-
Zitat
Original geschrieben von zase77
Danke für deine konstruktive Antwort! Weisst du ob man die VF Zuhause-Option bei jedem debitel-Tarif (in diesem Fall Vario Pro) buchen kann?
Konstruktiver war wohl meine oben, mit dreimal ja auf deine drei Fragen.
Aber eben auch aber.
Netzintern fuer andere Vodafonekunden bist du, aber du zahlst umgekehrt nicht immer die gleichen Gebuehren wie andere Vodafonekunden netzintern (z.B. bei Rufumleitungen, Videotelefonie , zusaetzliche Megabyte im gleichen Tarif /Option etc.). Der Empfang bei debitel t-mobile war bei mir nicht der gleiche gute wie t-mobile prepaid und postpaid original. Selbst auf Bahnhof in Berlin z.T. Netzueberlastungsanzeige oder kein Netz auf debitel-Karte gegenueber original-Netzbetreiberkarte. Kann bei Vodafone anders sein muss aber nicht, sollte man mit debitelprepaid happylive z.B. auch erst pruefen bevor man einen 24 Monatsdatenvertrag abschliesst. Wenn dir also egal ist, ob debitel mal wieder hoehere Gebuehren oder ungefragte Tarifwechsel oder Optionsaufbuchungen vornimmt, Rufnummernportierung auf einmal trotz Preisliste nicht mehr moeglich ist, der Vertrag per Sms gekuendigt und abgestellt und ggf. einen Monat spaeter wieder reaktiviert wird, viel Spass, aber sage vorher nicht du seist nicht ueber die Risiken informiert gewesen. Unter "normalen Nutzen", verstehe ich was anderes.
-
Vielleicht sollte man sich vor dem Abrufen auch erst mal für das Onlineportal registrieren. 
-
Steht doch alles in der Broschüre (die man als debitel-Kunde online einsehen kann)
.
Die Antworten sollten drei Mal lauten: ja, aber debitel (was das "ganz normal" betrifft) 
-
Würde debitel nicht empfehlen. Aber du hast das "z.B." überlesen. 1 Euro kostet das Handy bei Abschluss eines Vertrages "z.B. " im Tarif "Einfach S, Mindestumsatz 19,95 Euro". Du kannst auch gerne die Superflat nehmen oder eben den Talk&Surf-Tarif für 29,95 Euro.
Also, ist zwar schon schön, dass du die AGB und alle Fussnoten von allen Preislisten gelesen hast.(Achtung, die debitel-Preisliste bekommst du nur nach Blindanmeldung als "debitel"-Kunde. Man sollte den Angaben aber nicht zu vertrauen (siehe Preisliste Crash-Tarife oder Wechselgebührtabellen, die schon bei Erstherausgabe nicht stimmten...) Aber wenn Fussnoten lesen, dann auch richtig
(Der Provider ist verpflichtet, wenn er mit "1 Euro" wirbt dazuzuschreiben, welche Kosten als Gesamtfixkosten anfallen und da nimmt er nicht als Beispiel den 110 Euro-Tarif, sondern eben nur den günstigsten...
-
Es ist ja nicht die Frage ob es nicht geht, beim Händler den Mobilfunkvertrag zu widerrufen, sondern ob es auch geht dem direkten Vertragspartner den Widerruf zukommen zu lassen. Ist die Karte (die nach o2 AGB immer o2 gehört) defekt, wechselt also der Händler die Karte? Wenn ich nun aber den Mobilfunkvertrag widerrufen möchte und nicht den Händlervertrag, weil ich nicht an dem Händler und dem Handy und dessen Qualität schlecht finde, sondern zum Beispiel durch irgendwelche AGB-Klauseln des Dienstleistungsvertrages nicht einverstanden bin, kann ich dann nicht den Mobilfunkvertrag widerrufen, bei dem der Händler ja nur im Auftrag des Netzbetreibers normalerweise den Widerruf entgegennimmt? Wenn der Widerruf des einheitlichen Rechtsgeschäftes (wo der eine Vertrag mit dem anderen steht und fällt) nun nur an einen Vertragspartner zugegangen ist (Willenserklärung), hat dann nicht aufgrund der Konstruktion dann der Netzbetreiber genauso den Händler über den Widerruf des Händlervertrages zu informieren, wie der Händler im umgekehrten Falle den Netzbetreiber über den Widerruf des Kartenvertrages bei Eingang des Widerrufes des Händlervertrages bei ihm? Es wurden nicht umsonst Formalien an den Widerruf (Formulare, Zusatzbedingungen, Notwendigkeit des Wortes "Widerruf") verworfen, um den Verbraucher zu schützen.
Die Frage ist inwiefern die Formalie, des Adressaten (Postbotenfall?) gilt, wenn dieser sowieso für den Mobilfunkvertrag (nicht für den Händlervertrag) nur als Vermittler gilt? So ganz einfach ist das nicht geklärt, aber da der BGH bei einheitlichen Kreditverträgen bei Haustürgeschäften m.M. ähnlich die Wirksamkeit getrennter Widerrufe bei beiden Vertragsparteien sieht....
