Beiträge von qwqw

    Eigentlich nicht.(weil man ja extra in die VVL-Seite etc. reingeht und nicht von Werbung plötzlich überrumpelt wird). Einfach nochmal schriftlich kündigen (wenn noch innerhalb der Frist möglich).
    Etwas anderes wäre, wenn man ja gar nicht weiss, ob und was man angeklickt hat (oder/und es wurde abgeschickt, obgleich man nicht wollte) und überhaupt davon ausgeht, dass ja eine schriftliche Kündigung vorliegt, immerhin ist eine elektronische Unterschrift nicht rechtsgültig etc.. Und um Missverständnisse zu vermeiden, müsste man in diesem Fall alles nochmal schriftlich mit Unterschrift klar, und feststellen, dass man keinesfalls den Vertrag verlängern wollte und ja sowieso die schriftliche Kündigung gelte, auch wenn möglicherweise o2 etwas anders fälschlicherweise annimmt.
    Die http-Seite kann ja auch zu unverständlich und von einem neuen neuem Browser nicht korrekt ganz angezeigt worden sein oder der Computer gerade verrückt gespielt haben etc.
    In solchen Fällen (die bei dir natürlich nicht vorliegen.. :rolleyes: ) würde jeder bei einer email- oder schriftlichen Bestätigung von o2, sofort schriftlich widersprechen...

    Sonderkündigung geht nur wenn es erhebliche Beiinträchtigungen gibt.
    Das wären ab umgerechnet 50 EURO aufwärts, jeder Richter würde die Sokü ablehnen.
    Aber wenn man rechtmäßig vor Gericht kommen will (und die FPP-Eintragung hast du wohl eh schon), widerspreche per Einschreiben (ohne Rückschein ;) ) jeder Rechnung, storniere jedesmal den Betrag und überweise den unstrittigen Betrag zurück. Allein wegen den vielen Stornierungsgebühren wird sich VV freuen. Dann kommen eben Mahnungen (weil die nicht so schnell sind, das automatischen System einzuholen) und diese dann widersprechen und dann Frist setzen und dann sonderkündigen, weil VV ja das telefonieren unberechtigterweise unmöglich gemacht hat (durch die Sperrung).
    Dann kommen vielleicht Drohungen, dass du verklagt wirst, aber dann hättest du weit bessere Chancen, nichts mehr bezahlen zu müssen.

    Wem aber für zwei Jahre die Auszahlung reicht, kann ja mal gucken ob er nicht für "5centprominu" ins Festnetz telefonieren will.
    Bei ebay mit Handy gibt es noch Prof. S (alt) 7,67 Euro/GG.
    Oder W800i mit aktuellen Prof XL (30 Euro GG) nur 1 Euro, oder Samsung D500 mit Prof M (für 20 Euro/Monat) usw.


    Oder handy.de oder direkt mobilcom ...
    Es gibt doch tausende Möglichkeiten.
    Aber Achtung: bei den neuen drei cent-Tarifen ist die Mailbox nicht mehr kostenlos.
    Hier müsste man auf arcor-PIA o.Ä. umleiten lassen und dort für 3 cent/min abhören (oder eben vom Festnetz/Genion abhören).


    http://onlineshop.mobilcom.de/…eCS/Store/de/bin/5892.pdf (2.Seite RUL ins Festnetz für Prof.-Tarife).

    Hallo, ich habe gestern oder vorgestern die automatische email-Benachrichtigung im persönl. Profil ausgeschaltet (außer für PN). Trotzdem bekomme ich immer noch haufenweise Benachrichtigungen, die das email-Fach zu schnell voll werden lassen (ich bin sowieso zu oft im Forum als was zu verpassen).
    Müssten die Email-Benachrichtigungen nicht gleich mit dem Speichern der Änderungen im Profil aufhören? Oder muss ich noch woanders was ändern (mich immer als Unbekannter unangemeldet lassen etc.)?

    Zitat

    Original geschrieben von hjs82



    Das bedeutet für Ihre Frei SMS, dass diese von 200 auf 100 reduziert
    werden.


    So ein Quatsch, wo steht denn da was von 100 Frei-Sms.
    In zwei Jahren ist man sowohl den online-Vorteil als auch den Subventionsvorteil los.
    Richtig interpretiert nach dem Argument von o2 wäre also:


    'Bei einem Wechsel sind Sie sofort Ihre 200 Frei Sms und den Onlinevorteil von 5 Euro/Monat ganz und gar los.
    Der Wechsel entspricht also dem Wechsel in den normalen Genion, Sie bekommen damit jedoch kein neues Handy.
    Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten....'


