse unter dem Punkt "Ordentliche Kündigung" angegeben.
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Original geschrieben von mp-baden
Also ich würde auch sagen dass das N96 gestorben ist, mal ehrlich, warum sollte sich jmd. ein N96 mit 16GB Speicher holen, wenn man damit kein Fernsehen kann (betrifft zumind. Deutschland). Nicht dass TV jetzt der Grund dafür gewesen wär mir das Teil zu holen, aber dann steige ich doch lieber auf E66 oder i8510 um... Abgesehen vom Speicher und Design hat das N96 nichts mehr ansprechendes für mich... :flop: Kompromiss wär: DVB-H ausbauen und Preis runterschrauben
Ganz meine Meinung, wenn die wirklich das N96 mit DVB-H anbieten, hole ich mir lieber ein 8 MP-Knipser bis wieder was interessantes und hochwertiges kommt.
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Original geschrieben von stefanniehaus
Sorry fürs OT, aber:Gibt es irgendwo eigentlich eine offizielle "Definition" von Festnetznummern bzw. Voraussetzungen für deren Vergabe?
Denn sowohl Chat-Lines als auch CallByCall-Anbieter sind wie hier schon angesprochen Dienste.
Meinem persönlichen Verständnis nach dürften diese Dienste garnicht über eine Festnetznummer bedient werden, sondern würden in den Bereich der Sonderrufnummern fallen.Oder gibt es irgendwo eine genaue Definition?
Also das Verständnis ist noch einfacher: Was wie eine Festnetznummer a la Stadtvorwahl und Nachziffern aussieht ist eine Festnetznummer
. Wenn o2 meint, dass seien Dienste und die müssten auf Dienstnummerngassen erfolgen, soll o2 doch die einzelnen Anbieter verklagen, aber nicht den Kunden die Telefoniefreiheit ins Festnetz beschneiden wie und welche Nummern man will oder für wichtig hält, wir sind ja nicht in China. Da wollte doch Eplus die eigene Hotline eines Webvertrages, die über eine Festnetznummer angerufen wurde mit den bekannten 1,25 Euro/min im Nachhinein auf der Rechnung berechnen (ohne vorige Ansage), denn die Hotline koste ja 1,25 EUR/min für Onlinekunden. Nichts da haben die Richter sogleich entschieden, Festnetznummer sei Festnetznummer, denn wie soll denn der Kunde zwischen Festnetz und Diensten unterscheiden?
Ich kann natürlich die Probleme der Anbieter verstehen, aber den Weg den o2 wieder beschreitet, einfach beliebige Nummern abzuklemmen (die für andere erreichbar sind) ist schon bedenklich. Kann ich ja Glück haben, dass meine Festnetznummer nicht durch Zufall auch (wegen Ähnlichkeite) gesperrt wurde. Hätte bestimmt in einem Jahr die Nummer trotz Fehlers dann vom o2-Netz aus nicht mehr freigeschaltet bekommen....Der Bundesgerichthof sagt den Anbietern schon, dass man 0900-Dienste nicht über Festnetznummern anbieten darf. Also sollen doch die Richter entscheiden und nicht jeder Anbieter normale Festnetznummern einfach so abklemmen wie es ihm passt. Nachher werden auch Festnetznummern von Kunden abgeklemmt die o2 gekündigt haben, oder weil einer seine Mobilfunkrechnung ja nicht bezahlt hat....
PS: Zumindest sollte o2 dann gross in den Läden schreiben, "Mit unserem Netz können Sie aber keine Dienste, wie bald Ihre Bank, Ihr Versandhaus, Ihren Handwerker oder Arzt und weitere von o2 als Dienst oder Servicenummern herausgefundene Festnetznummern erreichen", damit die Leute dann auch bei anderen Anbietern einen Vertrag abschliessen können, die diesen oder jenen Dienst (oder erst in einem halben Jahr zum Dienst gewandelten Service) doch mal in Anspruch nehmen wollten oder zumindest sich die Telefoniefreiheit ins Festnetz erhalten wollen und sich nicht vom Anbieter (im Vergleich zu anderen Kunden anderer Festnetz- und Mobilfunkanbietern) vorschreiben lassen wollen, welche Nummer sie anrufen dürfen und welche nicht.