Beiträge von qwqw

    Es gibt ja noch ein 9 Jahre altes Urteil von einem Amtsgericht:


    "Bei diesen Unregelmäßigkeiten handelt es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um Kleinigkeiten, über die man hinwegsehen könnte. Sicherlich sind bei einer Abrechnung Irrtümer möglich und können grundsätzlich nicht dazu führen, dass der dadurch Benachteiligte dann sogleich ein Vertragsverhältnis kündigen kann. Vorliegend ist es jedoch so, dass die Bekl. trotz mehrerer Anrufe des Kl. an ihrer Abrechnungsweise, die Grundgebühr im Vorschusswege zu verlangen, festgehalten hat. Es ist nicht ersichtlich, dass sie in irgendeiner Weise angekündigt hat, künftig anders verfahren zu wollen. Hinzu kommt, dass die Unregelmäßigkeiten bereits in den ersten beiden Rechnungen auftraten.
    ...
    Hinzu kommt, dass die Bekl. weder eine Erklärung für die Irrtümer abgegeben hat noch Besserung zu erwarten ist. Wenn die Bekl. dem Kl. vorprozessual erklärt hätte, wie die Irrtümer zu Stande gekommen sind, hätte der Kl. möglicherweise Anlass gehabt, darauf zu vertrauen, dass nun künftig alles in geordneten Bahnen verlaufen werde. So aber deutet nichts darauf hin, dass die künftigen Abrechnungen fehlerlos sein werden. Das gilt umso mehr, als die Bekl. in keiner Weise die Absicht hat erkennen lassen, sie werde die Grundgebühr künftig nicht mehr im Vorschusswege einfordern.


    Nach alldem musste der Kl. damit rechnen, dass ihm weitere - gebührenpflichtige - Telefonate und Anschreiben wegen unbefriedigender Abrechnungen bevorständen, wenn er den Vertrag nicht kündigte. Das aber erscheint dem Gericht in Anbetracht der langen Vertragsdauer und der Tatsache, dass die Unregelmäßigkeiten bereits zu Beginn der Vertragsbeziehung auftraten, nicht zumutbar. Der Kl. brauchte nach dem - zwar kulanten, aber keine Besserung versprechenden - Verhalten der Bekl. kein Vertrauen zu haben, die Bekl. werde künftig vertragsgerecht und sorgfältig abrechnen."


    Seid ihr nicht auch durch die Umstellung neue debitel-Kunden? Und wenn also keine Reaktion auf den schriftlichen Widerspruch der zweiten Rechnung kommt, sollte man mal den Holzhammer probieren, damit nicht die Millionengewinne wiedermal auf Kosten der Kunden gemacht werden...

    Zitat

    Original geschrieben von kaldewei1811
    Ich meinte dann widerrufe ich und sende Ihnen die Unterlagen morgen zurück.
    Stimmt das so?oder fallend für diese 4 Telefonate und die Freischaltung kosten an?


    Danke Euch und einen schönen Sonntag


    Der Hotliner wusste bestimmt, dass du nicht widerrufen kannst wenn du viermal ein Telefonat mit dem Vertrag durchführst. Daher kannst du nicht mehr widerrufen und musst die 25 Euro Bereitstellungsgebühr natürlich bezahlen.

    Bei Genion M wurden Privatleute gekündigt mit m. Erinnerung nach Vorwurf des Missbrauchs durch gerwerbliche Nutzung.


    Eines der vielen Zitate im Internet:
    "Gewerbliche Nutzung besteht, wenn mit dem zu schützenden Gerät Geld verdient wird oder eine allgemeine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt."


    Ob den Unternehmen die Non-Profitorganisationen interessieren weiss ich nicht.
    Man nutzt als Privatmensch ja ein Gerät etc. nicht zum Spaß oder aus Langeweile tagelang oder übermäßig. Und in den AGB kann man schon vereinbaren, dies und jenes untersagt wird, weil es eben ein Vertragspartner so nicht will. Es sind ja keine Verordnungen und die Geschäftskunden müssen ja keine Privatverträge abschließen, wenn sie mit den AGB nicht einverstanden sind. So rosig würde ich die Erfolgsaussichten bei Gericht hier nicht einschätzen...

    Und wer nur von 8 bis 16 Uhr telefoniert außer Wochende hat ja auch nur 25 % mit seiner Standleitung. Ich glaube bei Richtern und Unternehmen steht immer der Durchschnittswert des normalen Kunden im Vordergrund der Sichtweise: Wenn alle Kunden nur zwei Minuten telefonieren, sind 500 Minuten schon mißbräuchlich.
    Aber das Problem, dass o2 bereits vor Jahren Genion-M-Kunden kündigte, die zuviel ins eigene Netz telefonierten etc. und die AGB immer sehr schwammig und meistens in den entsprechenden Passagen entweder unwirksam sind oder von den Unternehmen falsch interpretiert werden (o2 Nebenleistungen, zu denen auch mal SMS gehörten), ist ja seit jeher bekannt...

    Ich habe nicht geschrieben dass er gewerblich im Sinne der AGB gehandelt hat, sondern seine Definition von gewerblich ggf. nicht ganz korrekt war. Wenn ich eine Flatrate zu Gewinnerzielungszwecken für einen Betrieb anwende, reicht es nicht aus, dass nur Dritte gegen Entgelt den Vertraganschluss nutzen. Aber es wird schon ein recht schwieriges Thema. Für Internet-PCs im Betrieb (die auf eigener Rechnung laufen) sind ja auch keine GEZ Gebühren zu lassen, weil sie gewerblich genutzt werden - und das nicht von den Kunden.
    Und was o2 unter Nebenleistungen und Gewerbe versteht und die Richter sind ja bekanntlich ggf. immer ganz verschiedene Dinge.

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Wobei das ja auch ein Witz ist. In der Regel kann ja eine Drittperson den Vertrag abschließen. Dann bekommt der Anbieter ja auch nicht mit, wer der eigentliche Vertragsnutzer ist.


    Ich dachte bei o2o wird gar nicht mehr geprüft (Schufa etc.) weil o2 eh kündigen kann.

    Ich glaube gwerbliche Nutzung ist auch, wenn du alle Mobilnummern in Deutschalnd anrufen würdest, um zu fragen, ob die Leute an dem neuen Abo interessiert sind...., dazu musst du dein Telefon nicht verleihen. Die Anbieter dürfen ja bei einem Privatvertrag auch von vornehmlicher privater Nutzung ausgehen.

    Na in der Fussnote 1 zur Superflat Allnet:
    "Wenn Sie in einem Abrechnungszeitraum bei Abrechnung im 60/1-Takt mehr als 15.000 Minuten für nationale Standardgespräche verbrauchen, dürfen wir das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen."


    Gasmann: Doch, wenn man mehr wie üblich telefoniert kann man von einen Missbrauch ausgehen und der Kunde muss leider beweisen, dass es kein Missbrauch war. Das würde dir schwer fallen, weil die Vistreameinwahl für kostenlose Gespräche in die Türkei in fast allen AGB aller Anbieter für längere Gespräche direkt oder indirekt untersagt ist. Es geht ja nicht darum, ob man auch mit der brazilianischen Münze einen Bahnfahrschein am Automaten bekommt. Wie du weisst, hat o2 bereits viele Callthroughanbietereinwahlen gesperrt, um Platz für persönliche Festnetz-Einwahlnummern zu lassen, die dann kostenlos auf die bekannten Nummern umgeleitet werden. Persönlichkeit steht bei o2 immer im Vordergrund ;)