Beiträge von qwqw

    Danke für die Erläuterungen. Dann ist es ja klar: Es gibt für Laufzeitkunden nur Dayflats in Datentarifen und dort gibt es keinen Tarif ohne Option, d.h. eine von mehreren Optionen muss gewählt werden. T-Mobile kann schwerlich mit Fixkosten von 5 Euro bei unbegrenztem Surfen für 5 Euro/Tag werben, wenn man dann gezwungen wird, statt der 0-Euro-Option die 35 Eurooption zu buchen, um mehr als 1 GB pro Surftag zu bekommen. Einfach alle kleineren Optionen abzuschaffen und für den Datentarif dann z.B. nur noch eine neue 100-Eurooption anzubieten (wie einige hier es als legitim ansehen würden), würde auch gegen den beworbenen Vertragszweck stehen. Ob t-mobile die Sonderkündigung nach Drosselung und Fristsetzung bei Altkundenverträgen akzeptiert oder nicht, ist für deren Gültigkeit nicht von Bedeutung.
    Ich tippe mal schwerlich darauf, dass es auch für t-mobile nicht so kompliziert ist widersprechenden Bestandskunden die alten Bedingungen wieder einzustellen, sollten sie überhaupt umgestellt worden sein.

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Da im Kleingedruckten eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten steht, dürfte es sich nicht um eine tägliche Neubuchung handeln.


    Auf Grund der Änderung dürfte man die DayFlat nun (meinem Verständnis nach!) auch ohne Frist kündigen.
    Den Mobilfunkvertrag betrifft dies aber nicht, da es sich ja um eine zusätzliche Option handelt, die bei Abschluss des Mobilfunkvertrages nicht Vertsragsbestandteil war.


    Steinigt mich, falls ich falsch liegen sollte ;-)


    Ich habe bisher immer den Web'n'Walk - Tarif für 5 Euro GG gemeint, den man zum Surfstick bekam oder auch als Connect-Variante für 9 Euro GG /Monat.
    Da wurde Dayflat automatisch als kleinste Option geschaltet. Auf die Frage "Ob man den Tarif kündigen könnte", dachte ich, dass ein reiner Datenvertrag vorliege.
    Das man diesen Vertrag kündigen kann (wenn man ihn zumindest einmal genutzt hat und gedrosselt wird und das Surfen ist ja Sinn einen Datenvertrages), steht ja wohl außer Frage


    Und jetzt wird es kompliziert, wenn jemand einen Sprachtarif hat und die Dayflat nur als Surfoption nutzt. Wird diese geändert und hat man diese kann man die Option nur im Rahmen der drei Monate noch behalten. Die Option ist ja von beiden Vertragsparteien innerhalb einer Frist von drei Monaten kündbar. Damit war auch bei Abschluss klar, dass die Option im schlimmsten Falle auch nach drei Monaten ganz abgeschafft werden könnte.
    Also noch schnell bei Vodafone abschließen, dort sind die meisten Optionen zwangsmäßig genausolang wie die Vertragslaufzeit (WebConnect/MobileConnect etc), die Websession ist da jedoch eine Option für einen Tag :rolleyes:

    Ist mir auch eingefallen, aber t-mobile wird schon wissen, dass die Optionen Vertragsbestandteil sind. Auch bei alten Verträgen kann man die alten Optionen buchen. Man sollte davon ausgehen, dass ja der Internet-Tarif im Bundle bereits auf die Dayflat ausgerichtet war: 5 Euro pro Tag und unendlich viel. Ein Internettarif, wo das Internet ja nur Option sei... :confused:

    Nun wenn die Leistung eingeschränkt wird und es den Kunden betrifft (also der Kunde auch die 0180-Nummern angerufen hat, deren Preiserhöhung er vor Gericht als außerordentlichen Kündigungsgrund geltend macht) , kann man, nachdem eine erste Fristsetzung auf Einhaltung der bei Vertragsschluss zugesagten Konditionen ohne Erfolg bleibt, auch sonderkündigen. Allerdings hatte mich der Datenskandal damals schon so tief in meinem Vertrauen und den Persönlichkeitsrechten verletzt, dass ich jetzt wegen der Drosselung keinen monatelangen Papierkrieg anfange :D


    Also im Artikel steht nicht geschrieben, dass auch Altkunden von Laufzeitverträgen betroffen sind. Es ist durchaus möglich, dass wie bei anderen Netzbetreibern, für an verschiedenen Zeitpunkten abgeschlossenen Verträgen, verschiedene Bedingungen (und AGB) gelten. So gibt es bei Tchibo oder o2 auch 10 GB-Drosselungen oder 5 GB-Drosselungen, je nach Alter des Vertrages.

    Hat o2 nicht mal stolz päsentiert, dass o2 der kundenfreundlichste Mobilfunkanbieter sei oder der mit den zufriedensten Kunden ( wie eine Umfrage von o2-Kunden ergab...) :rolleyes:


    Ich habe noch nie so eine Sms bekommen, hatte vor Jahren aber auch schonmal gegen die Preiserhöhung der Sms protestiert und dagegen, das der Sms-Versand als Nebenleistung angesehen wurde. lang ist's her, aber wohl nicht für die internen Kundenakten zur 'zufälligen' Auswahl von Zufriedenheitsumfragen

    Das o2-Abrechnungssystem ist immer in Ordnung. Es kommen einmal im Jahr zwei Gutachter und die prüfen das System einige Minuten oder so und wissen dann ganz genau, dass es nie Fehler gibt. Wann lernt ihr das endlich :D .


    o2 ist einfach fehlerfrei. Selbst lose Simkarten, die ohne Handy im Internet surfen, werden korrekt abgerechnet. Dem Kunden nach Gesetz zustehenden Prüfberichte gibt es seither sowieso nie, denn das Abrechnungssystem ist ja korrekt ;)

    Selbst, wenn es keine große Homezone ist, ist es wie gesagt eine (kostenlose netzinterne) Weiterleitung, eine Callbacklösung oder eine Voip-Lösung. Ist doch auch egal, man kann auch Anrufe auf eine Festnetzvertrag (Telekom oder kostenlos z.B. bei Alice etc.) oder über eine Internetortsrufnummer (Voip-in, Skype etc.) auf eine Handynummer umleiten lassen.


    Hier auf dem Land stehen auch nur sehr wenige Sender und 18 km auf flachem Land kann bei mindestens drei Sendern, die zu einer Homezone gehören schon sein.

    Wenn die Homezone auf dem Land groß genug ist, können schon zwei Dörfer in einer Homezone abgedeckt sein. Offenbar hat man es hier aber mit der bundesweiten Homezone zu tun, da bei mobilcom-Verträgen Weiterleitungen von Anrufen auf die Festnetznummer kostenlos sind. Da hier aber immer ein Ankerhandy geschaltet sein muss, nimmt man heute eher eine 8,40 Euro billige Prepaidfestnetzflat mit Rückruffunktion oder eine deutsche Ortsnetznummer auf Voip-Basis im günstigen Datentarif von o2 (um auch kostenlos ins Festnetz oder 3,5 Cent/min in Fremdnetze rauszutelefonieren), um bundes- und weltweit auf einer Festnetznummer mobil erreichbar zu sein.