Beiträge von nutellatoast

    Re: Re: AdministratorDr



    Funktioniert bei meiner Freundin und mir ebenso, Sie ist Halter und ich Versicherungsnehmer. Ein weiterer Vorteil kann dabei sein, dass Rabatte aufgrund des Arbeitsverhältnisses des Versicherungsnehmers (Öffentlicher Dienst o. Beamter) oder auch der Berufsgruppe ebenso bestehen bleiben. Dies wäre bei einer Übertragung nicht der Fall. Hängt natürlich davon ab, wer ähnliche Rabatte bekommt.


    Gruß,
    Martin

    Re: Fragen zur Autoanmietung (sixt)



    Infos zu Sixt-Sonderleistungen für ADAC-Mitglieder (gilt auch für dich) findest du hier, für die Bahncard-Angebote gelten diese Telefonnummer und Informationen zu HappyDiggits und Sixt gibt es hier. Sollten dann noch Fragen offen bleiben .... melden. Übringens: Die verschiedenen Sonderangebote sind selbstverständlich nicht kombinierbar.


    Gruß,
    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von Eisy
    Bei haiko_fries wird es imho schon an der beruflichen Veranlassung für den "zweiten" Haushalt scheitern.
    [...]


    Das sehe ich nicht so. Sofern du meinem Link folgst, wirst du folgendes lesen:


    Eine doppelte Haushaltsführung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG setzt grundsätzlich vor-aus, dass eine Haushaltsführung aus beruflichem Anlass auf zwei Wohnungen aufgeteilt ist.

    Ein beruflicher Anlass liegt regelmäßig vor,

    - wenn der Arbeitnehmer ein neues Dienstverhältnis außerhalb seines bisherigen Wohnorts und seiner Umgebung begründet (z.B. Aufnahme einer Berufsausbildung in einem weiter entfernten Ort).


    Gruß,
    Martin

    Dein Fall ist deutlich mehrschichtiger, aber vom Grundsatz her liegst du richtig. Du kannst zudem noch die Unterkunft (deine Wohnung) ansetzten und noch einige andere Dinge mehr (Stichwort "Doppelte Haushaltsführung"). Du solltest dir dies noch einmal ansehen, damit solltest du klar kommen.


    Allerdings bin ich mir nicht mehr sicher, ob nicht eine Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung, wie z.B. eine gewisse Entfernung bzw. eine gewisse Zeitersparnis, gegeben sein muß. Bei dir beträgt der Unterschied ja nur 11 km, wenn ich dich richtig verstanden habe.


    Gruß,
    Martin

    Re: Unterkunft in Hamburg



    Das Hotel am Stadtpark ist eigentlich recht gemütlich und sollte so eben in dein Budget passen (EZ < 50 €).


    Gruß,
    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Auf Repararuren, ob innerhalb der Garantiefrist oder nicht hat man 2 Jahre Gewährleistung, die allerdings in den AGB auf 1 Jahr beschränkt werden kann.
    QuelleQuelle
    Im Falle des Oben genannten Golfs hat man also mindestens bis zum 31.03.2005 Gewährleistung auf die Reparatur der Heckscheibenheizung
    Bei Verschleißschäden wie einer abgenutzten Tastaturmatte kann es aber Probleme
    geben wenn sich der Reparaturbetrieb auf Verschleiß durch übermäßigen/ unsachgemäßen Gebrauch beruft, das läuft wenn es dumm läuft und bis vor Gericht geht auf eine Gutachterschlacht hinaus die in keinem Verhältnis zum Streitwert steht, und ohne Rechtschutzversicherung arg ins Geld gehen kann.


    Leider falsch!


    Für eine Leistung (Reparatur) innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, die also unentgeltlich aufgrund der Sachmängelhaftung erbracht gibt wird es keine Gewährleistung bzw. die Gewährleistung wird nicht verlängert, d.h. es gilt noch der (Rest-)Gewährleistungszeitraum des urspr. Teiles/Autos.


    Deine Quellen beziehen sich auf einen geschlossenen Werkvertrag. Die vertragstypischen Pflichten des Kunden (Bestellers) ist die Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Genau dies fehlt!


    Gruß,
    Martin

    Folgender Satz steht/stand bei dem 1,4er Benziner von VW:


    Durch die Klopfregelung kann anstelle von bleifreiem Superbenzin bleifreies Normalbenzin (mind. 91 ROZ) bei geringer Leistungsminderung verwendet werden.


    Dies sollte sich auch in der BDA finden lassen. Ich würde Nomalbenzin tanken.


    Gruß,
    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Hehe, das sehe ich nicht so :) Ich bin für jeden Beitrag von dir dankbar.
    Nur wie bereits einige sagten: Ich muss die Anschaffungen fürs Abschreiben ja auch tatsächlich haben.
    Da meine Ausbildung erst ab August angefangen hat, komme ich frühestens 2006 zu dem Punkt, an dem ich Bewerbungsgespräche führen muss, da auch mein Arbeitgeber mich für ein halbes Jahr mindestens übernimmt.


    SiemensmasterXXX


    Ja, ich verstehe dich schon. Fakt ist aber, dass du einen großen Teil der Anwendungen sowieso hast. [kleiner Exkurs: da kannst du dich drehen und wenden wie du willst, der Arsch bleibt immer hinten :D]


    Wie geschrieben, es sollte nur als Anregung dienen, das die VL-Geschichte offensichtlich der Holzweg ist. Es gibt noch weitere Aufwendungen, die unproblematisch angesetzt werden könne, z.B. Fahrten zu Lerngruppen oder Verpflegungsmehraufwendungen an Berufsschultagen bei Anwesenheit von mind. 8 Stunden (IMHO 6 €) ... aber ich bin ja nicht dein Steuerberater.


    Frohe Weihnachten! :D

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Ich habe tatsächlich weniger als 50 Euro Ausgaben für Papier, Kopien, Schreibmaterielien und ähnliches.
    In der Firma bekomme ich alles gestellt, kann dort umfangreichere Arbeiten drucken. In der Berufsschule brauche ich maximal pro Block einen College-Block und einen Kuli.
    Alles kommt in einen Ordner rein.
    Bewerbungsgespräche nur aus ABschreibungsgründen führen halte ich für nicht so sinnig. Denn als Azubi im ersten/zweiten Lehrjahr hat man ja normal noch keine Bewerbungsgespräche.


    SiemensmasterXXX


    Habe mit keinem Wort geschrieben, dass du Bewerbungsgespräche nur der Steuer wegen führen sollst. Kenne mich in deinem Lehrberuf nicht aus, aber durch Verkürzen könnte man ja schon nach 2 oder 2 1/2 Jahren fertig werden. Da empfiehlt es sich frühzeitig Bewerbungsgespräche zu führen und ich garantiere dir, dass werden mehr als zwei, leider.


    Ich Übrigen wollte ich dir nur die Thematik etwas näher bringen, da du anscheinend davon ausgegangen bist, dass dein Arbeitgeber diese Aufwendungen "absegnen" muss und dies ist nur bei einigen Aufwendungen der Fall (z.B. Dienstfahrten oder Arbeitszimmer).


    Du scheinst aber in dieser Hinsicht "beratungsresistent" zu sein.


    Trotzdem viel Erfolg!


    Gruß,
    Martin