Rechtliche Situation
An alle, die schon ein Laptop zugeschickt bekommen haben, aber noch keine Rechnung erhalten haben:
1.) Herzlichen Glückwunsch!!! (...ich hätte doch sxga & bluetooth dazubestellen sollen... naja, sei's drum.)
2.) Die Online Bestellung war das "Invitatio ad offerendum" (Angebot des Käufers, die Ware zum angezeigten Preis zu bestellen).
3.) Die Lieferung war ein eindeutige Zusage von dell ("konkludente Annahme"), das Angebot des Käufers anzunehmen, auch ohne die 72h Auftragsbestätigung.
=> Vertrag ist von Dell angenommen und damit rechtsgültig. Also Notebook zum Schnapperpreis :top: Wer Lust hat, darf noch ein bisschen im BGB schmökern und die Paragraphen dazu heraussuchen.
Wer noch kein Laptop hat: solange Dell noch nicht abgelehnt hat oder ein Notebook auf die Reise geschickt hat, heisst es Fingernägel kauen
Die rechtlich Situation darf jemand anderes durchkauen 