Beiträge von Stefan

    Setllt euch vor, ich habe gerade die Versandbestätigungen von Conrad bekommen :D - Ich erspare euch jetzt aber die Auflistung der bestellten Artikel und des Standardinhalts der Mail.


    Allerdings wird der Hermes-Fahrer beide Pakete wieder mitnehmen können:
    Ich habe bei Conrad zwei Accounts. Einen privaten und einen geschäftlichen. Der private lautet auf Rechnung meiner Privatanschrift und Lieferung an den Arbeitsplatz, mit dem zweiten Account bestelle ich auf Rechnung der Firma und Lieferung zu selbiger.


    Was machen jetzt die Schlaumeier bei Conrad? Führen plötzlich meine Accounts zusammen! :mad:


    Fluchs den privaten Account gelöscht, Gutscheine entfernt und Waren zum regulären Preis dem Firmenaccount zugeordnet :rolleyes: Soviel Bauernschläue gehört bestraft, wird eben zweimal die Annahme verweigert, schließlich hat die Firma nichts bestellt... :)



    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Ich habe auch meinen Anwalt konsultiert. Bei mir waren es 26 kmh zu schnell. Bei 25 kmh wären es nur ein Punkt, so drei. Da ich noch nichtmal ein Foto von denen bekommen habe, scheint mir das irgendwie nicht ganz geheuer. Mal sehen was bei rauskommt. Da zahle ich lieber dem Anwalt was und habe dann nur einen Punkt.


    Und was bringt Dir das dann ausser Kosten? Oder ist es so "knapp" mit den Punkten?



    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    habe mal gelesen es kann nicht teurer werde, man kann den einspruch ja zur not noch vorm im gericht vor der urteilsverkündung zurückziehenen


    Bezogen auf das Bußgeld mag das stimmen, das wird im Nachhinein nicht erhöht. Was aber auch jeden Fall auf Dich zukommt, sind Verwaltungsgebühren. Diese betragen bei einem Bußgeldverfahren etwa 15-20.- €.


    Anwalt wäre natürlich eine Alternative, ist eben die Frage, ob Du um jeden Preis das Fahrverbot umgehen möchtest (bei einem km/h über der neuralgischen Grenze müsste das ein guter Anwalt eigentlich packen). Wenn Du aber zum FV stehst, ist das zwar eine leidige, aber immernoch vergleichsweise günstige Variante.



    Stefan

    Mach es so, wie ich geschrieben habe.


    Widerspruch mit dem Text, dass Du dem Bescheid widersprichst und die Begründung in separater Post nachreichst. Keinen Grund angeben, einfach widersprechen. Du kannst auch, falls Dir dieser nicht direkt zugestellt wird, mit dem Widerspruch erstmal einen Anhörungsbogen zuschicken lassen.


    Jede Woche, die Du das Fahrverbot hinauszögern kannst, bringen Dich näher an den Sommerurlaub - bis der Bußgeldbescheid erstmal bei Dir eintrudelt, dauert es ja schon mehrere Wochen.



    Und das obwohl Du das in der Branche mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen ja nicht so genau nimmst :D



    Stefan

    Das sind vielleicht Schnarchnasen bei Simyo :rolleyes:
    Nachdem ich die dritte Hotlinerin heute angemault habe, weil ich nur "copy&paste"-Standardantworten bekomme, kam dann doch ein ausführlicheres Schreiben, dass die Rufnummernübermittlung netzseitig für Karten, welche vor dem 31.07.2005 erworben wurden, nicht freigeschaltet werden kann, selbst ein SIM-Kartentausch würde nichts nutzen (hat er mir doch direkt meiner Antwort vorgegriffen!!).


    Naja - habe ich mir eben eine neue Karte mit schöner Nummer zu einem Öro bestellt. Freunde, Bekannte und Verwandte sind sowieso gewohnt, dass ich alle paar Monate eine neue Handynummer habe. :D


    BTW: Die 0178er-Vorwahl gefällt mir deutlich besser als die 0163er. Wirkt irgendwie "erwachsener"... ;)



    Stefan

    Um was ging es denn? Rote Ampel? Geschwindigkeit?


    Wenn Du beim Geschwindigkeitsverstoß nicht allzuviel zu schnell warst, würde ich die Messung auf jeden Fall anzweifeln, wie Du schon schriebst, wegen leichtem Schneefall, ausserhalb der Betriebstemperatur.


    Ansonsten schreibst Du erstmal frühestens in einer Woche einen Widerspruch mit dem Vermerk, dass Du die Begründung nachreichst. Diese schiebst Du dann ein bis zwei Wochen hinterher nach und hast schonmal drei Wochen gewonnen Bis der Widerspruch bearbeitet ist und Du die wahrscheinliche Ablehnung bekommst, gehen mindestens 3-6 Wochen ins Land. Dann haben wir schon März und dem Antritt des Fahrverbots im Juli steht nichts im Wege. Wegen einer oder zwei Wochen Differenz innerhalb der 4-Monats-Frist lässt auch das Amt mit sich sprechen.



    Viel Erfolg!



    Stefan

    Welches Gigaset ist es denn überhaupt?


    Das verzögerte Klingeln kann an der SMS-Funktion ab der 4000er-Serie liegen. Das kann dann schonmal 3-4 Klingeltöne schlucken.
    Im Zweifel steht es im Handbuch unter dem Punkt "SMS-Funktion deaktiviern", bzw. im SMS-Kapitel gibt es einen Verweis zu der Funktion.


    Ferner ist das "tuuut" auch nur noch ein Dummy-Signal und hat nichts mit dem Klingeln beim Gesprächspartner zu tun. Es bedeutet lediglich, dass der Anschluss frei ist und der Anruf (seitens der Vermittlungsstelle) signalisiert wird. Ob sich am anderen Ende überhaupt was tut, ist daran nicht festzumachen.



    Stefan

    Taxen und Anliegerstraßen / Busspuren:


    Taxen dürfen ja bekanntlich Busspuren mitbenutzen. Gilt das immer, oder nur, wenn Fahrgäste transportiert werden? Wie ist es mit Anliegerstraßen? Generell freie Fahrt oder auch nur, wenn der Fahrgast in den Anliegerbereich will?


    Nicht, dass ich jemanden anzeigen möchte, oder einen Grund suche, mich aufzuregen, es interessiert mich einfach [small](ob es sich lohnt, mir ein Taxischild aufs Dach zu setzen)[/small].



    Edit:
    Muss ich doch glatt wieder meinem besten Freund teilweise widersprechen:
    - Der Sicherheitscode auf der Rückseite der KK wird lange nicht bei jeder Onlinebestellung abgefragt. [small](Ergänzung)[/small]
    - Die PIN dient nicht für den Offline-Zahlungsverkehr, sondern schlicht und einfach für das Geldabheben am Geldautomaten. [small](Widerspruch)[/small]


    Aber bei Amex ist das eventuell anders, als einfacher Master-/Visacard-Nutzer kenne ich mich da sowiso nicht aus.



    Stefan