Ich habe immer von meiner eigenen mail-Adresse an <vertragskunden-kontakt@o2online.de> geschrieben, um dann auch die Absendung bestätigen zu können.
Dieser Weg funktionierte heute vormittag und gestern abend auch ohne Probleme, d.h. ich habe Minuten später die Eingangsbestätigungen von o2 erhalten.
Beiträge von qwqw
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Die Privattarife kosten aber auch (oft) 19 cent/min !
Außerdem fragen doch schon manche Hotliner:
"Sie rufen (bei Ihrem Webtarif) doch nicht etwa mit Ihrem Handy jetzt an?"
Man hängt doch meistens sowieso 3-4 Minuten in der Warteschleife, wozu für den fünften Hinweis auf dieVorteile einer Partnerkarte oder den sechsten auf den heydoo-Chat noch teuer bezahlen? -
Wer ruft schon für 6 cent an oder gilt der Preis fürs ganze Gepräch?
Ab 19 Uhr und dem nun folgenden Wochenende kommt man gut mit
(01070) 0331/7000 dann bei Ansage 1 dann 6 auch für unter einen Cent/min zur Hotline, wenn man keinen Prof.-Tarif mit der kostenlosen Hotline hat.
Und noch ein kleiner Tipp: das "Guten Tag, ich will nicht abgehört werden" nicht vergessen! -
HSCSD aktiviert heisst also online S -Tarif gebucht oder einen anderen.
Die Anwahl der Telekomeinwahl (wozu doppelt zahlen?, eplus-Zugang kostet doch sowieso 10 cent und alle anderen Datenverbindungen im Prof.-Tarif auch?)
sollte aber auch ohne HSCSD funktionieren (bei HSCSD muss man im Computer noch den AT Befehl präzisieren).
Offenbar gibt es Probleme bei den CSD-Einstellungen in der Nokia-Karte.
Am besten berät die Hotline, die ja für dich eh kostenlos ist im Prof.-Tarif.
Die kennt auch die für die unterschiedlichen Handys und Karten besten Konfigurationen. -
qwqw
Mal zur Sache.
Bin zwar kein Jurist, aber ich finde, wenn der Kunde im Geschäft sagt, er wolle einen Vertrag mit Sms im Mindestumsatz, oder wenn seine Erklärung so auszulegen ist, dann wird doch durch diese Erklärung erst der entsprechende Tarif individualisiert oder nicht?
Also ist es doch nicht nur so, dass er bereits einen Tarif konkret zum Vertragsgegenstand erklärt hat und sich nur über dessen Eigenschaften irrt, sondern seine Erklärung ist doch nur auf einen Tarif mit Sms im Mindestumsatz gerichtet. So wie das preisgekrönte Rennpferd.Ich würde aber auch erst höflich bei phonehouse fragen und ggf. den Tarif wechseln. Den Stress mit einer Klage würde ich den Forumsmitgliedern nicht zumuten.
Andererseits würde ich nie den Standpunkt vertreten, alles was ich unterschreibe, muss ich nun auch ohne Fragen zwangsmäßig befolgen.dann würde ich es Betrügern und Wucherern nur zu einfach machen.
Dazu ist ja das Recht da.
Auf alle Fälle würde ich im Meinungsforum aber nie mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung drohen. Manche Menschen machen halt Fehler, aber man muss es nicht allen das Leben noch schwerer machen. -
Natürlich beginnt die Widerrufsfrist nach Erhalt der Belehrung und damit oft des Handys.
Teltex könnte man natürlich auch informieren, ist aber nicht extra nötig. -
Mobilfunkvertrag beim Netzbetreiber oder Provider , bei dem du den Vertrag abgeschlossen hast (D1, eplus, telco, phonehouse etc.)widerrufen (bei fernabsatzvertrag (Internetverträgen) reicht eine mail in textform aus.
14 Tage Frist seit Freischaltung, solange die SIM-Karte noch nicht benutzt wurde.
Handy für einen Euro woanders kaufen. -
Mit den fünf Euro war wohl gemeint, dass Neukunden für genion online ohne Handy gerade fünf Euro Gesprächsguthaben im Monat für die zwei Jahre geschenkt bekommen.
Wundert es wirklich, das man bei o2 als Bestandskunde schlechter da steht wie als Neukunde?
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Ist aber so, glaube ich.
Deshalb galt ja die Reduzierung nur für das erste Jahr, damit man wie bei anderen Verträgen miese machen kann, wenn man nicht frühzeitig kündigt.
Gut, es gibt jetzt nicht mehr 250, sondern nur noch 100 Frei-Sms.
Aber dafür gibt es ja die 5 Euro Guthaben (nur für die nächsten 24 Monate).
Ich würde daher ruhig in den neuen Tarif wechseln (beim Kundenbetreuer auf die Konditionen für neuverträge, d.h. die 5 Euro Guthaben bestehen).
Es sei denn, man spekuliert auf günstige Handys in der Weihnachtaktion. -
Ist die Schwester noch minderjährig? (weil die Mutter das Einschreiben annehmen sollte).
An wen war das Einschreiben und die Widerrufsbelehrung adressiert?
Hat die Mutter gemerkt, das es sich um ein Vertrag handelt, den Sie durch die Unterschrift bestätigt?
Wurde die Mutter auf das Widerspruchsrecht aufmerksam gemacht (Brief an Sie adressiert) oder hat die Tochter Ihr die Widerspruchsbelehrung bis heute vorenthalten.
Dann dürfte eine Widerspruchsfrist von einem halbem Jahr gelten, da die Unterschreibende nicht auf das Widerspruchsrecht aufmerksam gemacht worden ist.
Zur Not muss man bei Cellway drohen, beide Karten auf ungünstige Tarife herunterzuwechseln.
Minderjährige zum Vertragsschluss zu überreden dürfte auch nicht ganz legal sein. Immerhin erfolgte die Bestellung selbst nicht durch die Erziehungsberechtigte.
Tele2 musste in einem ähnlichem Fall den Vertrag zurückziehen, glaube ich.
Soll man denn Publik machen, dass Cellway einfach minderjährige Kinder anruft und sie zu Bestellungen überredet, wozu sie gar keine Rechte haben?
Vielleicht hat deine Schwester die Eltern ja nicht richtig gefragt, sodass die wesentlichen Vertragdetails den Erziehungsberechtigten vorenthalten wurden.