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Was meinst Du mit "an die Eumex angeschlossen"? Du bist sicher, dass du über DSL und nicht über die Eumex ins Internet gehst?
Anschlussmäßig müsste es so aussehen:
- Kabel von der TAE in den Splitter
- Kabel vom Splitter (TAE-Buchse) zum NTBA
- Kabel vom Splitter zum Modem
- Kabel vom NTBA zur Eumex
- Netzwerkkabel vom Modem zum PC
Der PC wird an das DSL-Modem per Netzwerkkarte angeschlossen, per PPPoE geht es dann in's Internet.
Sollte das alles so angeschlossen sein, kannst Du eigentlich sicher sein, über DSL zu surfen. Dann kann es vereinzelt am anbindenden Server liegen, ist die DL-Rate allerdings allgemein so gering, passt definitiv irgendwas nicht.
Wie hoch ist denn die Übertragungsrate bei DSL-Light? 256, 384 oder 512 KBit/s?
Stefan
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Einfach die Bewertungen lesen und eine eigene Meinung über den Verkäufer bilden. Verkauft er das Zeug nicht in Massen und "zu" billig, kann man eigentlich mit etwas Fingerspitzengefühl und Vorsicht nicht viel falsch machen.
Ich habe schon mehrere Duftwässerchen bei eBay gekauft - bisher alles wie beschrieben und original.
Stefan
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Zitat
Original geschrieben von ashd
(...)Im übrigen ist Deine Darstellung rechtlich in der Tat nicht korrekt oder zumindest grob verkürzt. Wenn Du z.B. von "drei Möglichkeiten" sprichst, die der Fragesteller habe, dann umschreibst Du seine wirklichen Möglichkeiten nur unzureichend, wie schon ein kurzer Blick in § 437 BGB zeigt. Dieser macht Dir auch deutlich, daß die Kaufpreisminderung - anders als Du scheinbar meinst - nicht (nur) im Wege einer gütlichen Einigung in Betracht kommt. Die Minderung ist vielmehr ein Gestaltungsrecht des Käufers, deren Wirkungen mit dem Zugang der Erklärung beim Verkäufer eintreten.
Jetzt haut mir doch die beiden "Wandlungen" nicht um die Ohren, ich gebe ja schon auf...
:p
OK, die Minderung habe ich ausser Acht gelassen. Da gebe ich Dir Recht.
Ich sprach auch eher eine "Entschädigung" in Form von Ersatzleistungen wie Inspektion, Reifen etc. an, was dann doch meist bei einer gütlichen Einigung zum Thema wird.
Stefan
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Ohne jetzt nach dem tieferen Sinn fragen zu wollen, ist ein Gallier-Schild nicht direkt als ungültig zu erkennen (keine Plaketten wie in D).
In dem Fall kommt es wohl darauf an, wie dies der hinter Dir fahrende Streifenwagen interpretiert. Direkt verboten ist es IMHO nicht (ich kenne zumindest keinen Passus, der auf die Thematik mit zwei Kennzeichen eingeht), könnte man aber auch mit der Thematik, dass das Kennzeichen dem Fzg. zugeordnet und erkannt werden kann, kollidieren, wenn plötzlich zwei Kennz. am Heck prangen.
Kann aber so oder so aúsgelegt werden.
Stefan
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Zitat
Original geschrieben von nutellatoast
Ach nee? 
Das is jetzt einfach nich wahr...
:eek:
Ich habe mir meinen eigenen Text noch zweimal durchgelesen. Ich werde alt. Oder blöd. Oder beides.:(
Stefan
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Zitat
Original geschrieben von ashd
@ Andreas:
Auch hier kann man eigentlich nur raten, sich nicht auf rechtliches Halbwissen von TT-Usern zu verlassen.
Wenn z.B. noch immer von "Wandlung" gesprochen wird, dann erscheint es durchaus möglich, daß die Rechtsentwicklungen der letzten Jahre nicht wahrgenommen wurden ...
Jetzt begibst Du Dich aber auf dünnes Eis.
"Wandlung" ist im Volksmund immernoch der Begriff, der in diesem Zusammenhang am gebräuchlichsten ist. Rechtlich korrekt gesprochen, stellt die "Wandlung" einen Rücktritt vom Kaufvertrag und dessen Rückabwicklung dar.
Ich habe letztes Jahr ohne Anwalt eine "Wandlung"/Rückabwicklung/Rücktritt vom Kaufvertrag durchgezogen. Meine Aussagen haben IMHO also durchaus Hand und dazu noch einen Fuß.
Oder hättest Du die rein rechtlichen Möglichkeiten anders umschrieben?