Zur Not muss man eben auf ein Urteil warten.
Es ist nicht falsch wie angegeben den Widerruf an den Händler zu senden, aber ist es deshalb auch gleich ungültig den Widerruf direkt an den Vertragspartner zu senden (wenn der Händler nur den "Postboten" spielt für den Diensteleistungsvertrag? Angenommen ich kann den Händler aus irgendwelchen Gründen nicht mehr kontaktieren, ich weiss nur ich habe einen Vertrag mit Firma xy, erlischt mit Abhandenkommen dieser Kenntnis das Widerrufsrecht des Mobilfunkvertrages eben mit dieser Firma xy?
-
Zitat
Original geschrieben von KriZ99
Leider scheint der Fehler wohl doch bei mir zu liegen, hab nochmal einen Insider befragt:
Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen und die restlichen Monate noch abzahlen. Trotzdem danke an alle, die sich hier eingebracht haben. :top:
Schlechter Insider, redet dir noch ein, das du was falsch gemacht hättest. Aber wenn du schon Ärger und Geld lassen musstest sollst du doch wenigstens beruhigt schlafen können, theoretisch im Recht gewesen zu sein.
Der Mobilfunkvertrag ist natürlich bei Mobilfunkanbieter zu widerrufen, der besitzt ja auch die Simkarte. So steht es ja auch in vielen Händler AGB, dass der Kartenvertrag direkt beim Netzbetreiber zu widerrufen ist. (Z.B. wenn der Händler zwar das Handy liefert, aber du keine Karte bekommst. Da muss man den Karteninhaber eine Frist stellen und dann den Mobilfunkvertrag widerrufen. Einhergehend wird auch der Händlervertrag nichtig. Wäre ja auch noch schöner, wenn du mit jemanden einen Vertrag schliesst und dessen AGB bestätigst, aber auf einmal dieser dann kein Ansprechpartner für eben diesen Dienstleistungsvertrag der Nutzung seiner Dienste und seiner Karte mehr sein sollte.
Auch bei mir hat sich o2 ja unberechtigt um 150 Euro bereichert (fehlender angeforderter Rechnungsprüfbericht zu widersprochener falschen Rechnung) aber da ist eben o2 im Unrecht, Sonst hatte ich immer hundert Euro an die Welthungerhilfe gespendet und letztes Jahr fehlte halt ein wenig Geld...
-
Ich bin ja skeptisch, ob der halbe Cent wirklich einen Vertrag (Schufa,Nachberechnung von Grenzroaming, "vergessenen Sms" nach 2 Jahren etc.) bei Drillisch wert ist. Wer unbedingt prepaid telefonieren will, kann ja selber sein Geld vorher auf das Kundenkonto seines Laufzeitvertragsanbieters überweisen und per Kostenkontrolle oder Limiteinstellungen leben. Aktuelle Flattarife liegen bei 60 Euro. Das wär das Limit...
Also bei mir wirkt der Anbieter noch nach, wo ich der korrekten Rechnung widersprechen sollte weil sie ja laut Hotline falsch war und ein anderer Betrag eingezogen wurde. Man könne doch nicht für einen Kunden extra das ganze Rechnungssystem umstellen- tja kann schon ein Problem werden, wenn die falschen Rechnungen mal Fehler haben und dann korrekt werden....
-
Zitat
Original geschrieben von finally
man kann immer eine lastschrift von seinem konto bei seiner bank widerrufen.
da schaut o2 dann in die röhre.
ähm ich meinte eigentlich einen Weg ohne Gericht (und ohne Stress)....
-
Zitat
Original geschrieben von fenermanyak
widerrufe es per Einschreiben Rückschein :cool:
Leider klappt das nicht, selbst wenn es 150 Euro falsch berechnete Datenverbindungen wären, würdest du ohne Stress und Gericht bei o2 keinen Cent wieder sehen. 
Aber die Gutschrift könnte bei diesem Betrag noch klappen. 
-
Zitat
Original geschrieben von VBtysk
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Vielen Dank! Das PDF hatte ich mir noch nicht angeschaut.
Bleibt meine BILD halt ohne Flat.
Bei maximal 10 cent Probekosten, interessiert aber eher ein Erfahrungsbericht. Bei smobil, Vodafone etc. stehen und standen auch immer nur Floskeln mit Sprachminuten und es wird teils so und teils so berechnet....
Videotelefonie als solche steht bei smobil glaub ich immernoch in keiner Preisliste.....
Und selbst wenn es in Preislisten steht wird auch dann ggf. anders abgerechnet (vgl. als Beispiel nur die Videotelefonie im Callya Roaming Plus im Ausland wo trotz Preisliste man vor Überraschungen nicht gefeit ist
)