Re: Vergiss das Riestern !
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Original geschrieben von angelo
Hallo! Vergiss das Riestern !
Für die 100 Euro, die Du Dir heute mühsam absparst, durch Konsumverzicht , kannst Du Dir in ca. 40 Jahren eine Packung Zigaretten kaufen.
Gegen die allgemeine Geldentwertung, kannst Du nicht ansparen, z.B. :
Ein VW Käfer, in kompletter luxus Vollausstattung und mit größtem Motor, kostete 1972, umgerechnet ca. 3000 Euro! Ein ganz dicker Mercedes kostete 1972 ca. 12000 Euro, heute das 10fache!
Also, hau finanziell alles auf den Kopf, und mach sogar noch Schulden, genieße das Leben jetzt, in ca. 40 Jahren, gibt es im Alter, für Alle nur noch die Grundversorgung!
Gruß Angelo
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Grundsätzlich hast du Recht, Riester Rente ist was für den Durchschnitts-Michel der absolut keine Ahnung vom Vermögensaufbau hat. Wenn ich hier lese, dass man über 2,25 % oder 1,75% Zinsen diskutiert kommen mir nur die Tränen - vor lachen. Mit solchen Zahlen kann man doch auf 40 Jahre nichts erreichen. Und dann argumentiert einer mit 4.000 € in 40 Jahren. Haha, schon mal was von Inflation gehört?
Aber man sollte über die Alternativen nachdenken: Edelmetalle, Aktien, Anleihen etc. Edelmetalle vor allem deswegen, weil niemand nachvollziehen kann, wieviel man davon hat. Und dann wird das auch mit der Grundversorgung wieder interessant
:top: :top:
Dann kassiert man nämlich die Grundversorgung vom Staat, die einen Sockel darstellen wird, und mit dem privaten Edelmetallbestand z.B. finanziert man sich die schönen Dinge des Lebens.
Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
in dem szenario, dass eine lebensversicherung weniger einnimmt als sie für jeden vertrag auszahlen muss, stehen ihr die entsprechenden instrumente wie jedes andere unternehmen zur verfügung. sie darf verluste machen, rücklagen bilden, sich geld leihen und irgendwann kann sie sogar pleite gehen.
Es gibt da noch eine andere nette Möglichkeit, die du nicht benannt hast:
Zitat
§ 89 Versicherungsaufsichtsgesetz
(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
Ist das nicht schön? Verpflichtungen runter, aber Beiträge weiter einzahlen. :eek:
:p