Stefan
Edit: Lese gerade, dass ich das Wort "Wandlung" garnicht erwähnt habe. Dann fühle ich mich nachträglich doch nicht angesprochen, wenngleich obig geschriebenes genau so stehen bleibt.
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Zitat
Original geschrieben von A.Kordis
(...) Was meint ihr?
Es auf keinen Fall bei der E-Mail belassen. Schriftlich als Einschreiben mit Rückschein.
Das FIS war eine zugesicherte Eigenschaft (schriftlich), die das Fahrzeug nicht aufweist. Jetzt gibt es drei Möglichkeiten: Nachbesserung, Ersatzlieferung, Rückgabe. Nachbesserungsversuche musst Du ihm zwei gewähren, gehen beide schief, hast Du ein Anrecht auf Ersatzlieferung oder Wandlung.
Da er wahrscheinlich nicht nachbessern kann, kann er versuchen, Dir ein gleichwertiges Fzg. mit FIS zu beschaffen, oder der Vertrag wird eben Rückabgewickelt. Dabei fallen dann pro 1000 gefahrener KM 0,67% des Kaufpreises Deinerseits als Entschädigung an, die dem Händler zu entrichten ist.
Letztendlich kannst Du ihm aber immernoch eine gütliche Einigung in Form von kostenlosen Leistungen oder einer Preisminderung anbieten. Je nach dem, wie wichtig Dir das FIS ist und wie zufrieden Du insgesamt mit dem Wagen bist.
Stefan
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Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
(...)Ich habe auch dies schon durchaus erfolgreich durchgesetzt - bei der o.g. Werkstatt mit dem netten Inhaber und seiner Frau - rückwirkend und nach diesem Vorfall...
Ich hatte hierbei nicht die reinen Benzinkosten, sondern die übliche km-Pauschale aus dem Steuerbereich angesetzt.
OK - in Deinem Fall verständlich, hätte ich auch nicht anders gemacht.
Aber ist die Werkstatt bemüht und ansonsten alles in Ordnung, komme ich nichtmal auf den Gedanken, mir die Fahrtkosten erstatten zu lassen.
Und wenn dies unter dem Vorsatz geschieht, die WS "abzocken" zu wollen, kann ich kein Verständnis dafür aufbringen.
Stefan
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Zitat
Original geschrieben von Bob_Harris
Da sprichst Du glaube für Dich selbst... (...)
Du weisst doch, dass ich kein Problem damit habe, zu meinem sehr einfachen Wesen zu stehen. Es kann nunmal nicht jeder so klug und intelligent sein wie Du und der Rest von TT. Seid doch froh, dass ihr geistigen Bodensatz, so wie mich, habt. 
Zitat
Wenn man sich mal so Deine Postings in diversen Auto-Threads hier durchliest, kann man allerdings noch zu ganz anderen Schlüssen kommen... 
(...)
Nur weil ich nicht VW- und Autobild-Hörig bin? Damit kann ich sehr gut leben. Oder um es badisch auszudrücken: "druff g'schisse".
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Das sagst Du dann nicht mehr, wenn Du Deinen Werkstattinhaber auf frischer Tat dabei ertappst, wie er zusammen mit seiner Frau mit Deinem Wagen eine "Testfahrt" in den Nachbarort zu einem Café unternimmt und sich dann mit dummen Sprüchen rausredet.
Das ist ja mal eine ganz andere Situation. Selbstverständlich ist es nicht hinzunehmen, wenn mutwillig Dein Geld verschwendet wird. Aber gar zu kleinlich muss man nun auch wieder nicht sein. Ich käme doch nicht auf die Idee, der Werkstatt den Sprit in Rechnung zu stellen, nur weil ich hinfahren und die WS selbst eine Probefahrt machen muss. Dafür genieße ich einen kostenlosen Leihwagen und bekomme mein Auto auf Garantie repariert (natürlich nur innerh. der Garantiezeit).
Wenn es so wäre, müsste ich schon konsequent sein und mir fast sämtliche Fahrtkosten erstatten lassen - irgendeinen Schuldigen gibt es immer.
Stefan
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Zitat
Original geschrieben von leon
(...)Jetzt kann sich jeder selbst ein Bild machen...
Der Unmut der Nachbarn über die Party war bekannt, die Bewohner bis 23:45 uhr doch sehr geduldig, der Gastgeber nach dem ersten Besuch der Polizei uneinsichtig, sodass diese erneut tätig werden musste.
Dazu noch extreme Trägheit, da man den Nachbarn und des Hausfriedens zuliebe auch schon um 19 Uhr auf die Idee von 01:15 Uhr hätte kommen können.
Es gibt nunmal gesetzlich geregelte Ruhezeiten, an die sich jeder zu halten hat.
Stefan