Re: Re: Ist die Aufzeichnung des gesprochenen Wortes in diesem Fall erlaubt?
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Das wäre das allererste, das ich ändern würde.
Der Zeuge könnte dann durchaus Notizen über den Gesprächsverlauf machen und sie später als Gedächtnisstütze verwenden. Das ist nicht verboten und Du wärst auf der sicheren Seite.
Denn wenn der Beamte mit der Aufzeichnung nicht einverstanden ist und den Termin abbricht, dürfte Dir damit sicher nicht gedient sein (davon gehe ich mal aus).
Sehe ich ähnlich. Such dir einfach einen weiteren Zeugen oder zwei, die bei der Begehung mit dabei sind. Diese machen sich dann im Nachhinein Notizen zu dem Verlauf.
Als "Stütze" kann ja eine heimliche Aufnahme dienen, diese erwähnst du aber ggü. niemanden. Sie dient nur dazu, ein möglichst vollständiges Gedächtnisprotokoll anfertigen zu können.
Frank: Weißt du ob in den USA heimliche Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel zulässig sind? Ich kam drauf, weil George Soros' Ex-Freundin wohl eine Aufnahme gegen ihn verwenden möchte.