Beiträge von Schnappi

    Zitat

    Original geschrieben von Triple-M Wiso wird bei mir eine Regel (pro Restmonat-Laufzeit 5,- € * 5 Monate = 25,- €) angewendet und bei dem nächsten nicht??


    Ist sie vllt. in einer autom. Verlängerung?
    Dann muss sie nämlich nicht für die vorzeitige VVL diese Gebühr zahlen.


    Das Problem bei der HL ist, dass sie bei den Blockbustergeräten keine extra GS erstellen darf. Bei jedem anderen Handy würde Dir die Hl garantiert die 25€ erstatten.

    Im Prinzip kann man das Handy innerhalb von 14 Tagen retoure schicken. Nur muss man dann immer ein Protokoll ausfüllen.
    Soweit ich weiß, wird die Laufzeit des Vertrages aber bei bestimmten Gründen nur aus Kulanz zurückgesetzt. Zum Bsp., wenn einem das Handy nicht gefällt.
    Schließlich hat man ja vor der Bestellung die Mögl. sich das Handy in einem Shop anzusehen.

    Zitat

    Original geschrieben von herold
    Wenn Du über wesentliche Vertragsbestandteile getäuscht worden bist, müsste sich die Widerrufsfrist doch entsprechend verlängern, oder? Mir ist allerdings schleierhaft, weshalb man bei D2 so verfährt. Andere Netzbetreiber verlängern nur gegen Unterschrift, zumindest, wenn man dabei ein neues Telefon erhält.


    Gruß herold


    Bei E+ muss man sogar bei einer Rücknahme in Verbindung mit einer GS unterschreiben. Die sichern sich ab, um halt solche Dinge wie bei Crossbuster geschehen, zu vermeiden.



    Also wenn Du heute Deinen Vertrag mit dem K700i verlängern würdest, würde das K700i in dem altem Tarif und Deinem Exclusiv Status ~ 48€ zahlen.

    Also wenn man bei e+ den Vertrag (mit altem Tarif) kündigt und dann die Kündigung zurücknimmt, bleibt der genutzte Tarif bestehen.
    Selbst wenn man die Kdg. im Rahmen einer VVL (z.B. mit einem UG) zurücknimmt, kann man auf den alten Tarif bestehen.
    Das ist gar kein Thema.


    Bei einer Rücknahme wäre es theoretisch sogar möglich, dass man z.B. von einem akt. TM240 in den alten TM500 wechselt. Das ist alles eine Frage der Verhandlung mit dem Mitarbeiter der Rückgewinnungsabteilung.