Interessant ist jedoch, dass die Tarifwahl offenbar eine Rolle spielt, wann eine Karte gesperrt wird.
Wer statt 9,95 Euro fast das Zehnfache für eine Allnetflat ausgibt, kann "offenbar" nicht mit Geld umgehen und dessen Telefoniegewohnheiten werden viel stärker überwacht und die Karte dann eher gesperrt.
Beiträge von qwqw
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Hallo,
wer zuviel Grundpreis für seinen Tarif bezahlt, gilt für mobilcom offenbar als Hochrisikokunde, der nicht mit Geld umgehen kann, und wird spätestens bei verdächtigen Auslandsanrufen gesperrt:
http://www.spiegel.de/wirtscha…kunden-wird-a-933880.html
Viele Kunden haben offenbar noch nicht begriffen, dass mit den neuesten Verbraucherschutzurteilen die Mobilfunkfirmen auf den Kosten bei Missbrauch und Diebstahl sitzen bleiben und daher folgerichtig verstärkt die Karten bei untypischem Verbrauch sperren.
Dass wie bei der Schufa die Leute nur nach ihren Bonitätszahlen bewertet und eingestuft werden und es daher auch immer unglückliche Ausnahmen gibt, ist aber auch klar...
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In Deutschland kann dass nicht mehr passieren. Dort hat die Sicherheit der Daten ja nun "höchste Priorität" wie Herr Schulte-Bockum es 2 Mio. Kunden versichert hat

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Solange Vodafone den Zugang der vollumfänglichen Informationen zur Vertragsänderung und zum Widerrufsrecht zur Tochter nicht beweisen kann, hat m.M. die Frist zum Widerruf noch nicht begonnen. Dass die Tochter hätte ja widerrufen können sollen, setzt voraus, dass sie über die Widerrufsrechte informiert hätte werden müssen, insbesondere
1.Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts sowie über den Ausschluss des Widerrufs- oder Rückgaberechts.
2. Die Anschrift der Niederlassung des Unternehmens, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmens und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten.
3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleitungs- und Garantiebedingungen.
4. Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.
Also könnte man sich schon darauf berufen, dass die Tochter selbst
1. den Vertrag nicht verlängert hätte
2. bereits Kündigungsbestätigung bekommen hatte und danach nichts weiter, was auf eine Änderung hätte hinweisen können.
3. Vodafone mitbekommen haben sollte, dass sie mit dem Vater sprachen. Da Vodafone angerufen hatte (um ein plötzliches Angebot zu unterbreiten), kann man nicht automatisch von einer Bevollmächtigung ausgehen. Hier hätte der Callagent bei einem ColdCall und bestehender Kündigung explizit nachfragen müssen, ob eine konkrete Ansage der Tochter vorlag (a la: "Falls mal der Kundenservice anrufen sollte und mir den Tarif x zum Preis von y anbieten würde, dann verlängere meinen Vertrag zu diesen Konditionen in meinem Auftrag")
4. Die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begann, da 1. die Informationspflichten nicht vollständig erfüllt wurden und 2. Vodafone die Tochter selbst nicht über die Widerrufsrechte informiert hatte. Dass der Weg über den Vater nicht geklappt hatte, entbindet Vodafone nicht von seiner Pflicht, den Vertragspartner vollumfänglich über das Widerrufsrecht zu informiert zu haben (damit die Frist beginnt).Man hätte wie die Kündigungsbestätigung einfach in gut lesbarer Textform einen Brief schreiben können....(der kommt sogar bei Vodafone-DSL, wenngleich auch ohne die vorgeschriebene Bestätigung der konkreten inhaltlichen Vereinbarungen zur Vertragsänderung und wesentlichen Bedingungen).
PS: Und darüberhinaus, gibt man das Kennwort nicht weiter und sperrt auch die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken, wenn man sowas ausschließen will.
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Ach, wenn man einen Vertrag wegen einem kostenlosen Goodie abschließt, dürfen sich die Vertragsbedingungen unerwartet ändern, ohne das ein Sonderkündigungsrecht besteht?

Wenn IPTV nicht bei Vertragsbeginn dabei war, ist es nur eine Option, die nach gemäß dem bei Aktivierung vereinbarten Optionskündigungsrecht gekündigt werden darf.
Diese Frist muss dabei für beide Vertragspartner gelten.Ist die Frist länger und hält sich o2 auch nach Widerspruch nicht an die Vertragskonditionen (Kündigungsfrist etc.), kann auch die gesamte Geschäftsbeziehung wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Nebenpflichten nach Fristsetzung gekündigt werden.
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Im Beispiel ist der Endpreis über 20 Euro, sodass die Löschung des (z.B. im Vodafone-System immernoch gebuchten)Vodafone-Vorteils bei der Rechnungslegung nicht aktiviert wird.

