Beiträge von Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von Noksie
    Dazu kommen dann aber noch schlapp 9 ? "Bearbeitungsgebühren" hinzu...


    Zitat

    Original geschrieben von yox
    Mahlzeit!
    ...und stimmt 9 € für den Markt für ein wenig tippen am PC :flop:
    ciao


    Wenn man sich überlegt, dass Arbeitszeit bei Elektrogroßhändlern und Banken kostenlos ist, sind die 9 € Bearbeitungsgebühr schon eine bodenlose Frechheit!!


    Dann könnte man ja gleich anfangen, einfache Büroangestellte, die sowieso nur den ganzen Tag am Schreibtisch sitzen und tippen, zu bezahlen! :rolleyes:


    Willkommen in der Realität!



    Stefan

    Re: weiß es keine /-r


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    Original geschrieben von aga2003
    kürzer gefasst:


    Ich möchte, dass es bei der Zentrale klingelt, wenn die Nebenstellen 11-20 angerufen werden.
    Das schaffe ich nicht. Wie geht das ?


    Du definierst Gruppen und nimmst sämtliche Nebenstellen auf, die den Ruf signalisieren sollen.


    Dazu musst Du der "Zentrale" auch eine interne Nebenstellenrufnummer zuweisen, welche dann der Nebenstelle als Gruppenrufnummer zugeteilt wird.


    D.h.:
    Du hast (IIRC) bei "Ports" die Auflistung der Systemtelefone und Nebenstellen, welchen Du dann über "Gruppe" (oder ähnlich) durch Klick in das Eingabefeld andere Nebenstellen zuweisen kannst. (-> Vorher definierte, interne Zentralnummer).


    Bei Anruf auf einer der Durchwahlen klingelt nun die Zentrale mit. Du musst aber beachten, dass Du der internen Durchwahl der Zentrale keine Rufsignalisierung/Rufannahme definierst, da sonst bei Anrufen auf der Zentralnummer auch die Nebenstellen klingeln würden.


    So weit die theoretische und "schöne" Lösung.



    Wenn das nicht funktioniert, bleibt noch der Weg über eine "blinde" Nebenstelle, die einem Port, aber keinem Systemtelefon zugeteilt ist. Diese Nebenstelle wird ständig auf die Zentrale umgeleitet (Anlagenintern) und in die Gruppen der entsprechenden Systemtelefone/Nebenstellen aufgenommen.


    Klingelt es nun bei einer Nebenstelle, die diese blinde NST in der Gruppe enthält, wird der Anruf auf dieser Nebenstelle, sowie der blinden Zentral-NST signalisiert, die auf die Zentralrufnummer umgeleitet ist.


    Theoretisch sollte beides gehen, die zweite Variante funktioniert sicher, da schon praktiziert.



    Stefan

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    Original geschrieben von Ls4
    Laut aller User auf Prad, ist die Frequenz völlig unerheblich, solange sie im angegebenen Bereich liegt und ich will eben 60Hz.
    (...)


    So ist es. 60 Hz sind bei Deinem TFT genauso unschädlich wie 85 Hz. Wird eine optimale BWF angegeben, solltest Du diese nutzen. (Bei mir z.B. 75 Hz, andere Frequenzen sind leicht unscharf)




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    Original geschrieben von Martin Kissel
    DVI nutzen :)


    Erzähl´ das mal einem fast drei Jahre alten TFT... ;)



    Stefan

    Re: Re: bestimmte Frist


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    Original geschrieben von juezae
    Hallo Stefan,
    wir kommen also wieder zur Sache;) ,
    kannst du zu obiger Frage noch was sagen?


    Hab´ ich das noch nicht?



    Du kannst nicht speziell einen Mietvertrag vererben. Es steht Dir frei, den Mietvertrag zu übernehmen, gesondert vererbt und ausgeschlagen werden kann er nicht.


    Antwort also: Nein.



    Der einzige Ausweg wäre, Deine Mutter für unzurechnungsfähig zu erklären und dem Staat die Vormundschaft aufzuerlegen. Dann wäre die BRD Mietvertragspartner. Aber das kann sicher nicht im Sinne des Erfinders sein ;)




    Stefan

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    Original geschrieben von juezae
    Hallo Stefan,
    machst du dein Testament auch nach dem Tod?


    Darum geht es garnicht.


    Selbsverständlich ist es keineswegs verwerflich für die Erben das bestmögliche in einem Testament zu definieren, sich allerdings an drei Monatsmieten aufzuhängen finde ich daneben.


    Es stünde bei mir einfach nicht zur Diskussion, ob ich die drei Monatsmieten nun noch bezahle oder nicht. Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt und lassen sich nicht umgehen - diese Diskussion wäre für mich also überflüssig.



    Du (oder Deine Mutter) kannst natürlich versuchen, Dich mit dem Vermieter zu einigen, dass er z.B. nur auf die Míetfortzahlung für einen Monat besteht und ihm die Wohnung dann früher zur Verfügung steht.


    Zusätzlich steht es Deiner Mutter auch frei, wenn Vermögen vorhanden ist, Dir dieses im Voraus zu schenken (IIRC bis zu 125.000 € alle 10 Jahre steuerfrei) und von der gesparten Erbschafts-/Schenkungssteuer die Mietzahlungen aufzufangen.



    Stefan


    Du kannst einen Röhrenmonitor nicht im geringsten mit einem TFT vergleichen.


    Bei einem TFT ist die Bildwiederholfrequenz eigentlich sowieso unerheblich, ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass die optimale Wiederholfrequenz auch eingestellt werden sollte, um Unschärfen zu vermeiden.


    Also: Betreibe den TFT auf 85 Hz, schneller kaputt geht er davon auch nicht und Du hast das bestmögliche Bild.



    Stefan

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    Original geschrieben von juezae
    Klar, meine Mutter wohnt alleine in der Wohnung. Aus dem Vertrag komme ich nach 3 Monatsmieten raus, das ist mir aber zu lange.


    Mir ist die Lohnsteuer, die ich Monat für Monat abdrücken muss, auch zu hoch...



    Das ist nunmal gesetzlich geregelt, dass bei einem Erbe auch Verpflichtungen des Erblassers übernomen werden. Der Vermieter muss auch in gewisser Weise geschützt werden.


    Dir bleibt aber immernoch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Wenn dies geringer als die drei Monatsmieten ist, machst Du keinen Verlust.



    Ganz abgesehen davon, dass ich es makaber und auch schäbig finde, über drei Monatsmieten zu diskutieren, im Falle, dass die Mutter stirbt. :rolleyes:



    Stefan

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    Original geschrieben von Tha Masta
    (...)
    Was mit dem ausgeschlagenen Erbe dann passiert würde ich gern mal wissen, das der Staat es bekommt kann ich mir nicht so recht vorstellen, dürfte doch ziemlich teuer sein im Allgemeinen.


    Im Endeffekt bleibt der Gläubiger auf den Kosten sitzen, soweit diese nicht von der übrigen Erbmasse bedient werden können.


    Wird ein Erbe angetreten, sind auch die Schulden des Erblassers zu tragen.



    So einfach ist das.



    Stefan