Beiträge von qwqw

    Die Suche hätte geholfen. Du kannst die Nummer bereits 4 Monate vor Laufzeitende bzw. bis zu einem Monat nach Laufzeitende in jeden beliebigen Vertrag oder Xtra- bzw. Callyakarten portieren. Kosten 25 Euro Gebühr bei Eplus.
    Dann kannst du natürlich aus einer Xtracard einen t-mobile- Laufzeitvertrag daraus machen: Kosten keine, aber Minusgeschäft da du keine Handysubvention bekommst. Bei Portierung von Xtra auf t-mobile sind die Subventionen geringer. Es ist daher effektiver erst auf Callya zu portieren und dann diese Nummer für 25 Euro Gebühr in einen t-mobilevertrag. Aber warum portierst du nicht gleich in einen neuen Vertrag mit oder ohne Mindestlaufzeit? (klarmobil, simply, basic, max, genion card S)?

    was man hier am Festtag der Naechstenliebe so lesen muss. Da haben einige wohl zu viel Wein getrunken. Ich finde, auch eingefleischte Mitglieder sollten sich nicht so leicht aus der Fassung bringen lassen und von sich aus den Ton entschaerfen und auch nicht noch unterschwellig anheizen...
    Es ist uebrigens Weihnachten :)

    Da gab es doch mal eine Frau, die war in Aalbeck oder so und hat da ploetzlich ueber das polnische Netz telefoniert. Was hat der Richter gesagt: Rechnung war falsch , da sie nachweislich Deutschland nicht verlassen hatte und laut ihrem Vertrag Gespreache innerhalb Deutschlands eben so und so viel Kosten. Urteil raussuchen und im einwurfeinschreiben des Widerspruchs zitieren. Die Mobilfunkbetreiber sind immer gern kulant, wenn sie im Unrecht sind...

    Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Es wurde hier schon einmal gesagt: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.


    Es war eigentlich kein Vergleich. Ich wollte nur sagen, dass auch wenn kein Schaden entstanden ist oder nur ein geringer Schaden bzw. nur "einzelfaelle" auftreten, Handeln oder Nichthandeln trotzdem illegal sein kann.

    Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Dabei ist es doch für mich egal, ob es zum gleichen Zeitpunkt durch den gleichen Fehler noch andere Kunden getroffen hat. Für mich ist und bleibt es ein Einzelfall.


    Aber auch wer als Bankangestellter alle Zehntel cent (durch Rundungen) bei der Bank sich auf ein Konto in der Schweiz Überweist, und so Millionen macht, macht sich strafbar und kommt in den Knast. Du als Bankkunde hättest ja eigentlich gar keinen Schaden, weil deine Bank dir die Centel Cent eh nicht auf dem Konto angegeben und ausgezahlt hätte.


    Was viele hier anzweifeln ist die Verhältnismäßigkeit der Datentarife. Viele gehen ja nach dem Motto, eigentlich habe ich ja eine Sprachflat, wenn ich jetzt aber mit dem anderen Telefon telefoniere, wo ich nicht weiss ob die Karte drin ist oder ich in der Homezone bin (die in der Flat sei), so mache ich ja auch nur 15 cent/min Miese.
    Bei einer Stunde sprechen sind das 9 Euro.
    Nun hat man nicht nur eine Sprachflat für 25 Euro, sondern auch eine Datenflat für den "selben" Preis. Eine Stunde Internet kostet nun aber 3000 Euro. Und viele sehen da schon Wucher.
    Nun wirst auch du nicht genau wissen, wieviel ein KB in deinem Tarif kostet, wie schnell der Download im UMTS oder Gprs-Netz ist und dein Browser pro Minute verarbeitet, oder wieviel kb, welche Seite hat.
    Ich würde auch sagen, dass bei besonderen Verträgen man eben Pech hat und sich vorher informieren hätte können. Das gilt jedoch nicht für Verbraucherverträge.
    Wir wollen doch nicht, dass auf jedem Handy nun geklebt werden muss,
    "Die EU-Minister für Telekommunikation warnen: Surfen kann pleite machen".
    ;)

    Zitat

    Original geschrieben von HoldaT
    Das Prinzip ist aber verstanden? Oder?! Oberster Rechtsgrundsatz ist noch immer, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Wenn also meine 4-jährige Tochter in ihrer Kita ein Kind meucheln sollte, wird sie zumindest ins Heim müssen, obwohl ich ihr bisher nie explizit dargelegt habe, dass sie niemanden meucheln oder anderweitig töten darf. [Nur so als (krasses) Beispiel! :cool: ]


