Eine Kündigung ist empfangsbedürftig, d.h. ab dem Zeitpunkt, wo sich die Kündigung in deinem Briefkasten befindet, 2 Wochen. Ich denke, man wird da seitens eines AG 1-2 Tage für den Postweg berücksichtigen oder die Kündigung eben zu zweit (damit die Zustellung bezeugt werden kann) persönlich einwerfen.
Vorausgesetzt, die Verletzung ist nicht getürkt (und leider hat diese Verletzung nun mal den Ruf, ein Synonym für krankfeiern zu sein, da sie nur recht aufwändig nachweisbar ist), dann ist es natürlich nicht in Ordnung, dass dich dein AG beschimpft, aber dennoch muss man auch seine Seite verstehen.
Du bist offenbar körperlich nicht belastbar genug, um diese physisch anspruchsvolle Aufgabe bewältigen zu können. Ich kenne deine Qualifikationen nicht und ob du evtl. auch für andere Einsätze in Frage kommst, aber wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt wird, wird man ja nicht ins Blaue eingestellt, sondern direkt für einen ersten Einsatz. Den kannst du offensichtlich nicht erfüllen und eine Zeitarbeitsfirma verdient logischerweise nur für bei Firmen eingesetzte AN Geld, die, die nicht eingesetzt werden können, kosten nur.
So ist das leider. Bei der Zeitarbeit kann man leider nicht viel Menschlichkeit und Verständnis erwarten. Da bist du einfach nur eine (unterbezahlte) Ware, die Gewinn machen muss.
@..ffm:
Er befindet sich in der Probezeit, wenn ich das richtig verstanden habe. Dort findet der gesetzliche Kündigungsschutz keine Anwendung.