Beiträge von nutellatoast

    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Tja stimmt und damit habe ich eine Wertminderung.


    Und genau diese Schlussfolgerung ergibt sich nicht automatisch, aber dass hatten wir ja schon.


    Dir muss halt bewußt sein, dass, wenn du jetzt einen auf "Wertminderung" machst, du ggü. einem etwaigen Käufer das auch tun mußt.


    Mir wäre die Anstregung zu groß. Würde das Auto in eine Vertragswerkstatt bringen und Ende. Die Rennerei und Telefoniererei mit dem Anwalt und ggf. der Versicherung wäre mir das nicht wert. Es gibt doch so viele andere schöne Dinge, womit man seinen Tag verbringen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Das ist richtig. Ich beführworte das ja auch. Aber wenn ich drei Macken am Wagen hab, muss ich die nicht noch explizit zeigen, zu mal es doch Lapalien sind. Dafür ist der Käufer zuständig. Alle Sicherheitsrelevanten Mängel sind natürlich aufzudecken, aber alles andere ist doch Realitätsfern.


    Wie gesagt, jeder wie er mag ... Diskussion überflüssig.


    Allerdings verstehe ich euch beide nicht.


    SunnyStar ist der Meinung eine Wertminderung liegt vor, oder anders, er möchte über die Reparaturkosten hinaus, Kohle sehen. ;) Gleichzeitig findet er, dass mein beschriebenes Vorgehen übertrieben ist. :confused:


    Und du möchtest es dem Käufer überlassen, den auf den ersten Blick nicht ersichtlichen Schaden (in dem Fall z.B. eine Verspachtelung) selbst aufzuspüren. :confused:


    Schomal gedanklich die Seite gewechselt? Was würdest du denken, wenn du 3 Monate nach dem Kauf eine Verspachtelung am hinteren Radkasten entdeckst?

    Die Begründung für einen Minderwert liegt doch darin, dass es trotz fachgerechter Reparatur beim Verkauf im Vergleich zu einem Fahrzeug ohne Schaden zu einem geringeren Erlös kommt.


    Dies kann im Regelfall weder die Werkstatt, noch die Versicherung feststellen.


    Bzgl. unfallfrei. Unfallfrei würde ich selbst bei diesem Schaden in einem etwaigen Kaufvertrag nicht reinschreiben. Es stimmt ja nicht. Würde Fotos und Reparaturrechnung vorlegen, da sollte kein Käufer meckern ...

    Der Antragsteller muss der sog. SCHUFA-Klausel zustimmen. Diese Klausel wird dem Antragsteller regelmäßig z.B. im Rahmen eines Kreditantrages zur Unterzeichnung vorgelegt.


    Eine verbale Einwilligung reicht [im Zweifel] nicht aus. Die SCHUFA überprüft regelmäßig die Vertragspartner. Diese müssen dann nachweisen, dass sie vom Antragsteller ermächtigt wurden, Daten zu übermitteln. Als Nachweis gilt die unterschriebene SCHUFA-Klausel.


    An anderer "Zweifel" wäre z.B., wenn ein Antragsteller aufgrund einer bereits in der SCHUFA eingetragenen Kreditanfrage von einem anderen Institut "abgelehnt wird und das (Erst-)Institut die Einwilligung in die Übermittlung nicht belegen kann. Dann wünsche ich viel Spaß mit den Datenschützern und der BaFin.


    Da das Risiko allerdings überschaubar ist, ist es fast üblich, dass zuerst die SCHUFA gezogen wird und der Kunde den Kreditantrag nebst SCHUFA-Klausel erst hinterher unterzeichnet. Rechtssicher vor dem Datenschutz-Hintergrund ist das sicher nicht.