    Ein sehr schoenes Beispiel. Das Kind ist gesetzeshalber unmuendig und wuerde nicht fuer etwas bestraft werden. Allein der Staat oder die Gesellschaft schafft aus Gruenden der Vorsicht, soetwas in Zukunft zu unterbinden, Abhilfe, indem er den Umgang aendert und weitere Meucheleien dadurch zu verhindern versucht (Sicherheitsverwahrung). Ja, so funktioniert das Recht hier. Warum beteuern denn alle Politiker in allen Untersuchungsausschuessen, dass sie sich an dies und jenes nicht mehr so gut erinnern koennten, wenn es nicht helfen wuerde? Natuerlich wird z.B. ein Jurist, von dem man ausgeht, dass er es wissen haette muessen anders beurteilt als die 80jaehrige Oma, die es nicht weiss. "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht", bezieht sich nur auf das, was ein normaler Kunde haette wissen oder erahnen muessen. Immerhin schuetzt Unterlassen nach Erlangen der Wissenheit auch nicht immer vor Strafe ;)

    nun, ich denke, der Anteil der Fahrten auf Autobahnen, die zu toetlichen Umfaellen gefuehrt hat zu allen Autos und Busfahrten duertfte um einiges geringer sein als das Verhaeltnis von Base-Zweikartennutzern mit unerwarteten Rechnungen zu allen Basenutzern. ;)

    In der Tat sind es schon erstaunlich viele Leute, denen dies passiert ist und die als Verbraucher offensichtlich nicht gut genug geschuetzt wurden. Verbraucher brauchen nach BGH- Urteil ja noch nicht mal Antivirenprogramme oder Firewalls auf Ihrem Rechner zu installieren, surft ein Dritter und verursacht Kosten, bleibt der Internetbetreiber darauf sitzen.


    Sicherlich wird doch Eplus und der Haendler nicht den Tarif als Internetflat angepriesen haben ohne gleichzeitig genauso deutlich und preismaessig auf die Internetkosten des anderen Halbteils des Vertrages hingewiesen zu haben. Wo normalerweise ab 200 Euro Uebertelefonie ueblicherweise der Vertrag in Sprachtarifen gleich geperrt wird, ist es tatsaechlich stark verwunderlich, dass Eplus annimmt, ein Kunde der eine Internetflat gebucht hat fuer einen Gesamtpauschalbetrag, wolle trotzdem tausende Euros mit teuren Datentarifen versurfen. Da schon mehrere Kunden dieses Problem hatten, haette m.M. Eplus tatsaechlich berets handeln muessen, wenn sie eine Kulanzloesung verneinen.

    Zitat

    Original geschrieben von rapunzel
    Die Netzabdeckung ist mir wichtig, da ich häufig unterwegs bin und die Erreichbarkeit.


    Zu den Handyvieltelefonierern gehöre nicht wirklich, vielleicht aber auch, weil bei vodafone die Min-Kosten in Fremdnetze so teuer waren, da fasst man sich halt kurz.


    Ich hörte, dass bei o2 teilweise sms verspätet oder gar nicht zustellt würden.
    Der eine Shop erzählt mir, die o2 hotline sei kostenpflichtig, der nächste, sie sei kostenlos. Das trägt dann schon etwas zur Verunsicherung bei ...



    o2 besitzt vielerorts D1-Roaming (d.h. deine Rufnummer ist dort über das t.mobile-Netz erreichbar). Die Hotline ist bei online-Verträgen kostenpflichtig, dort gibt es (ausser in den Cardtarifen ohne neues Handy) derzeit 200 Frei-Sms in alle Netze pro Monat. Verzichest du auf die Freisms und damit Onlinerechnung etc. ist die Hotline kostenlos.


    Man sollte seine Rufnummer bei Vetragsbeginn mitnehmen, nachträgliche Portierung kostet 15 Euro. Auf alle Fälle muss dem alten Abieter der Rufnummernexport mit etwa 25 Euro bezahlt werden. Ist die Tufnummer also nicht wichtig spart man diese 25 Euro.


    Wesentlich ist, dass dein Vodafonevertrag gekündigt ist. Dieser hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr solange nicht spätestens drei Monate vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wurde.
    Der o2 Genion S Card (Tarif ohne Handy) hat keine Vertragslaufzeit, kostenlose Homezone, 3 cent/min ins Fesnetz aus der Homezone und 19 cent/min in alle Netze. Beim Genion S bekommt man ein neues Handy für 10 Euro GG/Monat dazu und bei online-Verträgen eben die 200 Frei-Sms pro Monat.


    Nachteile von o2 sind : Netzreduzierung bei schlechten Wetter (Regen) und ggf. schlechtere Indoorversorgung