Beiträge von the_hunny

    Danke erstma für die ganzen Rückmeldungen.


    Das der Kunde nicht vorab einen neuen bekommt ist klar. Das er keinen neuen bekommt, liegt einfach daran, daß ich nicht einsehe warum. Die Reparatur ist kostenlos und ich weiß ja auch nicht, ob es Eigenverschulden war. Das lässt sich nunmal nur durch den Hersteller selber feststellen, der dann in gleichem Atemzug eine Reparatur oder einen Austausch vornimmt. Bisher gabs vom Kunden auf meine letzte Mail noch keine Rückmeldung(hab Ihm einen DHL-Paketschein für den Versand hierher geschickt)..Schaumermal..


    Grüße

    Na sicher bin ich nach dem § 439 zwar nun nicht mehr, ich schicke dem Käufer nun wie bereits mitgeteilt einen DHL-Paketschein, um dann von hier aus die Reparatur zu starten. Ist zwar eigentlich rausgeschmissenes Geld, weil der Hersteller sogar selber abholen würde, jedoch scheint der Käufer an einer Reparatur nicht interessiert zu sein. Er hat mir in der letzten Nachricht schonmal die Adresse seiner Anwältin genannt..


    Grüße

    Hallo zurück


    Was hat es dann mit § 439 Absatz 1 aufsich, auf dem der Käufer beharrt(s.o. -Lieferung einer mangelfreien Sache)? Ist dies nun die ganzen 2 Jahre gültig..Ich schaue sonst immer, daß ich mir alles anlese was wichtig ist, jedoch war mir dieser Passus völlig neu..


    Grüße


    P.S. Er will mir jetzt noch als 'Nettigkeit' die Miete für ein Ersatzgerät aufdrücken..

    Zitat

    Original geschrieben von David328
    Hunny, ich würd gern wissen ob du gewerblich verkauft hast oder privat...


    Ich habe gewerblich verkauft und mir war neu, daß bei einem Defekt sofort ein Neugerät verlangt werden kann..Meine Infos beliefen sich darauf, daß ich als Verkäufer 2x die Chance auf Nachbesserung(Reparatur) habe und dann erst ein Neugerät bzw die Erstattung des Kaufbetrages erfolgen muss..


    Grüße

    Hier gehts um einen Akkuschrauber, der 130€ gekostet hat. Ein Neugerät halte ich dann schon für unverhältnismäßig..Ich weiß erstens gar nicht was genau kaputt ist(funktioniert einfach nicht mehr) zweites ist die Beseitigung dieses Mangels zu 99% kostenfrei, da ja noch Herstellergarantie besteht.
    Wer trägt eigentlich die Kosten für den Versand zurück(egal obs nun reparariert wird oder obs ein Neugerät gibt)


    Grüße

    Also ich war nur in Mumbai(dort gibs fast nix außer Dreck, viel Verkehr und das Gate of India;) sowie in Goa..Dort war ich speziell Palolem Beach..Nun meine ich aber zu wissen, das grad dort nichts los ist, da absolut keine Saison ist und die Hütten alle abgerissen sind..Vielleicht ist es an Stränden, wo in der Saison mehr los ist anders...
    Eine Seite für die Strände Goas gibs z.B. hier: http://www.asienforever.de/goa/goa-informationen.html


    Grüße


    P.S. Die Hütten haben wir vor Ort gebucht..Würde ich immer so machen..in Städten wo alles etwas größer ist, scheint Trivago die richtige Wahl zu sein;)

    Hallo


    Bin gerade mit einer mir bisher ungekannten Situation konfrontiert.


    Es wurde Mitte Mai ein Artikel verkauft, der fehlerfrei geliefert und genutzt wurde, nun jedoch defekt ist. Nun verlangt der Käufer ein Neugerät und nimmt dafür § 439 als Grundlage((1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.)


    Nun war ich immer der Ansicht, daß bei Auftreten eines Defektes ganz normal die Reparatur eingeleitet wird und wenn dies beim 2. Mal fehltschlägt, dann der Käufer das Recht hat auf ein Neugerät oder die Rückerstattung des Kaufbetrages. Was ist denn nun richtig?


    Grüße