Beiträge von D-Love

    Das Problem ist doch folgendes:
    Wenn dir der Händler eine neue Festplatte aus seinem Bestand gibt und die kaputte zurücknimmt, bekommt er für die kaputte Austauschgeräte, die können als solche neu produziert sein, aber auch ehemals kaputte, mittlerweile reparierte und runderneuerte Geräte anderer Kunden sein.


    Beides kann er nicht als Neuware verkaufen. Sprich der Händler erleidet einen finanziellen Verlust.


    Große Ketten wie Saturn, MediaMarkt etc. haben natürlich andere Möglichkeiten, solche Fälle abzuwickeln, als ein kleiner Fachhändler.

    Ich hab einen Teil des Berichts gesehen.


    Meiner Ansicht nach wird Bremerhaven das Schicksal vieler ostdeutscher Städte mit ähnlich schlechten Wirtschaftsdaten erleiden und immer mehr zusammenschrumpfen. Dort macht man sich ja mittlerweile schon Gedanken, wie man die verwaiste Fläche der Natur zurückgeben kann, um dadurch wieder auch als Wohnort wieder attraktiver zu werden.


    Die großspurigen Pläne mit Hochhaus-Hotel und Luxuseinkaufszentrum halte ich für absolut verblendet. Das gibt´s überall. Wegen sowas mache ich doch keinen Urlaub da. Ich hoffe, dass es dafür nicht einen Cent Fördermittel aus öffentlicher Hand gibt. Das würde sich mit ziemlicher Sicherheit zu einer Ruine wie das Space Center entwickeln.


    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


    ;)

    Eine Kündigung ist empfangsbedürftig, d.h. ab dem Zeitpunkt, wo sich die Kündigung in deinem Briefkasten befindet, 2 Wochen. Ich denke, man wird da seitens eines AG 1-2 Tage für den Postweg berücksichtigen oder die Kündigung eben zu zweit (damit die Zustellung bezeugt werden kann) persönlich einwerfen.


    Vorausgesetzt, die Verletzung ist nicht getürkt (und leider hat diese Verletzung nun mal den Ruf, ein Synonym für krankfeiern zu sein, da sie nur recht aufwändig nachweisbar ist), dann ist es natürlich nicht in Ordnung, dass dich dein AG beschimpft, aber dennoch muss man auch seine Seite verstehen.


    Du bist offenbar körperlich nicht belastbar genug, um diese physisch anspruchsvolle Aufgabe bewältigen zu können. Ich kenne deine Qualifikationen nicht und ob du evtl. auch für andere Einsätze in Frage kommst, aber wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt wird, wird man ja nicht ins Blaue eingestellt, sondern direkt für einen ersten Einsatz. Den kannst du offensichtlich nicht erfüllen und eine Zeitarbeitsfirma verdient logischerweise nur für bei Firmen eingesetzte AN Geld, die, die nicht eingesetzt werden können, kosten nur.


    So ist das leider. Bei der Zeitarbeit kann man leider nicht viel Menschlichkeit und Verständnis erwarten. Da bist du einfach nur eine (unterbezahlte) Ware, die Gewinn machen muss.


    @..ffm:
    Er befindet sich in der Probezeit, wenn ich das richtig verstanden habe. Dort findet der gesetzliche Kündigungsschutz keine Anwendung.

    1. bezahlt die FIFA einen sehr hohen Geldbetrag an Deutschland, um hier die WM ausrichten zu dürfen.


    2. werden die Konsumausgaben durch die WM in diesem Jahr um 2-3 Milliarden € höher liegen als sonst, wodurch natürlich auch der Fiskus profitiert


    3. sind die meisten neuen bzw. umgebauten Stadien privatfinanziert und werden auch nach der WM weiter für den Spielbetrieb genutzt. Zudem amortisieren sich die Baukosten über die Jahre durch deutlich höhere Einnahmen (VIP-Logen, Gastronomieangebote, Konzerte etc.)


    4. die WM hat Mittel für schon vorher dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen, die schon lange fällig waren, freigesetzt.


    5. wird kein einziges EU-Grundrecht beschnitten. Zumindest keins, dass sich in der offiziellen Grundrechtecharta der Europäischen Union wiederfindet.

    Du bist doch noch in der Probezeit, von daher kann dir der Arbeitgeber mit 2 Wochen Frist zu jedem beliebigen Tag kündigen, und das ohne begründen zu müssen.


    Natürlich bedarf die Kündigung aber der Schriftform. Wenn er dich wirklich rausschmeissen will, wirst du das aber mit Sicherheit von deinem Chef noch bekommen.


    Scheisse gelaufen, aber da hast du keine Chance.

    Kuranyi war auch in Stuttgart kein Knisper. Nur durch die damals noch sehr offensive Spielweise des VfB mit vielen Torchancen und viel verwertbarem aus dem Mittelfeld, insbesondere auch von Hleb, ist das eben nicht aufgefallen. Und auf so viele Tore ist er auch z.T. nur durch vereinzelte Doppel- oder Dreierpacks gekommen.


    Trotz der gegenwärtigen Situation weint dem in Stuttgart jedenfalls niemand hinterher, ganz im Gegensatz zu Hleb. Kuranyi ist nicht mal die Hälfte von den 7 Millionen wert, die Schalke für ihn bezahlt hat.