Zitat
Original geschrieben von phonefux
1. Wir interpretieren den Begriff unterschiedlich, da hilft wohl weiteres Diskutieren nicht.
An mindestens 6 Monaten gibt es auch nichts zu interpretieren: Mindestens 6 Monate heisst mindestens 6 Monate. Punkt.
Zitat
Nur so viel: Wenn ich einen Vertrag mit MVLZ von 6 Monaten abschließe, und diesen rechtzeitig zum Ablauf dieser MVLZ kündige, kann ich als Kunde erwarten, dass ich auch nur 6 x die Grundgebühr zahle. Und eben nicht 6,x mal.
Nein! Nicht, wenn es in den AGB anders steht. Und da steht, dass man nur zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann. Also kann dein Vertrag genau 6 Monate dauern, aber auch 6,99 Monate. Aber keine 5,x Monate.
Zitat
Alles andere wäre eine irreführende, und damit unwirksame Regelung in den AGB.
Die du aber, vor allem bei Drillisch, VORHER genauestens gelesen hast. Da steht das alles drin.
Zitat
Wenn der Anbieter es aus technischen Gründen nicht hinkriegt, tatsächlich nur 6 Monate abzurechnen, muss er sich halt mit 5,x begnügen.
Deswegen hat er ja in den Vertrag reingeschrieben, dass eine Kündigung nur zum Monatsende möglich ist.
Zitat
2. Du hast selbst geschrieben, dass du den Tarif nicht abgeschlossen hast. Woher willst du also wissen, wie Simply das handhabt?
Das weiss ich gar nicht.
Ich kenne nur die Antwort-E-Mail von simply hier aus dem Thread. Und die ist klar und eindeutig.
Zitat
Wie gesagt, ich habe den Data Mitte November abgeschlossen und problemlos zum 30.04. gekündigt. Macht 5,5 Monate Laufzeit.
Richtig. Dann hast du aber keine MVLZ von 6 Monaten. Ob du das haben solltest, weiss ich nicht. Vielleicht hast du ja auch gar keine MVLZ. Das weiss ich nicht. Vielleicht war Drillisch ja besonders nett zu dir? Auch das weiss ich nicht.
Zitat
Original geschrieben von phonefux
Der Satz in den AGB "Er verlängert sich in der Variante mit der 6-monatigen Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, wenn eine der Parteien nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt." ist also so zu verstehen, dass man zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen kann, und dies unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Er kann aber auch so verstanden werden, wie er da steht, nämlich so, wie ich es vorgerechnet habe und wie die Termine bei Kündigung am 2.6.09 bestätigt wurden.
Zitat
Und so wird er auch von Simply verstanden, ...
Woher willst du das wissen?
Zitat
nur mit den 4 Wochen kriegen Sie es nicht hin.
???
Wie soll ich das jetzt verstehen?