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Jeder Anbieter kann nach AGB bei Mehrwertsteuererhöhungen bzw. starken Änderungen der Vorleistungspreise, die Preise anpassen bzw. den Tarif einstellen, es sei denn er gibt eine lifetime Preisgarantie ab 
Man sollte im LTE Zeitalter auch erwähnen, dass die inkludierten 5GB mit nur 7,2 Mbit/s gedrosselt werden obgleich Vodafone bereits jetzt höhere Daatenraten schafft.
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Hm, das Thema kommt mir irgendwie bekannt vor
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Was bedeutet denn nun die lebenslange Preisgarantie?
Wirklich fester ungeändeter Preis auch bei Megainflation oder Mehrwertsteuererhöhung?
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Danke für den Link, ich weiss dass viele gerne einen Link hätten, leider kann mein Handy keine Links speichern und kopieren
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Wie bereits vor wenigen Wochen angekuendigt (Ich entschuldige mich nocheinmal für diese unsäglichen Glaskugelthreads über anstehende Entwicklungen, die absolut unvorhersehbar und unerwartet sind) hat neben mobilcom und 1&1 jetzt auch Vodafone die Datenpreise laut teltarif gesenkt. Ab Montag gibt es den 5GB Datentarif statt für 35 Euro für 20 Euro. Der Preis soll "lifetime", d.h. lebenslang gelten. Was ist der Unterschied zu den bisherigen Nichtaktionstarifen mit dieser Preisgarantie? Kann man sich bei späterer Inflation oder Mehrwertsteuererhöhung wirklich darauf berufen oder ist die ganze lifetime-Geschichte nur billige KundenPR, die anzeigen soll, dass man sich auf die Preise anderer Vodafoneverträge nicht längerfristig verlassen kann?
Wer nur von einer zeitlich begrenzten Aktion ausgeht, sollte bedenken dass bei Vodafone und telekom auch über 6 Jahre lang immer wieder verlängerte Aktionszeiträume keine Seltenheit sind.
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Zitat
Original geschrieben von Metzger80
Voraussetzung für den Beginn des Widerrufsrecht ist natürlich auch die Tatsache, dass man eine Lieferung erhalten hat (§ 355 Abs. 4 BGB).
Das Ausüben des Widerrufsrechts fällt hier also zunächst mal flach, da man kein Paket erhalten hat.
Das stimmt so nicht. Man kann auch vor Beginn der Frist widerrufen. Nur akzeptiert man dann dass ja ein ansonsten gültiger Vertrag überhaupt zustande kam und man diesen halt nur rückabwickelt.
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Sie kann doch nur einen wirksamen Vertrag widerrufen. Wenn kein Vertrag zustande kam, kann sie auch nichts widerrufen
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Sie kann im Schreiben an Eplus aber auf die Nichtigkeit des Vertrages hinweisen und "hilfsweise" den nicht zustande gekommenden Vertrag widerrufen. Der Hinweis, dass keine Widerrufsbelehrung erhalten wurde und Eplus doch bitteschön den persönlichen Empfang dieser beim Kunden nachweisen solle, ist sicherlich nicht schädlich.
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Zitat
Original geschrieben von qwqw
Manchmal finde ich hier ein wenig zuviel Moral. In der Witschaft werden neue Sparwege immer als innovativ und kreativ gefeiert, egal wie grau sie sind. Auch beim Finden von Steuersparmodellen, kann man viel verdienen. Ist es nicht böse, dass die Politer eigentlich gar nicht wollten, dass dieses oder jenes Unternehmen soviel von dem neuen Gesetzestext profitiert und diese dann doch die "Gesetzeslücke" nutzen.
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Ich finde es das stundenlange Uploopen, dass o2 ja erlaubt (weil es diese nicht Gutschriftsmäßig oder zeitmäßig begrenzt) übertrieben, aber ich finde man sollte nicht in der Gesellschaft mit zweierlei Maß messen. Wenn Politiker und Banker auch in Grauzonen agieren, ist es ja o.k., aber wehe der Telekomkunde telefoniert mal länger (mit der Freundin vor dem Auslandsurlaub?), dann ist es schon definierter Mißbrauch und alle dürfen mit Steinen werfen.
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Ich habe auch "andrehen" in Anführungsstrichen geschrieben. Du wirst schon verstehen, was ich meine. Wenn man einem älteren Kunden sieht, der nur ganz wenig telefoniert und den eine loop reichen würde, aber er mit einem Vertrag mit Optionen den Shop verlässt. Das ist dann die Genialität des Beraters, den Kunden für die neuen Tariflinien zu gewinnen und zu überzeugen. Nicht ist das dann die unmoralische Ausnutzung der Unerfahrenheit der Kunden mit den aktuellen Tarifen und Angeboten (auch der Konkurrenz z.B.). Und nur das Argument, dass ja alle mehr oder wenige dasselbe machen 
Finde ich nicht verwerflich. Unternehmen sollen ja auch verdienen können. Man sollte aber wie bereits geschrieben, nicht mit zweierlei Moralmaß messen. Und selbst wenn der Teufel persönlich einen o2o abschließt, sollte der geschlossene Vertrag eingehalten werden, denn vor dem Recht ist jeder gleich 
PS: Vodafone hat eine Kannbestimmung. Es wurde geschrieben, dass sie aber bisher deshalb noch keinen gekündigt hätten, weil mal die Grenze überzogen wurde.
Salon-Kommunist verstehe ich nicht. Meine Ausführungenbezogen sich auf die geteilte Moralphilosophie in diesem Thread.
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lion399:
Noch besser wäre, o2 wirbt nicht mit Leistungen wie "unbegrenzt", die sie nie vorhaben auch zu erbringen. Wenn sie alle Schlupflöcher schließen (easy money abschaffen, eindeutige Minutenbegrenzungen angeben, was für sie tolerabel ist, ohne dass der Kunde seinen Vertrag verliert etc.), und alle Konditionen klar offenlegen, erweisen sie sich wirklich als vertrauenswürdige und offene Vertragspartner. Wann ist denn Mißbrauch? Scheint ja bisher von Unternehmen zu Unternehmen verschieden zu sein, wieviel Minuten ein Privatkunde in einer Flat telefonieren darf.
Jetzt soll o2 wieder Gewinn machen dürfen. Auch indem sie vielen Leuten Verträge "andrehen", wo diese mit anderen Angeboten oder anderen Tarifen viel besser bedient wären. Wie unmoralisch, ach nein jetzt ist es ja wieder moralisch... 
JHV: Zu Beginn konnte man auch von ring zu ring "upringen", es gab nur nie eine Flatrate. Aber selbst durch die 4.9 cent/min Interntarif, war es ring zu teuer, wenn zwei Ringkunden untereinander telefonierten und umleiteten. Die Bedingungen für Telebonus wurden ja immer wieder verändert, im Gegensatz zu easy money