Das Vodafone nicht logisch vorgeht, spricht nicht gegen die Erfahrungen der Kunden, denen der Vorteil verweigert bzw. erst versprochen und dann nicht gehalten wurde.
Natürlich hören diese je nach Anruf eine andere Ausrede von "dann wäre ja der Vertrag zu günstig, dass müssen Sie doch einsehen" bis "Ihr Vorteil wurde im Nachhinein rausgenommen, weil der Datentarif MobileinternetFlat nicht berechtigt ist" oder "der Vodafone-Vorteil gilt nur für Internet-Datentarife." Die MobileInternetFlat 21,6 des Kunden sei aber "ein Voice-Tarif, da gelte der Vorteil nicht".
Und nein, ich bezweifle nicht, dass der Vorteil nicht zusammen mit einigen anderen, auch zeitlich befristeten Rabatten greift (z.B. Onlinevorteil).
Offiziell geht der Vorteil jedoch nicht. Laut Aussage eines Hotliners ginge jedoch ein anderer Kombinationsvorteil über 5 Euro, der jedoch eben nicht der besagte Vodafonevorteil wäre.
Wer den Vorteil früher noch bekommen hat oder im Einzelfall noch bekommt (was ich ebenfalls nicht bezweifle), kann sich halt glücklich schätzen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.Intern ist es (jenseits der Infodoks und Vertragsbedingungen) so, dass einige Rabatte mit dem Vorteil kombinierbar sind, andere nicht und wieder andere je nach Buchungstechnik.
Die Hotliner und der Kundenservice müssen sich eben immer andere "Märchen" ausdenken, weil sie selbst da nicht durchsehen und nun dem Kunden begründen müssen, warum der zuvor versprochene Vorteil von 5 Euro gerade mal wieder nicht greift....
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Wegen fehlenden 5 Euro, kommt vielleicht nicht jeder in den Laden, zudem ja nicht der Händler für den Vorteil zuständig ist. Dieser muss ja direkt bei Vodafone gebucht werden. Wenn Vodafone den Vorteil verweigert, wieso soll der Kunde dann nochmal zum Händler laufen?
Offizielle Begründung: Der Vodafone-Vorteil sei nicht mit zeitlich befristeten Rabatten kombinierbar.
Darunter versteht Vodafone alle Rabatte von den Grundgebühren laut Preislisten abweichen.
Der 21,6 Mbit/s-Tarif hat einen normalen Preis von 29,99 Euro/Monat laut Preisliste.
Durch die 10 Euro monatlichen Rabatt wird er zu einem Aktionstarif, und ein Vodafone-Vorteil greift nicht, egal wie oft man die Hotline anruft
Aktionstarife sind laut Infodok ausgenommen!
Dass die Vorteilgeschichte so undurchsichtig für die Kunden ist, bestreite ich nicht. -
Nicht alle Kunden bekommen offenbar daher den Vorteil gebucht (v.a. Neuverträge seit August).
Offiziell ist der rabattierte Tarif MobileInternetFlat für 19,99 Euro GG nicht Vodafone-Vorteilsberechtigt und wird entweder zwar als Vorteil (versehentlich) gebucht und erscheint später nicht auf der Rechnung, oder die Hotline lehnt es gleich ab, diesen Vorteil zu buchen.
Daher schrieb ich auch von "Gutdünken", da einige mglw. den Vorteil erhalten andere nicht.

Es gibt derzeit (seit Anfang Oktober) jedoch eine andere Kombinationsmöglichkeit und Aktion wodurch man z.B. 5 Euro spart bei zwei Verträgen (einer dabei MobileInternetFlat), dies ist jedoch nicht der Vodafone-Vorteil (laut Hotlineaussage).
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Nein, der Vodafonevorteil wird nicht gewährt. Auch nicht die 5 Euro!
Der rabattierte Datentarif ist unter 20 Euro im Rechnungsbetrag und (daher) auch offiziell nicht vorteilsberechtigt.
Man kann vielleicht den Vorteil ins System eintragen, wie bei allen anderen Verträgen unter 20 Euro (nach Rabattabzügen) erscheint er aber nicht auf der Rechnung.