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Hi.
Da ich momentan unsicher bin ob es ein Handy oder ein Netz-Problem ist, poste ich es hier. Im Zweifelsfall kann ja ein Admin noch verschieben...
Ich habe ein N81 in Verbindung mit einem Genion M. Ich erhalte in letzter Zeit immer wieder Beschwerden, das ich (obwohl in der HZ) über die Festnetz-Nummer nicht erreichbar bin. Ich dachte also erst an ein HZ-Problem, zumal man ja auch nicht stänfig drauf schaut ob man wirklich noch in der HZ ist.
Jetzt habe ich schon 2x den Fall, das auch ein Anruf auf der Handy-Nummer (trotz voller Balkenanzeige im O2-Netz, weit außerhalb meiner HZ), nur die Ansage das der Teilnehmer nicht erreichbar ist bringt.
Da das nur Fälle sind wo die Anrufer mir das auch sagen, möchte ich gar nicht wissen wieviele Anrufe nicht ankommen von denen ich nichts weis.
Ich bräuchte jetzt mal einen Tip wo das Problem liegt, Handy und/oder SIM-Karte und/oder Netz???
MfG Kai
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Dann drücke ich es anders aus: 200€ für eine Retail-Version von MS Office 2007 SBE ist deutlich zu billig um echt zu sein.
Jepp behalten, egal ob nun mit oder ohne Datenträger. Mußt sowieso SP1 installieren, sonst verrechnet sich dein Excel ... aber das ist wieder ein anderes Thema 
MfG Kai
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Also es gibt:
die Retails -> die ich offiziell auf jedem PC installieren kann, diese sind inkl. Datenträgern und haben 3 (glaube ich) kostenlose Supportanfragen bei MS inklusive.
die OEMs -> diese soll(t)en nur mit PC vertreiben werden, was wohl lt. irgendwelcher Gesetze und Urteile wohl doch legal ist wenn man's nich tut (nagel mich hier nicht fest, bin kein RA), diese sind heutzutage immer MLK. Die Versionen (wie in deinem Ebay-link) die direkt von einem Hersteller ala FSC; HP und sonstwas kommen, haben mitunter noch Datenträger und sind dann aber meist Hardwaregebunden. Die Installations-CD/DVD prüft den BIOS-String und läßt sich im Zweifelsfall nicht auf einem anderen PC installieren. Das ließe sich mit der Trial-Installation und der Eingabe des Keys umgehen.
Eine Differenz von 200<->340€=140€ findest du nicht ganz so groß???? :eek: 
MfG Kai
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Mal eine Mail an die Redaktion geschickt!?
MfG Kai
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Zitat
Original geschrieben von lart
was ist natürlich geliefert worden? natürlich, eine mlk-lizenz & 2 selbstgebrannte cds mt den installationsdateien und dem hinweis, daß es die small business-version nicht mehr anders geben würde... 
Das ist soweit auch okay, da nur noch die Retail-Versionen mit Datenträger geliefert werden.
Auf die Frage ob man es erkennen kann: Ja!
Am Preis! Retails kosten wesentlich mehr http://www.ebug-europe.com/bug…A10000D%2C110042211%2C%2C und wenn es Retail gewesen wäre, hätte es ganz sicher auch da gestanden.
MfG Kai
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Vielleicht hilft dir das weiter, hängt aber wohl von der genauen Formulierung im Mietvertrag ab.
MfG Kai
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In deinem Link stehts doch:
Zitat
51a.3 wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 40 € 1 Pkt.
Genau das, was verlangt wird. Vermutlich kam ja doch ein Einsatzfahrzeug durch, kann der TE ja nicht wissen wenn er nicht die ganze Zeit daneben gestanden ist.
MfG Kai
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Zitat
Original geschrieben von Quindan
Und normalerweise nicht so teuer... Selbst in meiner Haß-Stadt HH hab ich für "Falschparken" nur 15 Tacken zahlen müssen (auch mit Bordstein, etc.)
Es ist aber ein entscheidender Unterschied, ob du nur irgendwo falsch parkst oder du eine Strasse blockierst! Hier geht es sicherlich darum (deshalb die 3m-Regel), das die Strassen frei bleiben, damit Feuerwehr etc. zum Einsatzort fahren kann.
Ich würde sagen, abwarten Tee trinken bis der Bescheid kommt.
MfG Kai
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Lt. Rechtssprechung:
Zitat
Enge Straßenstelle (§ 12 Abs.1 Nr.1 StVO)
Parken mit Behinderung an einer engen Straßenstelle rechtfertigt eine Abschleppmaßnahme. Verbleibt eine Durchfahrtbreite von nur 2,50 m, ist eine Abschleppmaßnahme rechtmäßig. Das Halten bzw. Parken bei einer Restfahrbahnbreite von unter 3 m ist verboten.
VGH BW, DAR 1972, 137;
VG München, NZV 1991, 88.
Auf gegenüberliegenden Straßenseiten abgeparkte PKW dürfen abgeschleppt werden, wenn die Durchfahrt eines LKW verhindert ist.
VG Freiburg, VBlBW 1994, 212.
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ist regelmäßig eine Breite von 3 m freizuhalten. Daher ist eine Umsetzung auch ohne konkrete Behinderung gerechtfertigt, wenn durch ein parkendes Fahrzeug weniger als 3 m zur Durchfahrt freibleiben.
VG Berlin v. 18.11.1997, VM 1998, 80.
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QUELLE
Die meisten Richter sehen ein Abschleppen als gerechtfertigt, da ist ein Knöllchen als Schnäppchen anzusehen.
MfG Kai
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Zitat
Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
Welche DX10-Spiele laufen denn auf DX10-Onboard-Grafik? Und vorallem, mit wieviel Bildern pro Tag?
Ich hatte letztens 'ne Onlineschulung von Intel über die neuen Chipsätze. Der Typ ähh der Intelmitarbeiter, erzählte (auch auf Nachfrage) ernsthaft, das die aktuellen OnBoard-Grafikkerne eine zusätzliche Karte überflüssig machen :eek:
Voll spieletauglich, war seine Aussage!
MfG Kai