Rein rechtlich ist es wohl nicht haltbar, dass ich etwas, dessen Eigentumsrechte auf mich übergegangen sind, verkaufe, verschenke oder verbrenne. Völlig egal, was draufsteht. Bei den SBE-Versionen in Deutschland steht auch drauf, dass die software lediglich mit dem gekauften Hardware verkauft werden darf, obwohl dieser Passus in Deutschland nichtig ist.
Ich glaube, man muss hier zwischem gewerblichem und privatem Weiterverkauf unterscheiden. Microsoft hat wohl kein großes Interesse daran, dass sich Händler Dutzende Exemplare von Vista und Office auf einer Roadshow abgreifen um diese danach zu verkaufen. Dieser Händler könnte Probleme bekommen, wenn er Software, die nicht zum Weiterverkauf bestimmt ist, seinen Kunden gibt.
Es gibt aber auch andere Dinge, die als unverkäufliches Muster oder Produktprobe nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind. Trotzdem kann mir als Privatperson niemand verbieten, dass ich die Parfum-Proben, die ich bei Douglas um die Ecke geschenkt bekomme, weil ich ein teures Parfum gekauft habe, jemandem verkaufe.
Nichtsdestotrotz werde ich mein Vista und Office nicht verkaufen, weil ich heilfroh bin, dass ich für so wenig Geld einen informativen Tag in Bochum hatte und auch noch gute Software geschenkt bekommen habe.
Das muss jeder selbst wissen, ob er es tun will oder nicht. Ich finde die Diskussion inzwischen etwas langatmig.
CU, Cheesy