ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von S45guru
hallo!
mir gehts grad nicht um die kündigung des packs,
sondern darum, es wieder reaktivieren zu können.
verstößt die nichtaktivierbarkeit des packs nach kündigung nicht gegen den punkt leistungen aus der o2-AGB?
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Nicht, wenn du gekündigt wurdest weil Missbrauch vorliegt. Glücklicherweise besteht o2 ja neuerdings darauf, ohne Angaben von Gründen gekündigt zu haben (wie ich herausgelesen habe). Und genauso wie o2 kannst du theoretisch das Pack ohne Angabe von Gründen deaktivieren und du kannst es theoretisch auch wieder aktivieren, solange es für alle Kunden im Produktsortiment ohne zeitl. oder mengenmäßige Beschränkung für jedermann angeboten wird. ![]()
Aber wir sind doch im Mobilfunkmarkt, was erwartest du
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