    Und für heutige Neukunden:


    'Nach den zwei Jahren bekommen Sie als heutiger Neukunde keine einzige Frei-Sms mehr und müssen auch regulär 9,95 Euro GG bezahlen - auch wenn sie kein neues Handy nehmen.
    So gesehen waren Sie beim alten Tarif besser dran, da gab es in zwei Jahren auch noch monatl. die 100 Frei-Sms (allerdings müssen Sie auch dort dann 9,95 GG für Genion ohne Handy bezahlen, wenn Sie nicht vor Ablauf der MVLZ auf den regulären Genion ohne Frei-Sms wechseln. ) Wenn Sie dennoch drei Monate vorher gekündigt haben, beachten Sie bitte, dass Sie dann automatisch sechs Monate keine Neuvertrag bei o2 abschließen können.
    Beachten Sie also, dass Sie als Neukunde den Onlinevorteil an reduzierter GG und Frei-Sms von nun an in jedem Fall nach zwei Jahren los sind. Vielleicht haben wir dann auch schon die Subventionen runtergefahren, sodass es auch beim rechtzeitigen Wechsel in den normalen Genion nicht mehr alle 2 Jahre diese teuren Mobilfunkendgeräte als Zusatz gibt.'


    ich sag euch : Hättet ihr einfach gewechselt, hättet ihr mit größerer Wahrscheinlichkeit die 150 Sms gehabt. Wegen eurer ganzen Briefe mussten die sich jetzt extra neue Gedanken machen a la: ach die Bestandskunden gibts ja auch noch, was machen wir denn mit denen wenn sie (zweimal) wechseln oder die Taktung verändern.


    http://www.teltarif.de/forum/a-o2/3467-1.html


    Bin ja gewohnt, "sehr sinnloses und falsches" zu schreiben.
    So bleibe gerne meinem TT-Titel treu :D .

    Weil sie von Händlern abgenommen wurden, die gleichzeitig Gewinne mit den Nummer einfahren wollen und die Karten wie im Mobilshop erst frei schalten lassen, wenn jemand bei Ebay etc. eine der tausenden Karten gekauft hat. Wer würde denn monatlich 2,50 Euro zum Erhalt jederm einzelnen Karte zahlen?


    Vielleicht haben die Leute mit den besten Nummern auch einfach ihre Mailbox abgeschaltet, damit sie nicht von anderen so oft angerufen werden - wie von dir :D

    Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    Deine Behauptung ist leider völlig überzogen. Ich kann meine Homezone-Anrufe weiterleiten, wohin immer auch ich es möchte. Und wegen legaler Rufumleitungen kann mir keiner meinen Vertrag kündigen. Ich betone nochmals, dass ich kein Up-Looper bin, der beispielsweise mit einer T-Com-Flat stundenlang die Loop-Karte auflädt. Das nämlich ist nicht im Sinne von EasyMoney und davon halte ich persönlich überhaupt nichts. Die Aufladungen kommen durch die weitergeleiteten Homezone-Anrufe zustande. Dass mein EasyMoney immer noch bestens aktiv ist, zeugt davon, dass ich wirklich im gewünschten Sinne damit umgehen kann.
    Wenn du mehr zu diesem Thema wissen möchtest, dann such einfach mal ein wenig in den Foren "Provider & Netzbetreiber" und "Prepaid".
    Keep cool ! :cool:


    Och es soll ja auch schon Fälle gegeben haben wo o2 den Vertrag kündigte wegen Betrug, obwohl die Leute gar nicht wussten, dass sie mit Ihrer einzigen o2-Karte ja auf eine loop-Karte des Angerufenen anriefen und der easy money hatte.
    So kannst du auch den vertrag loswerden, wenn du nur zuviel mit der Flatrate ins o2-Netz telefonierst (oder nicht weisst, wer von den ferneren Bekannten oder Fremden mit o2-Nummer, denn easy money noch geschaltet hat).
    Und das glaub ich auch, denn für o2 wird es kein Unterschied machen, ob jemand bewusst oder unbewusst "zuviel" telefoniert.

    Auch Polizei brauchst du nicht ( um dann als Zeuge später gerichtlich geurteilt falsch ausgesagt zu haben, weil doch der Lügner im Prozess Recht bekommen hat und ihm der Richter mehr geglaubt hat und du dann automatisch eine Falschaussage gemacht hättest und blechen kannst etc.).
    Einfach klarstellen, dass kein Vertrag zustandegekommen ist und das schriftlich von Vodafone bestätigen lassen. Und die Freundin sollte widerrufen (damit nicht mehr Kosten enstehen) mit der Begründung keine Karte bekommen zu haben(um später nicht für Telefonate fremder auf Ihrer Karte aufzukommen).
    Aber bei Vodafone sollte es nicht die großen Probleme bei sowas geben...


    Tipp: Aktennotiz machen über den Hotlineanruf. Was hat die Hotline gesagt.
    Denn Nichtaufklärung ist vielleicht später auch eine gute Begründung, denn immerhin ist das ja der Vertragspartner, der deine Freundin als Vertragspartnerin hätte informieren müssen.