Auf der Hauptseite wird übrigens für das D-netz ein Kostenlimit von 45 Euro beworben.
Ich denke, das ist dem kostengünstigen Softwareschreiber geschuldet oder deutet sich hier bereits eine Senkung an? In den preislisten stehen jedoch noch 49 Euro...
Beiträge von qwqw
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"In Deutschland stehen die Zeichen auf einen Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff. Aus Koalitionskreisen verlautete am Donnerstagabend in Berlin, dass eine Erklärung Wulffs für Freitag erwartet werde. Ein Rücktritt des Präsidenten zur Schadensbegrenzung werde nicht ausgeschlossen, sagten Koalitionsabgeordnete. "
so die Wiener Zeitung.
Carsten: Wenn das Wörtchen wenn nicht wär' ...

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Vermutlich kommt der Brief mit dem Portierungscode bei dir erst im Oktober an.

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Mit Computerbild jetzt wieder dauerhaft für 4,95 Euro. Das Zurückrudern hat ja nicht lange gedauert...
Also wer es noch braucht:
http://www.vorteilcenter.de/%20promo/cobi-5 -
In welchem Land wurde denn geroamt?
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Es fällt doch etwas auf, dass der amerikanische Google-Konzern gegen den amerikanischen Apple-Konzern nicht in Amerika oder Asien vorgeht, nicht in England oder Frankreich oder gar den Sitz von Apple Europe in Irland, sondern in Deutschland.
Auch der Verbot des neuesten Samsung-Tablets von Apple wurde ja nicht etwa in Korea oder Amerika angestoßen, sondern exklusiv von deutschen Gerichten.
Das zeigt meiner Meinung nach, wie starrsinnig und nicht-marktkonform die Auslegung des Markenrechts in Deutschland im Gegensatz zu der anderen Staaten der Welt ausfällt.Gleichzeitig ist natürlich Apple selbst schuld, dass sie das jahrelange "Agreement", a la jeder nutzt von jedem etwas ohne die anderen zu verklagen, als erstes gebrochen haben und nun selbst nicht ganz zu Unrecht eben selber gnadenlos zurückverklagt werden. Es war einfach mal wieder eine total schwachsinnige Entscheidung der Apple-Manager gewesen, so mit den Markenrechtsklagen und Patentklagen gegen andere vorher um sich geworfen zu haben. Hätte es nicht gerecht, dass jeder ohnehin wusste, das das Samsung Design orginal von Apple war bzw. diesem etwas nachgekupfert wurde?
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Hast du wirklich gedacht, die finden einen Vertrag der gar nicht korrekt unterschrieben wurde?
Ist doch klar dass ganz sicher rechtsgültig der Vertrag eingegangen wurde und du 24 Monate zahlen musst, aber leider, leider kann dieser dir nicht zur Verfügung gestellt werden
Reine Kulanz eben, dass du aus dem Vertrag, der gar nicht gültig ist entlassen wirst. Das Wort "Rechtspflicht" heißt heutzutage sehr oft "Kulanz" bei den Netzbetreibern
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Soso, die Netzbetreiber bilden eine Allianz. Und deren offizielles Thema soll die Sms-Abwanderung sein?
Wahrscheinlich wird da aber mehr über das eine oder andere gesprochen, was mit Sms gar nichts zu tun hat und mehr die Kartellwächter auf den Plan rufen sollte...

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Ich sehe schon dass es schwer ist, wenn der Kunde zum Internetsurfen ein Surf-Sofort-Paket kauft und dann Vodafone mitteilt, seinen Internetanschluss bei Vodafone zu kündigen. Man beachte, dass für eine Kündigung noch nicht einmal die Angabe der Rufnummern nötig ist, da diese ja auch erst nach Vertragsschluss vergeben worden waren.
PS: Es fehlte zu erwähnen, dass das Einverständnis zu den AGB, zu der Einzugsermächtigung, zur Schufa, zu den Datenbedingungen, zu den Werbebedingungen, zur Eintragung ins Telefonbuch etc. auch mit jeder neuen Unterschrift je ein neuer eigenständiger Vertrag darstellt, und alle diese Verträge allesamt ebenfalls vom Kunden einzeln zu kündigen sind, schließlich hätte er der Werbeerlaubnis nicht zustimmen müssen etc.
Bei Cellway stand übrigens auch in den AGB, dass der Kunde mit seiner Unterschrift auf sein Widerrufsrecht verzichtet, warum hat das die Richter wohl überhaupt nicht interessiert?
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Na wenn da sich die Verbraucher nicht über den Tisch gezogen fühlen, dass Vodafone die schriftliche Änderung des einen Vertrages als Wunsch des Kunden interpretieren darf, natürlich für den zweiten Vertrag nun mehr bezahlen zu wollen wie man zuvor selbst bei voller Nutzung beider Verträge gleichzeitig nie zahlen musste. Irgendwie erinnert mich deine Argumentation an die Handykaufvertrag-Mobilfunkvertrag-Konstellation, wo man bei dir ja auch eigentlich Mobilfunkvertrag und Handykauf getrennt abschließen könnte. Nur ist der Handykaufvertrag für die Zeit des Mobilfunkvertrages günstiger..., oder der Kreditvertrag bei Hauskauf. Bei diesen Konstellationen ist es aber offenbar kein Problem, sofort einheitliche Rechtsgeschäfte zu erkennen. Ich meine, Vodafone stellt nicht umsonst den Surf-Sofort-Vertrag auch nach Verpassen der Frist um bzw. auf Null Euro bei korrekter Reklamation. Bei einem normalen Mobilfunkvertrag habe ich jedenfalls noch nie erlebt, dass Vodafone einfach die ja vertraglich so bindende Grundgebühr kürzt oder erlässt, weil ich mal nicht mehr zahlen will. Ich weiß, es kann gar keine gekoppelten Verträge mit einheitlichem Rechtsgeschäft geben, weil es immer zwei Verträge gibt, die per se nicht identisch sind
